Stellungnahmen/Gutachten
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482 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (482)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit bei Gesetzentwurfzur Stärkung der Rechte von Verletzten
Zu begrüßen ist die Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebenklagemöglichkeit in Fällen des § 201a StGB vor, der in zahlreichen..., ...Volksverhetzung nach § 130 StGB, der verhetzenden Beleidigung nach § 192a StGB und der Bedrohung nach § 241 StGB aufgenommen werden sollen..., ...Bildaufnahmen nach § 201a StGB aufzunehmen.[6] Zutreffend..., ...angegriffen, wie es § 201a StGB unter Strafe stellt, liegt..., ...Das Schutzgut des § 201a StGB umfasst den Kerngehalt ..., ...Die Aufnahme des § 201a StGB in den Katalog des § 395..., ...Fällen der §§ 223, 224, 238 StGB sowie § 4 Satz 1 Gewaltschutzgesetz..., ...den §§ 223, 224 und 238 StGB und nach § 4 Satz 1 GewSchG..., ...Nachstellung nach § 238 Abs. 1 StGB sowie der Körperverletzungsdelikte..., ... Tatbestandes des § 223 StGB muss ohnehin bereits eine..., ...der in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB gelisteten diskriminierenden..., ... Aufnahme des § 201a StGB in die Kataloge des § 395..., ...angelehnt an § 46 Abs. 2 S. 2 StGB Streichung des Vorhabens..., ...regt der djb an, § 201a StGB außerdem in den Katalog..., ...Heuchemer in: BeckOK zum StGB, § 201a, Rn. 1. [10]...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuches (StGB)“ vorgelegt hat, ist diese..., ...Wohnungseinbruchdiebstahl“ nach § 244 Abs. 4 StGB, um den allein es bei dem..., ...Bandendiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und schweren Bandendiebstahl (§ 244a StGB) unterscheidet. Denn die..., ...einer Straftat nach § 244a StGB angenommen werden könne..., ...Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder schweren Bandendiebstahls (§ 244a StGB) vorliegt, der entsprechende..., ...Streichung des § 244 Absatz 4 StGB aus dem Katalog des § 100...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...getroffen haben. 2. § 325 StGB Die geplante Erfassung..., ...strafbare Tathandlung des §325 StGB (Luftverunreinigung) durch..., ...bisherigen §325 Abs. 7 StGB verschiebt Produktkonformitätsfragen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Das BFM begrüßt die geplante Strafverschärfung und fordert darüber hinaus umfassende Präventionsanstrengungen, um (sexualisierte) Gewalt einzudämmen.
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 15.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sexuellen Übergriffen nach §177 StGB sowie auch bei schweren Raubdelikten nach §250 StGB der Verwendung gefährlicher..., ... des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB einzustufen sind. Dadurch..., ...Abs. 7 bzw. §250 Abs. 1 StGB). Daher sollen zukünftig..., ...sowie §250 Abs. 2 Satz 1 StGB neben Waffen und ge-fährlichen..., ...§ 224 Absatz 1 Nummer 1 StGB („Gift und andere gesundheitsschädliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf digitales Gewaltschutzgesetz
HateAid sieht im vorliegenden Referentenentwurf wichtige Impulse für eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt, fordert jedoch auch Nachbesserungen. Vor allem der Schutz gegen nicht einvernehmlich erstellte sexualisierte Deepfakes soll verbessert werden. Des Weiteren soll die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung vereinfacht werden. HateAid verweist auf weiterhin bestehende Schutzlücken: der Tatbestand zur Erfassung sexualisierter Deepfakes darf nicht als Privatklagedelikt ausgestaltet sein. Die Reform von zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen für Daten von Accountinhaber*innen zu begrüßen, aber auch hier besteht Nachbesserungsbedarf, um die Ansprüche möglichst wirkungsvoll und kostengünstig für Betroffene von digitaler Gewalt auszugestalten.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 184k StGB .........................., ...Einführung eines neuen § 201b StGB..........................., ...Einführung eines neuen § 202e StGB..........................., ...§ 253 StGB) auszuweiten. Hierüber ..., ...§ 253 StGB) auszuweiten. Hierüber ..., ... Anpassungen des § 184k StGB sind ein wichtiger und ..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E genannt werden. Zudem..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E sollte zudem nicht auf..., ...im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB erstreckt werden, um ..., ... lediglich von § 201b StGB-E und somit außerhalb des..., ... Anders als etwa § 201b StGB-E, der auf den Anschein..., ... in § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E nicht lediglich auf das..., ... a. § 184k Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 184b Abs. 3 StGB, § 184c Abs. 1 Nr. 2 StGB sowie § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB stellen ebenfalls auf Gebrauch..., ...im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB Der Anwendungsbereich ..., ...im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB erstreckt werden. Diese..., ...201b StGB-E ist grundsätzlich zu ..., ... des § 202e StGB-E sollen die Vorgaben des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Die Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen an digitale Dienste, insbesondere im Kontext des Opferschutzes, sollen technisch praktikabel, rechtssicher und grundrechtskonform umsetzbar sein. Hierzu sollen gesetzliche Vorgaben so konkretisiert werden, dass sie die realen Umsetzungsbedingungen digitaler Dienste, bestehende datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Ermöglichung anonymer Kommunikation angemessen berücksichtigen und in der Anwendung klare, umsetzbare Anforderungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Erweiterung des § 184k StGB zur Erfassung bildbasierter..., ... sowie den neuen § 201b StGB zum Schutz vor täuschenden..., ... Erweiterung des § 184k StGB zur Erfassung bildbasierter..., ...täuschenden Inhalten in § 201b StGB stellt darüber hinaus einen..., ...Formulierung von § 201b StGB aufgegriffen wurden und..., ...Rahmen des neuen § 184k StGB (Verletzung der Intimsphäre..., ...genutzt wurde. Für § 201b StGB (Verletzung von Persönlichkeitsrechten..., ...Formulierung des § 184k StGB in der Praxis erheblichen..., ... Im Rahmen des § 201b StGB wird beispielsweise zu ..., ...sexualisierten Deepfakes (§ 184k StGB). ▪ Rechtsgutschutz: Der neue § 201b StGB muss den Fokus strikt auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zur rechtlichen Anerkennung psychischer Gewalt
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht im Policy Paper deutlich: Psychische Gewalt ist eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wird jedoch im deutschen Recht nach wie vor unzureichend erfasst und in der Praxis häufig unterschätzt. Der djb fordert den Gesetzgeber deshalb auf, eine strafrechtliche Erfassung psychischer Gewalt zu prüfen sowie den Gewaltbegriff in allen relevanten Rechtsbereichen klar und im Einklang mit der Istanbul-Konvention auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des 17. Abschnitts des StGB als „Straftaten gegen die..., ...Unversehrtheit existiert im StGB nicht. Auch gibt es keine..., ...Die Nötigung nach § 240 StGB (und als Sonderfall der..., ...Zwangsheirat nach § 237 StGB) zielen nur auf Teile der..., ... Unversehrtheit wird im StGB sonst allenfalls beiläufig..., ...Tatbestand (§§ 240 und 237 StGB) Der Straftatbestand..., ... sein. Die von § 240 StGB erfasste „Gewalt“ ist im..., ...Drohung im Sinne des § 240 StGB bedarf es einer gewissen..., ...Nötigung ist die in § 237 StGB unter Strafe gestellte ..., ...der Anwendung des § 240 StGB. Der Tatbestand schützt..., ...Nachstellung nach § 238 StGB Charakteristisch für..., ...Nachstellung gemäß § 238 StGB, der an die wiederholte..., ...Beleidigung gemäß § 185 StGB. Darunter wird eine Kundgabe..., ...Drohung im Sinne des § 240 StGB verstanden. Zahlreiche ..., ...Körperverletzung in § 223 StGB.[40] Psychische Gewalt ..., ...gem. § 223 Abs. 1 Var. 2 StGB sollen „rein psychische..., ...einer etwaigen Änderung im StGB. Für die Praxis und ..., ...Lackner/Kühl/Heger § 240 StGB Rn. 4; vgl. auch Çelebi..., ...Pegel § 185 Rn. 9; BeckOK StGB/Valerius § 185 Rn. 25. ..., ...§ 218a II, 218c I Nr. 2 StGB). Die Strafbarkeit knüpft...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Computerstrafrechts
Wir als Bitkom setzen uns für eine Modernisierung des Computerstrafrechts ein, bei der rechtssichere Verfahren zum Identifizieren und Melden von Sicherheitslücken ermöglicht werden. Dafür erfordert es klare Definitionen, Vorgaben zur Informationsweitergabe sowie präzise Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten. Die neue Bundesregierung sollte die Reform dringend wieder aufgreifen, um sowohl die IT-Sicherheitsforschung als auch die Cybersicherheit in Deutschland zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB nur ein Programm sein..., ...einer Straftat nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 202b StGB (Abfangen von Daten) ist..., ... im neuen § 202a Abs. 3 StGB-E. Der Entwurf stellt..., ... sieht in § 202a Abs. 1 StGB-E lediglich eine alternative..., ... soll. Sowohl in § 202c StGB als auch in § 202a Abs. 3 StGB-E fehlen verlässliche..., ... des neuen § 202a (3) StGB zu schaffen, die als neuer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suizdihilfe weiterhin ermöglichen
Wir setzen uns dafür ein, dass das Grundrecht auf Suizidhilfe (auch: „Sterbehilfe” oder „Freitodbegleitung”) nicht erneut durch den Gesetzgeber kriminalisiert oder eingeschränkt wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB im Februar als nichtig erklärt und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.
- Bereitgestellt von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung -
BT-Drs. 20/2332
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe -
BT-Drs. 20/2293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfassungsbeschwerde gegen den § 217 StGB kam aus unseren Reihen,..., ...nichtig erklärten § 217 StGB im Wortlaut wieder einführen..., ...Werbeverbot à la § 219a StGB ergänzen will. 2. Bei ...
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Zu Regelungsvorhaben: