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962 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (962)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.

    • Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 30.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG verstoßen und ist aus Sicht..., ... gemäß Art. 3 und Art. 6 GG ist offensichtlich. Völlig..., ...die zweiten Eltern (Art. 6 GG). Als Grundlage dafür sollen..., ...Grundrecht gemäß Art. 6 (2) GG. Die mangelnde Abwägung..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG begründet ist.4 Der Passus..., ...Elternpflichten nach Art. 6(2) GG begründbar und auch zumutbar..., ...die Elternrechte (Art. 6 GG) und das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG). 09.09.24 6 Verbände –..., ...gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) ein. Bekanntermaßen entscheiden..., ...Konformität mit Art. 103 GG hergestellt werden, die ..., ...Verstoß gegen Art. 6 und 103 GG wenigstens klar erkennbar...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zeitgemäße Regelung von Kindesunterhalt für Trennungsfamilien mit Blick auf die Bedarfe der Kinder in beiden Haushalten. Vermeidung von Diskriminierung durch willkürliche Stufenregelungen.

    • Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 13.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elternpflichten nach Art. 6 GG zum Wohle der Kinder durchaus..., ...im Sinne der Art. 3 und 6 GG. Statt beide Eltern als..., ...Art. 3 (2) und Art. 6 (2) GG wird so vertan. 2.2 Gleichbehandlung..., ...Grundgesetzes (Art. 3 und 6 GG) muss hier zwingend eine..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG das Kind stärker in den ..., ...entsprechend Art. 3 und 6 GG. Einer solche Regelung ..., ...Frauen und Männern (Art. 3 GG). Elterliche Sorge besteht..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Das BMJ will Trennungseltern..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Weiter sehen wir hier ..., ... Männern nach Art. 3 (2) GG effektiv umgesetzt werden..., ...Gleichberechtigung im Sinne des Art. 3 GG werden wir nur durch Gleichbehandlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.

    • Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elternpflichten nach Art. 6 GG zum Wohle der Kinder durchaus..., ...im Sinne der Art. 3 und 6 GG. Statt beide Eltern als..., ...Art. 3 (2) und Art. 6 (2) GG wird so vertan. 2.2 Gleichbehandlung..., ...Grundgesetzes (Art. 3 und 6 GG) muss hier zwingend eine..., ...Elternpflichten nach Art. 6 (2) GG das Kind stärker in den ..., ...entsprechend Art. 3 und 6 GG. Einer solche Regelung ..., ...Frauen und Männern (Art. 3 GG). Elterliche Sorge besteht..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. Das BMJ will Trennungseltern..., ...Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG. 14 Wir möchten an dieser..., ...Istanbul-Konvention 16 Siehe Art. 2 (2) GG und Art. 3 EU-Grundrechte-Charta..., ... Männern nach Art. 3 (2) GG effektiv umgesetzt werden..., ...Gleichberechtigung im Sinne des Art. 3 GG werden wir nur durch Gleichbehandlung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG im Grundsatz. Allerdings..., ... 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) 1. Allgemeines Der Referentenentwurf..., ...Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) geschlossen werden, da ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.

    • Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG) und ist daher dem parlamentarischen..., ...Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 GG. b) Materiellrechtliche..., ...Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) .........................., ...Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) .........................., ...Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) .........................., ...2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG) und ist daher dem parlamentarischen..., ... bot des Art. 80 Abs. 1 GG. Rechtswidrigkeit der ..., ...Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG in Gestalt der sogenannten..., ... 3 des Grundgesetzes („GG“)) folgt, dass der Gesetzgeber..., ...beschränkt. Art. 80 Abs. 1 GG verlangt, dass Inhalt,..., ...Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (45) (46) (47) ..., ...Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Das Stoffverbot betrifft..., ... lungsfreiheit (Art. 2 I GG) geschützt. Das Stoffverbot..., ...Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) Zuletzt berührt das Stoffverbot..., ...Hersteller. Art. 14 Abs. 1 GG schützt vermögenswerte Rechte..., ...einer von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition..., ...Stand: 15.09.2025, Art. 80 GG Rn. 35. BVerfG, Urt. v..., ...Vertreiber nach Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG als..., ...Konsumenten nach Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. hierzu bereits unter..., ... EL August 2025, Art. 80 GG Rn. 132. St. Rspr. BVerfG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine moderne, innovationsfördernde Staatsorganisation schafft die Grundlage für lebenswerte und resiliente Städte und Regionen und stärkt damit das Vertrauen in staatliches Handeln. Die Modernisierungsagenden Bund und Föderal müssen eine Reihe von strukturellen Reformmaßnahmen zur Verbesserung der föderalen Zusammenarbeit, zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, zur Ermöglichung eines effektiven, resilienten staatlichen Handelns sowie zur Neuausrichtung der digitalpolitischen Governance enthalten.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.09.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insbesondere Artikel 91c GG – erlaubt zwar eine Zusammenarbeit..., ...eine Reform des Artikel 91c GG gestärkt werden, um verbindliche..., ... Reform des Artikel 91c GG die direkte finanzielle ..., ...Anpassung des Artikel 91c GG ist dem Anhang zu entnehmen..., ...zur Reform des Artikel 91c GG eine Modernisierungsagenda..., ...des Artikel 104b Absatz 2 GG erfolgen. Dieser regelt ..., ...Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG ist denkbar. Eine Reform..., ...Zuständigkeit soll gemäß Artikel 28 GG weiterhin bei den Kommunen..., ...Erweiterung von Artikel 91c GG, Artikel 104b GG oder die..., ...Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG.2  Mittel gezielt nach..., ...IT Aktueller Artikel 91c GG Reformvorschlag Zielsetzung..., ...Erweiterung des Artikel 91c GG Absatz X (neu): „Der Bund...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Definition einer standardisierten, interoperablen Schnittstelle zwischen KHZG-Patientenportalen und elektronischen Patientenakten (gemäß BAS-Förderrichtlinie) sowie zur Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen durch Plattform-Regulierungen.

    • Bereitgestellt von: Doctolib GmbH am 29.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 377/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
      2. BT-Drs. 20/13249 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsausübungsfreiheit) und Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeiner Gleichheitssatz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... aus Art.105 und Art.106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ...steht in Einklang mit Art. 4 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzierung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs.1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzierung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie ..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags am 23. Juni 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtenspricht spricht IRAP Europe sich gegen die Aussetzung aus und plädiert für die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Vorgaben. Durch Einführung einer Stichtagsregelung sollen Personen von der Aussetzung des Familiennachzugs ausgenommen werden, denen bereits der subsidiäre Schutzstatus erteilt wurde. Auch während der Aussetzung soll effektiver Zugang zu Einzelfallüberprüfungen nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein.

    • Bereitgestellt von: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH am 29.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/321 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Verstößen gegen Art. 6 GG und Art. 8 EMRK führen. ..., ...Vertrauensgrundsatz, Art. 20 Abs. 3 GG, und wird in der Praxis ..., ...könne im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK auch auf..., ... dem wegen der zu Art. 6 GG und Art. 8 EMRK entwickelten..., ...Zusammenleben aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu verletzen..., ...und des BVerfG zu Art. 6 GG und Art. 8 EMRK. Dies wird..., ...Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Vertrauensschutz...
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