Stellungnahmen/Gutachten
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123 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BDSG 2018"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (123)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterungen für kommunale Unternehmen bei der Datenregulierung
Die Kommunalwirtschaft begrüßt das Vorhaben der Kommission, im Digitalomnibus den administrativen Aufwand für Unternehmen schnell und massiv zu reduzieren. Überlegungen von der Ex-ante-Regulierung im Glasfaserausbau abzurücken, sind aber in Anbetracht der bestehenden Marktverhältnisse in Deutschland deutlich verfrüht. Die Themenbereiche Daten, Smart Meters und Cybersicherheit werden auf EU-Ebene in mehreren Rechtsakten reguliert. Das Ergebnis ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand für die Unternehmen. Der Omnibus muss dringend Überschneidungen der Rechtsakte klären Der Digitalomnibus muss auch für kommunale KMU und Midcaps spürbare Erleichterungen in der Datenregulierung schaffen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es, im Rahmen der Umsetzung des EHDS sowie der Weiterentwicklung nationaler datenschutzrechtlicher Regelungen Rechtssicherheit für die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten zu schaffen. Angestrebt wird die Erweiterung bestehender Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Produktentwicklung und KI-Training, eine Klarstellung des Anonymisierungsbegriffs sowie eine innovationsfördernde Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht im Gesundheitsbereich.
- Bereitgestellt von: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie durch nationale Regelungen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen im Bundesdatenschutzgesetz, um den Einsatz bonitätsrelevanter Daten rechtssicher zu gestalten, Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben zu vermeiden und Kreditwürdigkeitsprüfungen als verpflichteten Bestandteil des Verbraucherschutzes praktikabel umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung von Aufsicht, Sanktionen und Streitbeilegung in der Umsetzung des Data Act
Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung und Anpassung der Durchführungsbestimmungen zum EU AI Act
Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
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Adressatenkreis:
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08.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei der Finanzdigitalisierung
Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
- Bereitgestellt von: Partnerschaft für Finanzdigitalisierung am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung und Anpassung der Durchführungsbestimmungen zum EU AI Act
Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung und Anpassung der Durchführungsbestimmungen zum EU AI Act
Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: