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19.815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Entwicklungsetats im Haushaltsgesetz 2025 gegenüber dem Etat von 2024
Die DSW setzt sich dafür ein, dass der BMZ-Etat in 2025 nicht unter 12,2 Milliarden Euro fällt. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit(sforschung) und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Entwicklungsetats im Haushaltsgesetz 2025 gegenüber dem Etat von 2024
Die DSW setzt sich dafür ein, dass der BMZ-Etat in 2025 nicht unter 12,2 Milliarden Euro fällt. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit(sforschung) und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Entwicklungsetats im Haushaltsgesetz 2025 gegenüber dem Etat von 2024
Die DSW setzt sich dafür ein, dass der BMZ-Etat in 2025 nicht unter 12,2 Milliarden Euro fällt. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit(sforschung) und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
- Bereitgestellt von: Ludwig Stiegler am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), darunter auch von Bolt betriebene “E-Scooter”, in Deutschland. Das BMV hat im Sommer 2025 einen Entwurf für eine Anpassung der eKFV vorgelegt. Darin wird u.a. geregelt, dass für geteilte E-Scooter zukünftig grundsätzlich eine Sondernutzungspflicht gilt und zudem das Abstellen nur noch ausschließlich an festen Abstellorten gestattet wäre. Bolt hat das Ziel, dass Städte und Kommunen auch zukünftig selber entscheiden können, ob E-Scooter Sondernutzung oder Gemeingebrauch sind und ob das Parken der E-Scooter sowohl im Free-Float als auch im stationsbasierten Betrieb zulässig ist oder nicht.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bolt unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Das Ziel von Bolt ist daher dass es privaten Mobilitätsanbietern auch zukünftig weiterhin möglich ist, über die Teilung von geschäftskritischen Daten zu entscheiden.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
-
BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Bolt Angebot in den Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten
Die Regulierung von Mobilitätsanbietern in den Bereichen Mikromobilität, Taxi- und Mietwagenvermittlung sowie Carsharing auf kommunaler Ebene ist in Deutschland fragmentiert. Deshalb setzt sich Bolt mit Mitgliedern des Bundestages zusammen, um über konkrete Herausforderungen im Bereich der Regulierung in den jeweiligen Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der MiFiD II i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der MiFiD II i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der PRIIPS-VO i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der PRIIPS-VO i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
21.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
21.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
16.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung eines Vorab-Prüfungsverfahrens für ausdrückliche Umweltaussagen in Green Claims-RL.
Anregung einer ausgewogenen Umsetzung der "EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" zum Schutz vor irreführender Umweltwerbung und somit Vermeidung eines zusätzlichen Vorab-Prüfungsverfahrens für Umweltwerbung im Rahmen der weiteren "EU-Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims-Richtlinie)".
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung v. Bürokratie-, Aufwand- u. Kostenerhöhung d. mgl. Regulierung zu nachrichtenlosen Konten
Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie, Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit durch eine Regulierung zu nachrichtenlosen und/oder unbewegten Konten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: