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706 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (706)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder auch die Novelle ..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sinnvolle Anforderungen..., ...als Weiterentwicklung des GEG bald keine rechtliche Wirkung..., ... nur gültig, sofern § 71 GEG nicht gestrichen und im..., ...Transformationsplan im Sinne des § 71k GEG und ohne belastbare Mengen..., ...Streichung des § 71k Abs. 6 GEG entfiele zudem der dort..., ...Wirkung des § 71k Abs. 6 GEG in das WPG zu integrieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) be-wertet die energetische..., ...Erfüllungsoption für den im GEG verankerten Anteil von ..., ...Grundlagen, definiert über das GEG. Dar-über hinaus schränkt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird eine rechtssichere, investitionsfördernde und mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kohärente Ausgestaltung der Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmewende angestrebt. Dies umfasst insbesondere die Weiterentwicklung der Anforderungen an Nullemissionsgebäude und energetische Mindeststandards im Bestand, Regelungen für wirtschaftliche und planungssichere Heizungsinvestitionen, Vorgaben für effizienten Anlagenbetrieb, Monitoring und Gebäudeautomation sowie die Weiterentwicklung von Energieausweisen und Gebäudedatenbanken. Zudem sollen innovationsfreundliche Nachweisverfahren ermöglicht und die Kohärenz mit Wärmeplanungsgesetz und Wärmemarktregulierung sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen Gut: Die gelernte GEG-Systematik wird erhalten..., ... Die Streichung des § 71 GEG, fehlende Voraussetzungen..., ...Anforderungssystematik des GEG ist vom Markt über Jahre..., ...erzeugtem PV-Strom aus dem GEG wird beibehalten. Problem..., ...bisherigen Regelungen aus § 71 GEG, die Folgeregelungen §§..., ...alte Heizkessel nach § 72 GEG. An ihre Stelle tritt ..., ...Optionen aus dem aktuellen GEG mit übernehmen. Am Beispiel..., ...entsprechenden Betreiberpflichten im GEG leisten damit nicht zuletzt..., ... Deutschland lag hier im GEG bereits an der Untergrenze..., ...31.12.2024 wie im aktuellen GEG) bzw. 70 kW (ab 31.12.2029..., ... und bereits in FAQs zum GEG teilweise formuliert. Entsprechend..., ...Rechtsunsicherheit aus dem GEG sollte nicht ins GModG ..., ...Problem: Der Ersatz von § 71 GEG mit der „Biotreppe“ entwertet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vergleich zum Status quo des GEG • Durch die neue Option..., ...Vergleich zum Status quo des GEG verschlechtert. Die Transformation...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 09.05.2025
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesprächsanfrage Neugestaltung GEG und BEG Sehr geehrter ..., ...Ihnen über die Zukunft bei GEG und BEG austauschen. BWP...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., § 97 Absatz 1 Nummer 1 GEG) 3.3.1 Überprüfung..., ..., § 97 Absatz 1 Nummer 2 GEG) 3.4.1 Überprüfung..., ...Bestätigungen nach § 96 Absatz 5 GEG vorliegen (§ 14 Absatz ..., ..., § 97 Absatz 1 Nummer 3 GEG), je Gasliefervertrag, ..., ... § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG) 3.6.1 bei Feststellung..., ..., § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG) 3,0 3.8 Überprüfung..., ..., § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG), je Gaszähler, Öllager..., ... Sinne des § 96 Absatz 5 GEG, soweit nicht bereits von..., ... § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG) 2,0 3.10 Überprüfung..., ..., § 97 Absatz 2 Nummer 5 GEG) 3.10.1 Grundwert..., ... Sinne des § 96 Absatz 5 GEG, soweit nicht bereits von..., ..., § 97 Absatz 2 Nummer 6 GEG) 3.11.1 Grundwert ..., ... Sinne des § 96 Absatz 5 GEG, soweit nicht bereits von..., ...1 SchfHwG, § 97 Absatz 4 GEG) Anmerkung: Diese Gebühr...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Energieträger auf..., ...Biomasseheizungen gelten GEG als erneuerbare Energie..., ... die Anforderungen des GEG. Der Ausschluss in den ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), in Kraft seit Januar ..., ... ‘Heizungsgesetzes’ (§71 GEG) ist dabei so einfach wie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf nicht vollständig..., ...Wärmesektors. o Die im Rahmen des GEG kreierte Förderkulisse ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Abbau der bürokratischen Produktionskriterien für RFNBO durch eine Verlängerung der Bestandschutz-Klausel im Rahmen des Kriteriums der Additionalität sowie Verzicht auf das Kriterium der stündlichen Korrelation. Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184

    • Bereitgestellt von: Westfalen AG am 25.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf nicht vollständig..., ...Wärmesektors. o Die im Rahmen des GEG kreierte Förderkulisse ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Neue Aspekte durch das GEG und WPG sind zu berücksichtigen..., ...erfolgreiche Umsetzung des GEG und WPG eingesetzt werden..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ermöglichen 9...., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG Ein unmittelbares..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ist erforderlich..., ...ggf. explizit mit Bezug zu GEG/WPG. Alternativ: Möglichkeit..., ...den Anforderungen aus dem GEG/WPG entgegen. Das ergibt..., ...gemäß den Vorgaben aus dem GEG/WPG ist nicht ersichtlich..., ...die Anforderungen aus dem GEG nachhaltig und verbraucherfreundlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel: Die Forderungen zum WPG zielen darauf ab, die Planung und Bereitstellung von Wärme- und Strominfrastruktur effizienter und einheitlicher zu gestalten. Für das WPG soll ein Handlungsleitfaden als fachliche Hilfestellung zur Verfügung gestellt werden. Der Ausbau der öffentlichen Stromnetzinfrastruktur muss beschleunigt werden. Ein Bundeszuschuss zu den Netz- und Verteilnetzentgelten sollte ermöglicht werden. Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, innerhalb von 6 Wochen einen einheitlichen und verbindlichen Zeit- und Kostenrahmen für Netzanschlussbegehren zur Verfügung zu stellen.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forderungen zielen darauf ab, eine effektive und pragmatische Umsetzung der EPBD in Deutschland zu ermöglichen und die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu steigern. Der gefundene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden, um klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Bei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Wohngebäudebestand sollte auf Anreize für eine effektive Umsetzung gesetzt werden und nicht auf verbindliche Vorgaben. Die Mindesteffizienzstandards sollten für den gesamten Wohngebäudebestand gelten, um flächendeckende Verbesserungen zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. Die Umlage nach § 559 Abs. 1 BGB soll auf 11 Prozent angehoben werden, um Vermietern eine bessere Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mietspiegel: Schaffung von Regelungen im BGB mit dem Ziel, die Qualität und Akzeptanz von Mietspiegeln zu erhöhen und sie zu einem verlässlichen Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Mietpreisbremse: Anpassungen des § 556d. Ziel ist es, die Mietpreisbremse sozialer und marktgerechter auszugestalten und Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen zu schaffen. Kappungsgrenze(558 BGB): Keine weitere Absenkung der Kappungsgrenze.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Primärenergiebedarfe GEG und BEG unter dem Aspekt..., ...Realistisches Zielbild für das GEG entwerfen Der beschlossene..., ...Energieträgers nach § 71 GEG erbracht wird Neubauförderung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gleich mehreren Gesetzen (GEG, WPG, RED III) niedergeschlagen..., ...und die Umsetzbarkeit von GEG, WPG, RED III sowie prospektiv...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zählen, da sie über den GEG-Verweis in Spalte D als..., ... Sinne § 3 Nr. 19 und 20 GEG“ zählen.1 Gleichwohl werden..., ...Verweis auf die nach §3 Nr. 9a GEG geltenden Grenzwerten für..., ...Nummer 19 oder Nummer 20 GEG, sofern ihre Anlagen zur..., ...Nummer 19 oder Nummer 20 GEG, sofern ihre Anlagen zur..., ...(mit einer 1 §19 Abs. 3 GEG: 19. „Nah-/Fernwärme“ die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geschehen. Von den im..., ...2045 und den Vorgaben des GEG stehen. Bei der Gewährung..., ... zur Anwendung des § 71k GEG zu den Wasserstofffahrplänen..., ...Umrüstung gemäß den Vorgaben des GEG ausschließlich genehmigen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geschehen. Von den im..., ...2045 und den Vorgaben des GEG stehen. Bei der Gewährung..., ... zur Anwendung des § 71k GEG zu den Wasserstofffahrplänen..., ...Umrüstung gemäß den Vorgaben des GEG ausschließlich genehmigen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 88 Absatz 1 Nr. 2 GEG auch über die Zusatzqualifikationen..., ... 88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG (Kategorie „Wohngebäude..., ... letzterer ist durch die GEG-Reform von 2024 und das..., ...daher folgende Änderung im GEG vor Änderungsvorschläge im GEG: 1. In §15 (1), §18 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes diskutierte "Grüngasquote" ist kein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Agora Energiewende klärt über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Quote auf, mit dem Ziel, dass sie nicht zum Bestandteil der Novelle wird. Die in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien verlangsamt die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Zugleich bergen "Biotreppe" und "Grüngasquote" Kostenrisiken. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, diese Instrumente so auszugestalten, dass eine möglichst gute Steuerungswirkung Richtung Klimaneutralität erhalten bleibt und Kostenrisiken insbesondere für Mietende gedämpft werden.

    • Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kompensiert eine Verschiebung der GEG-Fristen nicht. (Agora Energiewende..., ...wie z.B. derzeit in §71f GEG). 2. Im Gegensatz zur...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie voraussichtlich ..., ... vielen Jahren, auch im GEG (Anlage 7). In Deutschland...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.

    • Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Energieträger auf..., ...Biomasseheizungen gelten GEG als erneuerbare Energie..., ... die Anforderungen des GEG. Der Ausschluss in den ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wasserstofffahrplänen nach §71k GEG die Branche frühzeitig ..., ...die Fahrpläne gemäß §71k GEG erstellt werden sollen,..., ...Erfüllungsoption nach § 71k GEG berufen können. Daher ..., ...Wärmesektor begrenzt (s. GEG §2 Anwendungsbereich). ..., ...nur die unmittelbar dem GEG unterfallenden Kunden berücksichtigen...
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