Stellungnahmen/Gutachten
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962 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (962)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG verstoßen und ist aus Sicht..., ... gemäß Art. 3 und Art. 6 GG ist offensichtlich. Völlig..., ...die zweiten Eltern (Art. 6 GG). Als Grundlage dafür sollen..., ...Grundrecht gemäß Art. 6 (2) GG. Die mangelnde Abwägung..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG begründet ist.4 Der Passus..., ...Elternpflichten nach Art. 6(2) GG begründbar und auch zumutbar..., ...die Elternrechte (Art. 6 GG) und das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG). 09.09.24 6 Verbände –..., ...gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) ein. Bekanntermaßen entscheiden..., ...Konformität mit Art. 103 GG hergestellt werden, die ..., ...Verstoß gegen Art. 6 und 103 GG wenigstens klar erkennbar...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht / Reform des Unterhaltsrechts
Zeitgemäße Regelung von Kindesunterhalt für Trennungsfamilien mit Blick auf die Bedarfe der Kinder in beiden Haushalten. Vermeidung von Diskriminierung durch willkürliche Stufenregelungen.
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 13.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elternpflichten nach Art. 6 GG zum Wohle der Kinder durchaus..., ...im Sinne der Art. 3 und 6 GG. Statt beide Eltern als..., ...Art. 3 (2) und Art. 6 (2) GG wird so vertan. 2.2 Gleichbehandlung..., ...Grundgesetzes (Art. 3 und 6 GG) muss hier zwingend eine..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG das Kind stärker in den ..., ...entsprechend Art. 3 und 6 GG. Einer solche Regelung ..., ...Frauen und Männern (Art. 3 GG). Elterliche Sorge besteht..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Das BMJ will Trennungseltern..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Weiter sehen wir hier ..., ... Männern nach Art. 3 (2) GG effektiv umgesetzt werden..., ...Gleichberechtigung im Sinne des Art. 3 GG werden wir nur durch Gleichbehandlung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elternpflichten nach Art. 6 GG zum Wohle der Kinder durchaus..., ...im Sinne der Art. 3 und 6 GG. Statt beide Eltern als..., ...Art. 3 (2) und Art. 6 (2) GG wird so vertan. 2.2 Gleichbehandlung..., ...Grundgesetzes (Art. 3 und 6 GG) muss hier zwingend eine..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG das Kind stärker in den ..., ...entsprechend Art. 3 und 6 GG. Einer solche Regelung ..., ...Frauen und Männern (Art. 3 GG). Elterliche Sorge besteht..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Das BMJ will Trennungseltern..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. 14 Wir möchten an dieser..., ...Istanbul-Konvention 16 Siehe Art. 2 (2) GG und Art. 3 EU-Grundrechte-Charta..., ... Männern nach Art. 3 (2) GG effektiv umgesetzt werden..., ...Gleichberechtigung im Sinne des Art. 3 GG werden wir nur durch Gleichbehandlung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kostenerstattung bei Einsichtnahme in Patientenakte und Definition des Kreises der Angehörigen im Geltungsbereich des § 630g BGB; Begrüßung der Vererblichstellung von Ansprüchen bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, allerdings Regelung nicht in § 1922 BGB sondern an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht, Abtretbarkeit des Anspruchs soll klargestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG im Grundsatz. Allerdings..., ... 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) 1. Allgemeines Der Referentenentwurf..., ...Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) geschlossen werden, da ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG) und ist daher dem parlamentarischen..., ...Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 GG. b) Materiellrechtliche..., ...Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) .........................., ...Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) .........................., ...Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) .........................., ...2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG) und ist daher dem parlamentarischen..., ... bot des Art. 80 Abs. 1 GG. Rechtswidrigkeit der ..., ...Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG in Gestalt der sogenannten..., ... 3 des Grundgesetzes („GG“)) folgt, dass der Gesetzgeber..., ...beschränkt. Art. 80 Abs. 1 GG verlangt, dass Inhalt,..., ...Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (45) (46) (47) ..., ...Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Das Stoffverbot betrifft..., ... lungsfreiheit (Art. 2 I GG) geschützt. Das Stoffverbot..., ...Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) Zuletzt berührt das Stoffverbot..., ...Hersteller. Art. 14 Abs. 1 GG schützt vermögenswerte Rechte..., ...einer von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition..., ...Stand: 15.09.2025, Art. 80 GG Rn. 35. BVerfG, Urt. v..., ...Vertreiber nach Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG als..., ...Konsumenten nach Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. hierzu bereits unter..., ... EL August 2025, Art. 80 GG Rn. 132. St. Rspr. BVerfG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine moderne, innovationsfördernde Staatsorganisation schafft die Grundlage für lebenswerte und resiliente Städte und Regionen und stärkt damit das Vertrauen in staatliches Handeln. Die Modernisierungsagenden Bund und Föderal müssen eine Reihe von strukturellen Reformmaßnahmen zur Verbesserung der föderalen Zusammenarbeit, zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, zur Ermöglichung eines effektiven, resilienten staatlichen Handelns sowie zur Neuausrichtung der digitalpolitischen Governance enthalten.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...insbesondere Artikel 91c GG – erlaubt zwar eine Zusammenarbeit..., ...eine Reform des Artikel 91c GG gestärkt werden, um verbindliche..., ... Reform des Artikel 91c GG die direkte finanzielle ..., ...Anpassung des Artikel 91c GG ist dem Anhang zu entnehmen..., ...zur Reform des Artikel 91c GG eine Modernisierungsagenda..., ...des Artikel 104b Absatz 2 GG erfolgen. Dieser regelt ..., ...Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG ist denkbar. Eine Reform..., ...Zuständigkeit soll gemäß Artikel 28 GG weiterhin bei den Kommunen..., ...Erweiterung von Artikel 91c GG, Artikel 104b GG oder die..., ...Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG.2 Mittel gezielt nach..., ...IT Aktueller Artikel 91c GG Reformvorschlag Zielsetzung..., ...Erweiterung des Artikel 91c GG Absatz X (neu): „Der Bund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
Definition einer standardisierten, interoperablen Schnittstelle zwischen KHZG-Patientenportalen und elektronischen Patientenakten (gemäß BAS-Förderrichtlinie) sowie zur Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen durch Plattform-Regulierungen.
- Bereitgestellt von: Doctolib GmbH am 29.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsausübungsfreiheit) und Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeiner Gleichheitssatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung KfW-Förderprogramm "Jung kauf Alt", um einkommensschwächere Haushalte, insbesondere junge Familien, beim Kauf eines sanierungsbedürftigen Eigenheims aus dem Bestand zu unterstützen. Hohe Transaktionskosten – insbesondere die Grunderwerbsteuer – blockieren den Eigentumseinstieg und den Generationenwechsel im Eigenheimbestand. Wir setzen uns für eine spürbare Entlastung beim Erwerb selbstgenutzter Immobilien und für den Generationenwechsel ein.
- Bereitgestellt von: Wüstenrot Bausparkasse AG am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... aus Art.105 und Art.106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ...steht in Einklang mit Art. 4 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzierung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs.1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reduzierung der Grunderwerbsteuer für selbstnutzende Wohnimmobilienersterwerber
Schaffung einer Minderungsregelung des Grunderwerbssteuersatzes für erstmalige Erwerber von Wohnimmobilien zur Selbstnutzung bis hin zu 0 %. Schaffung einer Minderungsregelung des Grunderwerbssteuersatzes für Zweiterwerber von Wohnimmobilien zur Selbstnutzung, sofern eine bedarfsangepasste Verkleinerung damit erfolgt und die Erstimmobilie veräußert wird.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzierung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie ..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags am 23. Juni 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtenspricht spricht IRAP Europe sich gegen die Aussetzung aus und plädiert für die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Vorgaben. Durch Einführung einer Stichtagsregelung sollen Personen von der Aussetzung des Familiennachzugs ausgenommen werden, denen bereits der subsidiäre Schutzstatus erteilt wurde. Auch während der Aussetzung soll effektiver Zugang zu Einzelfallüberprüfungen nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein.
- Bereitgestellt von: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH am 29.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
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BT-Drs. 21/321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Verstößen gegen Art. 6 GG und Art. 8 EMRK führen. ..., ...Vertrauensgrundsatz, Art. 20 Abs. 3 GG, und wird in der Praxis ..., ...könne im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK auch auf..., ... dem wegen der zu Art. 6 GG und Art. 8 EMRK entwickelten..., ...Zusammenleben aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu verletzen..., ...und des BVerfG zu Art. 6 GG und Art. 8 EMRK. Dies wird..., ...Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Vertrauensschutz...
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Zu Regelungsvorhaben: