Regelungsvorhaben

Rechtssicherheit und einheitliche Validierung bei verpflichtender E-Rechnung ab 2027

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 24.06.2026

Beschreibung:
Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2606190058 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.04.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

  2. SG2606190068 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.05.2026 an:

  3. SG2606190103 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.05.2026 an:

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