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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.449)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Etablierung nachhaltiger Produkte, Lieferketten und Prozesse im Bereich der Sekundär-Batterien zum Aufbau und Stärkung eines EU Batterie-Ökosystems im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft ein. Im Fokus dabei müssen faire Wettbewerbsbedingungen, wissenschaftlich basierte Berechnungsmethoden und abgestimmte Vorgaben mit angrenzender Regulatorik stehen. Die Batterie-Verordnung sollte als Blaupause für Lebenszyklus-orientierte Produktregulatorik dienen.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen die Einführung seriöser und wissenschaftlich fundierter Öko-Design-Kriterien. Dabei gilt es, ganzheitlich, systematisch und differenziert nach Stoffströmen zu bewerten. Digitale Produktpässe sollen dabei die produktspezifischen Kriterien basierend auf einem interoperablen Daten-System zielgruppengerecht, sicher und nutzenbezogen widergeben.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, einen einheitlichen EU-Binnenmarkt für kritische und strategische Rohstoffe zu etablieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass entsprechende Abfälle innerhalb der EU reibungslos verbracht und von akkreditierten Einrichtungen recycelt werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass solche Abfälle ins Ausland verbracht werden. Eine abgestimmte Gesetzgebung der verschiedenen relevanten Verordnungen ist zwingend.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, die Berichtspflichten um mind. 50% zu reduzieren, und dabei stärker auf das große Ganze als auf weitere kleinteilige Umsetzungsrichtlinien abzustellen. Die verschiedenen Regelwerke müssen aufeinander abgestimmt und vereinfacht werden.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass REACH risiko-basiert sein muss und zusätzlich zur Giftigkeit auch das Expositionspotenzial von Substanzen zu berücksichtigen ist. Alle Metalle werden für den Green Deal benötigt. Eine Substitution wichtiger Metalle würde funktionierende Recycling-Kreisläufe zerstören und den Zugang erschweren. SSbD ist hierbei ähnlich zu behandeln: eine sowohl risikobasierte als auch sozio-ökonomische Bewertung bei innovativen Technologie-Materialien muss in Betracht gezogen werden. Der EU-Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ist zu weit gefasst. Viele PFAS sind in Schlüsseltechnologien für den europäischen Green Deal wie Batterien und Wasserstoff essentiell.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für gleiche Bedingungen für Projekte zur CO2 -Abscheidung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems in Europe ein. Dafür werden harmonisierte Spezifikationen für abgeschiedenes CO2 benötigt. Es geht um die Sicherstellung eines EU weiten Level Playing Fields für CCSU Projekte.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir befürworten die Idee der Gleichbehandlung bei der CO2-Bepreisung für heimische und importierte Produkte. Allerdings sollte bei der Einführung des Mechanismus stufenweise und differenziert vorgegangen werden. So ist CBAM nicht für indirekte Emissionen geeignet und deshalb sollte eine Kompensation der indirekten Emissionskosten solange beibehalten werden, bis der EU Elektrizitätsmarkt weitgehend dekarbonisiert ist. CBAM sollte überdies nicht auf die Lieferkette für kritische Rohstoffe wie PGM-Konzentrate und Batteriematerialien erweitert werden, um den Zugang zu diesen für die grüne Transformation notwendigen Materialien nicht zu erschweren.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für die Beseitigung von Hürden im Hinblick auf die Einführung von Stromabnahmeverträgen ein. Wir befürworten die Fortsetzung der Kompensation indirekter Emissionskosten. EU Grünstrom-Zertifikate sind von zentraler Bedeutung und erfordern flexible Regeln für lokale Grünstrom-Erzeugung. Ebenso setzen wir uns für die Senkung der Steuern auf Elektrizität ein. Dadurch soll die Schaffung vernünftiger und fairer Rahmenbedingungen für die EU Industrie bei der Investition in erneuerbare Energien erreicht werden.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Critical Raw Materials Act (CRMA) und Net Zero Industry Act (NZIA) und sekundäre Durchführungsvorschriften sollten zügig auf Basis wissenschaftlich fundierter, sozial ausgerichteter und transparent berechneter Benchmarks mit ausreichenden Finanzmitteln implementiert werden. Der Fokus von CRMA und NZIA muss wichtige Materialien für Zukunftstechnologien wie Batterie- und Wasserstoff einschließen, egal ob sie unter den einen oder anderen Act fallen. Dabei ist es wichtig, schnell und im großen Maßstab zu agieren, damit das europäische Batterie-Ökosystem in vollem Umfang von den Acts profitieren kann, sowohl hinsichtlich Förderung, strategischer Projekte und Zielstellungen. Außerdem sollten große Projekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Klärschlammverordnung bestimmt, dass ab 2029 alle kommunalen Klärschlämme einem Phosphorrecycling zuzuführen sind. Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung müssen bis 2029 große Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für ein Recycling bzw. die Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors aufgebaut werden. Aktuelle Prognosen weisen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die Phosphorrückgewinnung hin. Die DWA benennt den Handlungsbedarf für den Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und Landesebene (u.a. Anpassung der Landesregelungen zu den Abwasserentgelten, Anpassung des Düngerechts, ggf. Zwischenlagermöglichkeiten) um möglichst ausreichende Kapazitäten bis 2029 aufzubauen, damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.

    • Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.03.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Berücksichtigung von Süßstoffen bei der Ermittlung der Nutri-Score Kennzeichnung bei Getränken muss zurückgenommen werden und sollte nicht als Beispiel für die Kennzeichnung weiterer Lebensmittel dienen. In den aktualisierten Vorgaben für Getränke wird die Verwendung von Süßstoffen mit „Negativ-Punkten“ bestraft. Für diese Adaption des Algorithmus fehlt die wissenschaftliche Begründung und sie führt die ursprüngliche Zielsetzung des Nutri-Scores – den Energiegehalt zu reduzieren und Reformulierungsanreize zu schaffen – ad absurdum.

    • Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 10.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.03.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Auskömmliche Finanzierung von Medizintechnik (Verbrauchs- sowie Kapitalgüter), damit verbunden Harmonisierung von Betriebs- und Invesitionskosten - Fokus auf Ergebnisqualität (nicht nur Strukturqualität)

    • Bereitgestellt von: Stryker GmbH & Co. KG am 07.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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