Stellungnahmen/Gutachten
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24.422 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.422)
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Änderung der EU-RL über Flughafenentgelte
Die EU-Kommission prüft im Rahmen eines Fitness Checks eine Revision der EU-Richtlinie über Flughafenentgelte (RL 2009/12/EG). AviAlliance hat sich an diesem Fitness Check sowie an der öffentlichen Konsultation zur EU Aviation Strategy beteiligt und spricht sich gegen eine Revision der Richtlinie sowie für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen aus.
- Bereitgestellt von: AviAlliance am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Vorschläge für eine wettbewerbsfördernde Änderung des TKG
Der BREKO begrüßt und unterstützt das mit den vorgeschlagenen Eckpunkten verfolgte Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig begrüßt der BREKO auch den mit den Eckpunkten verfolgten Weg, schon vor einem Referentenentwurf darüber zu diskutieren, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvollerweise ergriffen werden sollten. Mit Blick auf den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland plädiert der BREKO dafür, die geplanten Gesetzesänderungen ausschließlich auf Maßnahmen zu beschränken, die positive Anreize für weitere Investitionen in den Netzausbau setzen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und bestehende Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 05.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Vorschläge für eine wettbewerbsfördernde Änderung des TKG
Der BREKO begrüßt und unterstützt das mit den vorgeschlagenen Eckpunkten verfolgte Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig begrüßt der BREKO auch den mit den Eckpunkten verfolgten Weg, schon vor einem Referentenentwurf darüber zu diskutieren, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvollerweise ergriffen werden sollten. Mit Blick auf den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland plädiert der BREKO dafür, die geplanten Gesetzesänderungen ausschließlich auf Maßnahmen zu beschränken, die positive Anreize für weitere Investitionen in den Netzausbau setzen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und bestehende Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 05.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
04.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern 8. Auffanglösung nach israelischem Vorbild
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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05.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2405 sicherzustellen und die für den Vollzug zuständigen Stellen zu benennen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr zum Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe dient der europarechtlich vorgeschriebenen Durchführung dieser Verordnung. Dazu soll das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt und die Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mutterschutz für Selbstständige
Als Betroffene des fehlenden Mutterschutzes in der Selbstständigkeit möchten wir eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bewirken, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Selbstständigkeit ohne besondere Risiken für die Schwangere möglich ist.
- Bereitgestellt von: Mutterschutz für Alle! e.V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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28.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung mit Fernwärmebezug im Rahmen des Netzanschlusspaket
Der Entwurf soll den Rechtsrahmen für den Netzanschluss von Erzeugern, Verbrauchern und Stromspeichern an die Stromnetze grundlegend fortentwickeln
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung von Belangen der Fernwärmebranche im Bezug auf das EEG
Sicherstellung von geeigneten Rahmenbedingungen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das EEG 2027 soll die Energiewende bezahlbar, kosteneffizient und versorgungssicher gestalten. Bürokratie soll abgebaut und die Strommarktintegration erneuerbarer Energien gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden. Er soll durch wettbewerbliche Ausschreibungen kosteneffizient ausgestaltet werden und langfristig die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks unterstützen.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Netzanschlüsse für Erzeuger, Speicher und Großverbraucher schneller, transparenter und effizienter zu gestalten sowie den bestehenden Anschlussstau abzubauen. Gleichzeitig soll der Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau synchronisiert werden, um Netzengpässe, Abregelungen und Redispatchkosten zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Regelungen sollen unter anderem den Bau von Kraftwerken und Speichern mit Zuschlag nach StromVKG sowie Pumpspeichern beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
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Adressatenkreis:
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25.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren, um Infrastruktur- und Energieprojekte schneller umzusetzen. Gleichzeitig sollen Raum- und Bauplanung stärker auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und resiliente Energiestrukturen ausgerichtet werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Energieinfrastruktur deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen, um dringend benötigte Ausbau- und Modernisierungsprojekte schneller umzusetzen. Damit sollen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und die Transformation zu einer klimaneutralen Energie- und Verkehrsinfrastruktur gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
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Adressatenkreis:
-
27.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
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Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
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Adressatenkreis:
-
15.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturgemäß können Leitlinien nicht sämtliche Fragen abdecken, die sich aufgrund der Umsetzung in der Praxis bei realen Use Cases stellen. Mit der Stellungnahme möchte der DAV jedoch aus praktischer Sicht Ergänzung des Leitlinien-Entwurfs bei einzelnen praxisrelevanten Punkten anregen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert für eine praxisgerechte Umsetzung der CSDDD eigenständige Mustervertragsklauseln für die Anwaltschaft, die Rechtsanwält:innen und Kanzleien von Informations-, Audit- und mandatsbezogenen Sorgfaltspflichten ausnehmen. Es bedarf einer gesonderten Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses innerhalb der Lieferkettenberichterstattung (vgl. EG 43 CSDDD). Informations- und Auditrechte der Unternehmen dürfen mit Blick auf die anwaltliche Vertraulichkeit nicht uferlos sein. Zudem verlangen Unternehmen von Kanzleien, Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten anzuwenden und gegebenenfalls Mandate abzulehnen, was die Funktion der Anwaltschaft, den Zugang zum Recht zu gewährleisten, beeinträchtigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
-
24.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und stattdessen Implementierung einer Generalklausel für für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 4 AK (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024 und 45/2025).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
25.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV sieht hinsichtlich der Vollzugstauglichkeit Verbesserungsmöglichkeiten: Die neuen Begriffsdefinitionen (u. a. Rohstoffsouveränität, Abfallintensität, Produktverantwortung) hält der DAV für unverständlich oder systematisch unzweckmäßig. Er empfiehlt eine klarere Ausgestaltung der materiellen Regelungen Die vorgesehenen Ziele zur Abfallvermeidung sollten stärker in die bestehenden Programme integriert werden. Der DAV bewertet die neuen Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger –etwa zur Wiederverwendung gebrauchsfähiger Gegenstände– kritisch Die Regelung zum Wertausgleich hält der DAV für entbehrlich und verfassungsrechtlich problematisch. Nach Auffassung des DAV bestehen ausreichend Instrumente zur Inanspruchnahme der Verantwortlichen illegaler Abfallablagerungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)
Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Im Mittelpunkt steht die Ausgestaltung der nationalen CO2-Bepreisung für 2027 nach der Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028. Der für 2027 vorgesehene Preiskorridor von 55 bis 65 Euro soll auf 45 bis 75 Euro erweitert werden. Zudem sollen die flankierenden Regelungen zur Versteigerung und Nachveräußerung von Emissionszertifikaten, zum Übergang in den EU-ETS 2 sowie zur Doppelbilanzierung und zum Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
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Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: