Stellungnahmen/Gutachten
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22.933 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.933)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die innerkirchliche Debatte zur Einführung von Unternehmensmitbestimmungsregelungen im kirchlichen Bereich werden im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und dem Erhalt des kirchlichen Arbeitsrechts vorgestellt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts
Das kirchliche Arbeitsrecht soll in seiner derzeitigen Form beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Mietrecht Heilung ordentliche Kündigung
Änderung des Mietrechts; Ergänzung Schonfristregelung ordentliche Kündigung zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit/ Obdachlosigkeit.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11200
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024
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BT-Drs. 20/11200
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit
Flexibilisierung der Leistungen aus Pflegezeit und Familienpflegezeit zur Erleichterung der Inanspruchnahme; Einführung einer Lohnersatzleistung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Transformation zur Klimaneutralität in der Freien Wohlfahrtspflege ermöglichen
Verankerung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Sinne der globalen Nachhaltigkeitsziele in allen Sozialgesetzbüchern; Einführung einer Regelung, die eine Verankerung von Nachhaltigkeit/ Klimaschutz in den Leistungs-, Versorgungs- und Rahmenverträge zwischen den Leistungserbringern und Leistungsträgern sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verankerung der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) im AufenthG
Empfehlung einer verbindlichen Klarstellung über die Zuständigkeit des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (“Grundzuständigkeit”), indem der Gesetzgeber im Aufenthaltsgesetz ein bundesweites Grundangebot festschreibt und perspektivisch einen Anspruch auf Migrationsberatung verankert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB
Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neues Berufsbild APN in der Pflege etablieren
Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesgesetzliche Regelung der Abschiebungsbeobachtung
Gesetzliche Regelung der Zusammenarbeit der unterschiedlichen in das Abschiebungsmonitoring involvierten Akteur_innen für die effektive Durchführung des Abschiebungsmonitorings; Insbesondere Zuständigkeiten und die Weitergabe von sensiblen Daten durch öffentliche Stellen aber auch den Schutz persönlicher Daten; Etablierung eines flächendeckenden Systems des Abschiebungsmonitorings, dass nicht nur die Rückführungen an einigen Flughäfen im Blick hat und den gesamten Prozess der Abschiebung umfasst; Umsetzung der EURückführungsrichtlinie in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten
Es geht um die Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und um die Auslagerung von Asylverfahren aus Deutschland in andere Staaten außerhalb der Europäischen Union. Es soll vermieden werden, dass das Nicht- Zurückweisungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention, Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und Rechte aus Sekundärrecht der Europäischen Union verletzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sicherung auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln; Weiterentwicklung Arbeitsmarktinstrumente und Qualifizierung - insbesondere Instrumente sozialer Arbeitsmarkt; Verhinderung Verschlechterung KdU- und Vermögensregelungen; Verhinderung Verschärfung Sanktionsrecht; Überprüfung Hinzuverdienstregelungen; Verhinderung Verschlechterung Zumutbarkeitsregelungen Erwerbsarbeit Eltern; Sicherung rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit; Sicherstellung existenzsichernde Regelsatzberechnung, gleichstellungspolitischen Anforderungen beachten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
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18.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bessere Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft
Aufzeigen von Schutzlücken für Kinder, deren Eltern das Verfahren nicht angemessen betreiben können sowie Empfehlung einer Evaluation des Gesetzes
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommentierung des Nationalen Reformprogramms (NRP)
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins legt in der Kommentierung des Nationalen Reformprogramms den Fokus auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), sowie Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), da diese Themen für unsere Mitglieder von besonderem Interesse sind. Mit der Kommentierung soll darauf hinwirkt werden, dass zum einem die jeweiligen Punkte im Reformprogramm ausreichend Berücksichtigung finden. Zum anderen, soll darauf hingewiesen und hingewirkt werden, dass die Planung und Nutzung der Ressourcen des DARPs unter stärkerer Einbindung von relevanten Stakeholdern erfolgen muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung Qualität in Kindertagesbetreuung und Fachkräftesicherung in Kita und Ganztag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dauerhaft in die Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu investieren und insbesondere die drei Handlungsfelder „Bedarfsgerechtes Angebot“, „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ und „Sprachliche Bildung“ zu fokussieren. Unser Ziel ist die dauerhafte Verbesserung der Konvergenz zwischen den Bundesländern bei den Aufwachsensbedingungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Ganztagsbetreuung sowie die Sicherstellung qualifizierter Fach- und Arbeitskräfte im System der Kindertagesbetreuung und des Ganztags.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EbAV nur in geplante FIDA-VO einbeziehen, soweit sie für alle interessierten Kunden offen sind
In Zusammenhang mit dem KOM-Vorschlag für Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) empfiehlt die aba Rat und EU-Parlament Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nur insoweit einbeziehen, wie sie "für alle interessierten Kunden zugänglich“ sind. EbAV sind – anders als Anbieter von Finanzprodukten – grundsätzlich nicht zugänglich für „Verbraucher“. Ansprüche in betrieblichen Versorgungssystemen ähneln eher den Ansprüchen in staatlichen Systemen der ersten Säule (bei denen die Teilnahme verpflichtend ist) als den Vorsorgeprodukten der dritten Säule. Existierende nationale Trackingsystem sind für den Überblick über Altersvorsorgeansprüche das vorzugswürdige Instrument.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Kontext der bevorstehenden Anwendung der DORA-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor sieht der Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgeetzes vor, dass durch eine Ergänzung des § 35 Abs. 1 VAG um eine neue Ziffer 10 die Überprüfung der Einhaltung der DORA-Verordnung in den Aufgabenkatalog des Abschlussprüfers aufgenommen wird. Die aba kritisiert den fehlenden Sachbezug, da viele DORA-Anforderungen nicht unmittelbar abschlussrelevant sind und schlägt für den geplanten § 35 Abs. 1 Nr. 10 folgende Ergänzung vor: „Bei der Prüfung hat der Prüfer den einschlägigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 296 VAG angemessen Rechnung zu tragen.“
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rentner von Steuererklärungspflichten entlasten
In Zusammenhang mit Überlegungen über eine Entlastung von Rentnern von Einkommenssteuererklärungspflicht halten aba, gemeinsam mit GDV und DRV Bund, das Modell einer Quellenbesteuerung für nicht praktikabel. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Versorgungsträger als auszahlende Stellen sprechen sich die Verbände für das Modell einer erklärungslosen Amtsveranlagung aus.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rentner von Steuererklärungspflichten entlasten
In Zusammenhang mit Überlegungen über eine Entlastung von Rentnern von Einkommenssteuererklärungspflicht halten aba, gemeinsam mit GDV und DRV Bund, das Modell einer Quellenbesteuerung für nicht praktikabel. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Versorgungsträger als auszahlende Stellen sprechen sich die Verbände für das Modell einer erklärungslosen Amtsveranlagung aus.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftformerfordernis in § 6a und § 4d EStG in Textform umwandeln
§ 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützungskassen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG und der §§ 1 bis 3 KStDV von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die Leistungen der Unterstützungskassen an deren Leistungsempfänger die Grenzwerte gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand mit Wirkung zum 13.6.1993 statt, also vor nunmehr über 30 Jahren. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ist im Zeitraum von Juni 1993 bis zum Februar 2024 um insgesamt 73,68%, die Durchschnittsentgelte der gesetzlichen Rentenversicherung im gleichen Zeitraum um 88,04%. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Geringverdienerförderung nach § 100 EStG
Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung der vollen Zulagen bei Riesterverträgen
Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: