- Registernummer: R004946
- Ersteintrag: 13.07.2022
- Letzte Änderung: 15.09.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 05.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Karolinenplatz 5a80333 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4989281155
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E-Mail-Adressen:
- josef.rampl@muellerbund.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dr. Josef Rampl
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Gesamtzahl der Mitglieder:
160 Mitglieder am 04.06.2025, davon:
- 107 natürliche Personen
- 53 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Verband Deutscher Mühlen e.V.
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Fachgebiet des Bayerischen Müllerbundes umfaßt die mittelständische Müllerei einschließlich Back- und Futterschrotmüllerei, die Mischfutterherstellung sowie Sonderformen der Mühlenwirtschaft. Der Bayerische Müllerbund hat die Aufgabe, 1. die Interessen der mittelständischen Mühlenwirtschaft wahr zunehmen. 2. den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstellen. Er ist befugt, Fachschulen, Fachkurse, Steuerberatungsstellen für die Mitglieder sowie sonstige Einrichtungen zur beruflichen Förderung einzurichten oder zu fördern.
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Die Betriebssicherheitsverordnung soll so angepasst werden, dass kleinere Betriebe Erleichterungen bei der Explosionsschutzprüfung erfahren
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Beschreibung:
In § 16 und im Anhang 2, Abschnitt 3 Nr. 5. Wiederkehrende Prüfungen der Betriebssicherheitsverordnung werden Mühlen verpflichtet, alle 3 bzw. 6 Jahre wiederkehrende Prüfungen von befähigten Personen durchführen zu lassen. Nachdem diese i. d. R. nicht in den Betrieben vorhanden sind, müssen hierzu externe Dienstleister beauftragt werden. Dies überfordert besonders kleine und mittelständische Mühlenbetriebe. Im Sinne des Bürokratieabbaus und für den Erhalt der familiengeführten Strukturen, setzen wir uns dafür ein nicht genehmigungspflichtige kleinere Betriebe (gem. 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) mit einer Produktionskapazität von bis zu 300 Tonnen Fertigerzeugnissen von dieser Anforderung auszunehmen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung des Energieeffizienzgesetz an europäische Vorgaben
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Beschreibung:
Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh bzw. 7,5 GWh sind verpflichtet Energiemanagementsysteme einzuführen oder/und Umsetzungspläne zu erstellen. Aus unserer Sicht ist die Grenze von 2.5 GWh bzw. 7,5 GWh in § 8 bzw. § 9 Energieeffizienzgesetz auf 23,5 GWh lt. EU-Richtlinie 2023/1791, Artikel 11, Abs. 1 anzupassen. Alternativ: Einführung des KMU-Begriffs, die davon ausgenommen werden. Zudem sollten die jährlichen Meldungen der Abwärme gem. § 17 nicht jährlich sondern nur bei Änderungen erfolgen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.09.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bundesministerium für Wirtschaft
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroEine Informationsstelle und eine halbe Beraterstelle sowie ein Zuschuss für ein Forschungsprojekt zu Mühlennebenprodukten
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
130.001 bis 140.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24