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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.992)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Niveau an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet ist ungeeignet, um bestehenden Risiken entgegenzutreten. Online-Plattformen müssten weitergehende Kriterien an Schutzstandards erfüllen, um ein sicherer Ort für Kinder- und Jugendliche zu sein. Das Ziel der Regulierung von Online-Plattformen sollte sein, dass diese sich an Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes halten. Die Überprüfung des Alters der Nutzenden muss als Maßnahme in Betracht gezogen werden. HateAid spricht sich für eine grundrechtsschonende Form der Altersverifikation auf Online-Plattformen aus. Eine wirksame rechtliche Grundlage für die verpflichtende Einführung von Altersverifikationsmaßnahmen bedarf einer europäischen Regelung. Dafür muss sich Deutschland in der EU einsetzen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Stufenplans „Smarte Städte und Regionen“ des BMWSB. Ziel der Einflussnahme ist, die im Stufenplan vorgesehenen Maßnahmen zur bundesweiten Rahmensetzung für digitale Stadtentwicklung – insbesondere die Definition von Standards, Referenzarchitekturen, Kompetenznetzwerken und Verstetigungsstrategien – mitzugestalten. Dabei soll sichergestellt werden, dass die im Rahmen der Modellprojekte Smart Cities (MPSC) entwickelten Ergebnisse und Strukturen in den Stufenplan integriert, langfristig gesichert und bundesweit nachnutzbar gemacht werden.

    • Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14210 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13972 - Mittelabfluss der Smart-Cities-Modellprojekte
      2. BT-Drs. 20/11134 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10935 - Fachliche Begleitung der Modellprojekte Smart Cities durch die Koordinierungs- und Transferstelle sowie Aus- und Weiterbildungsbedarf von Smart-City-Fachkräften
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung, Konkretisierung und Umsetzung des Deutschland-Stacks. Ziel der Einflussnahme ist die Berücksichtigung und Einordnung bestehender, interoperabler Daten- und Integrationsplattformen als Bestandteil der föderalen Zielarchitektur sowie deren Verankerung in Architekturvorgaben, Referenzrahmen und Umsetzungsstrukturen. Das Vorhaben betrifft insbesondere die Definition von Rollen, Zuständigkeiten und Einbindung bestehender Lösungen im Rahmen der Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks durch zuständige Bundes- und Länderakteure.

    • Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/601 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung, Konkretisierung und Umsetzung des Deutschland-Stacks. Ziel der Einflussnahme ist die Berücksichtigung und Einordnung bestehender, interoperabler Daten- und Integrationsplattformen als Bestandteil der föderalen Zielarchitektur sowie deren Verankerung in Architekturvorgaben, Referenzrahmen und Umsetzungsstrukturen. Das Vorhaben betrifft insbesondere die Definition von Rollen, Zuständigkeiten und Einbindung bestehender Lösungen im Rahmen der Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks durch zuständige Bundes- und Länderakteure.

    • Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/601 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh bzw. 7,5 GWh sind verpflichtet Energiemanagementsysteme einzuführen oder/und Umsetzungspläne zu erstellen. Aus unserer Sicht ist die Grenze von 2.5 GWh bzw. 7,5 GWh in § 8 bzw. § 9 Energieeffizienzgesetz auf 23,5 GWh lt. EU-Richtlinie 2023/1791, Artikel 11, Abs. 1 anzupassen. Alternativ: Einführung des KMU-Begriffs, die davon ausgenommen werden. Zudem sollten die jährlichen Meldungen der Abwärme gem. § 17 nicht jährlich sondern nur bei Änderungen erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bayerischer Müllerbund e.V. am 15.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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