Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509150021 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energieeffizienzgesetz an europäische Vorgaben

Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh bzw. 7,5 GWh sind verpflichtet Energiemanagementsysteme einzuführen oder/und Umsetzungspläne zu erstellen. Aus unserer Sicht ist die Grenze von 2.5 GWh bzw. 7,5 GWh in § 8 bzw. § 9 Energieeffizienzgesetz auf 23,5 GWh lt. EU-Richtlinie 2023/1791, Artikel 11, Abs. 1 anzupassen. Alternativ: Einführung des KMU-Begriffs, die davon ausgenommen werden. Zudem sollten die jährlichen Meldungen der Abwärme gem. § 17 nicht jährlich sondern nur bei Änderungen erfolgen.

Bereitgestellt von:
Bayerischer Müllerbund e.V. (R004946) am 15.09.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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