Stellungnahmen/Gutachten
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21.779 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.779)
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Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EUDR - EU-Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation)
Die EUDR (European Deforestation Regulation) ist eine Verordnung der EU vom 31. Mai 2023, mit der die EU ihren Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern und der Emission von Treibhausgasen sowie dem Verlust an Biodiversität entgegenwirken möchte. Die EUDR soll inhaltlich und zeitlich so umgesetzt werden wie sie ausgehandelt wurde und nicht abgeschwächt werden. Die Verordnung kommt zum 30. Dezember 2025 direkt zur Anwendung und wird in DE durch ein entsprechendes Umsetzungsgesetz flankiert werden. Ein offizieller Entwurf dafür liegt noch nicht vor.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BNatSchG-Novelle für Wind an Land
In der angestrebten BNatSchG-Novelle des BMUKN für Regelungen für Windenergie an Land bemüht sich der NABU Anpassungen zu erwirken, die die Konformität mit EU-Recht und Naturverträglichkeit der neuen Regelungen bzw. Änderungen bestehender Regelungen gewährleistet.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BNatSchG zum Wolf
Die engen unionsrechtlichen Grenzen müssen bei der angekündigten Änderung des BNatSchG zum Wolf gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
FFH-Bericht: Meldung des Erhaltungszustands auf wissenschaftlicher Basis
Der FFH-Bericht über den Erhaltungszustand geschützter Arten Deutschlands muss auf wissenschaftlichen Daten und Methoden basieren. Politische Einflussnahme auf die Meldung ist laut EU nicht gestattet.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: