Stellungnahmen/Gutachten
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18.532 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.532)
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung
Wir setzen uns dafür ein, dass die Reform des psychotherapeutischen Ausbildungswegs von 2019 vervollständigt wird. Es geht uns um konkrete gesetzliche Regelungen, die eine vollfinanzierte psychotherapeutische Weiterbildung ermöglichen, um endlich die seit Entstehung des psychotherapeutischen Berufsstandes um 1997 prekären Ausbildungsverhältnisse zu beenden. U.a. fordern wir die Aufnahme der PtW (Psychotherapeut*innen in Weiterbildung) in die BPflV sowie Regelungen zur Deckung der Finanzlücke im ambulanten Teil der Weiterbildung (beispielsweise Hinzunahme der PtW in SGB V §75a)
- Bereitgestellt von: PtW Forum am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlung für eine Differenzierung zwischen Dekarbonisierungsstrompreis und Industriestrompreis
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlung für eine Differenzierung zwischen Dekarbonisierungsstrompreis und Industriestrompreis
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
-
16.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutz - Treibhausgasausstoß verringern
Bundesregierung fragt danach, welche zusätzlichen konkreten Maßnahmen in den verschiedene Sektoren dabei helfen können, die Klimaziele sicher zu erreichen. Außerdem fragt die Bundesregierung danach, welche Anreize helfen könnten, Investitionen in die Klimaneutralität zu fördern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die zielgerichtete Fortentwicklung und Verbreitung der weiterhin grundsätzlich freiwilligen betrieblichen Altersversorgung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BetrAVG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- PFAV [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- VVGEG [alle SG hierzu]
- HZvG 2002 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SvEV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle SG hierzu]
- SGB 10/Kap3 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Stellungnahme zu dem Referentenentwurf aus verwaltungsgerichtlicher und ausländerrechtlicher Sicht
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung
Stellungnahme zu dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung im Rahmen der Verbändeanhörung aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BLV 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Schutzbereichs in den §§ 46 Abs. 2 S. 2 und 116 StGB für einen besseren Schutz von Mitarbeitenden im Betriebsdienst des ÖPV.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz bzw. die Auslegung weisen noch Unklarheiten auf, die zu erhöhten Bürokratiekosten und Benachteiligungen deutscher Hersteller beim Export führen. Diese gilt es durch eine entsprechende zielgerichtete Auslegung und Anwendung abzustellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
-
20.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erstattungsperspektiven für Medizinprodukte öffnen
Entwicklungsdynamik für KI-gestützte Medizinprodukte durch Aussicht auf Erstattung für neue Anwendungsformen wachrufen und bereits vorhandene international gängige Anwen-dungen zum Einsatz bringen, die derzeit an den deutschen Erstattungsregeln scheitern; Anpassungsfähiges Vergütungssystem schaffen, z. B. Qualitätssteigerung vorhandener Pro-zesse beim Einsatz assistierender KI attraktiv machen.
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung als Systemwechsel
Die Bundestagsfraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auszuschließen, etwa durch (Teil-)Karenzzeiten, Verschlechterungen im Pflegegrad I oder höhere Schwellenwerte bei der Einstufung in Pflegegrade. Der Paritätische unterstützt die Zielrichtung des Antrags und warnt davor, dass Leistungskürzungen und steigende Kosten die Situation Pflegebedürftiger weiter verschärfen. Eine Pflegereform darf daher nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Stattdessen wird ein Systemwechsel hin zu einer solidarischen Pflegevollversicherung gefordert. Eine Überprüfung der Schwellenwerte erscheint nachvollziehbar, darf jedoch nicht zu einer Schlechterstellung führen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.12.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assistenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.09.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf sieht die Regelung einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung vor. Der Paritätische befürwortet eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegefachassistenz. Er schlägt ein verpflichtendes Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten vor, so dass die Pflegefachassistenzperson den hochkomplexen Kompetenzen und Aufgabenfeldern gerecht werden kann, um perspektivisch als Bindeglied zwischen Pflegefachperson und Pflegebedürftigen zu fungieren. Damit die Ziele erreicht werden, braucht es eine ausreichende Finanzierung, flexible Umsetzung, realistische Personal- und Strukturvorgaben sowie digitale Lernformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
25.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe und Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Die BAGFW fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht sowie Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege. Bei der Pflegeprozessteuerung werden Änderungen in § 37 SGB V gefordert sowie die Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt grundsätzlich die Intention, bundeseinheitliche Zielwerte für die Mindestpersonalausstattung als Richtschnur vorzugeben und damit perspektivisch eine bundeseinheitliche Umsetzung und den Personalaufwuchs zu fördern. Die Schwierigkeit bei der Bestimmung bundeseinheitlicher Zielwerte besteht weiterhin bei der angemessenen Berücksichtigung aller Bundesländer, da sowohl die Ausgestaltung in den Landesrahmenverträgen als auch die Arbeitsmarktsituation, sowie die Ausbildungsbedingungen im Bereich der qualifizierten Pflegeassistenzkräfte sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen, dass die Mindestpersonalausstattung weiterhin in den Landesrahmenverträgen verankert bleibt und die Fortschreibung der Zielwerte aus 2024.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung einer gesetzlichen Regelung zur Refinanzierung der neuen Aufgaben für Betreuungsvereine
Die bisherigen Regelungen zur automatischen Benachrichtigung von Bevollmächtigten (bisher in §§ 3 bis 5 VRegV) sollten beibehalten werden. Durch die geplanten Änderungen in der Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister ergeben sich für Betreuungsvereine - als institutionelle Nutzer des Zentralen Vorsorgeregisters - neue Aufgabenfelder, deren Refinanzierung ungeklärt ist. Eine entsprechende gesetzliche Verankerung dieser neuen Aufgabenfelder ist im BtOG (§ 15 BtOG) vorzunehmen, auch um eine Refinanzierung dieser Tätigkeiten für die Betreuungsvereine zu erreichen
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau von entbehrlichen Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. Maßgeblicher Grundsatz sollte sein, den Umfang der steuerlichen Feststellungserklärungen konsequent auf die Angabe solcher Erträge zu beschränken, die für Finanzämter bzgl. steuerbefreite Anleger tatsächlich relevant sind und ansonsten eine sog. „Nullerklärung“ zu ermöglichen, ergänzt um weitere Informationen. Dies betrifft die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung für Personengesellschaften (§§ 179, 180 AO) sowie für Spezial-Investmentfonds und Investmentfonds nach InvStG, die derzeit selbst dann zu erfolgen haben, soweit steuerbefreite und nicht-steuerbare Anleger beteiligt sind.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
-
27.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Trassenpreiserhöhungen im Güterverkehr
Erhöhung der Trassenpreisförderung und ein möglichst niedriges Zinsniveau
- Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 04.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
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BT-Drs. 21/1499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, Anbietern geschlossener Fonds zu erleichtern, Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbarer Energien anzubieten. Durch niedrigschwellige und transparente Beteiligungsmöglichkeiten soll mehr Kapital von Kleinanleger*innen für den ökologischen und dezentralen Umbau der Energieversorgung mobilisiert und zugleich die Akzeptanz – insbesondere von Windkraftprojekten – gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Republic Affairs® am 04.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BEHG und ETS sozial und zielführend ausgestalten
Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung und Ausgestaltung des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS-2) sowie der Weiterentwicklung des nationalen Brennstoffemissionshandels. Thematisiert werden Fragen der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung des ETS-2 ab 2027, der Ausgestaltung verlässlicher Preissignale, einschließlich eines nationalen Mindestpreises, sowie begleitende Maßnahmen zum sozialen Ausgleich. Darüber hinaus werden flankierende Instrumente aus Förderung, Anreizsetzung und Ordnungsrecht sowie die Ausgestaltung eines Klima-Sozialplans und die Nutzung des EU-Klimasozialfonds adressiert, um den Übergang für private Haushalte sozial ausgewogen zu gestalten.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukünftigen Ausgestaltung des Energiewirtschaftsrechts hinsichtlich Energy Sharing
Interessenvertretung im Zusammenhang mit der laufenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem Ziel, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung und Skalierung von Energy-Sharing-Modellen zu schaffen. Dabei werden Aspekte einer energiewirtschaftlich sinnvollen und netzdienlichen Ausgestaltung, die Ermöglichung von Flexibilität, Marktdienlichkeit und Digitalisierung sowie die Überführung von Energy Sharing von Pilotprojekten in eine breitere Anwendung adressiert.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, den Transformationsprozess der Energiepolitik in Baden-Württemberg fortzusetzen und die Energiewende nachhaltig zu gestalten. Im Fokus steht, das Land als Vorreiter in der Energie- und Klimapolitik zu positionieren und das Klimaziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen. Dies erfordert Maßnahmen zur Stärkung der Energieversorgung, der Infrastruktur und zur Förderung der Bürger- und Unternehmensbeteiligung. Vorgeschlagen werden: Vorsprung bei der Energie- und Wärmewende Kontinuität beim Ausbau erneuerbarer Energien Verbesserung der Energieinfrastruktur-Finanzierung Verlässlichkeit in der Wärmeversorgung Weniger Bürokratie für Bürgerenergie
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zur Verbesserung der EEG-Novelle für einen besseren Ausbau Erneuerbarer Energien
Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 04.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 04.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: