Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509150021
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energieeffizienzgesetz an europäische Vorgaben
Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh bzw. 7,5 GWh sind verpflichtet Energiemanagementsysteme einzuführen oder/und Umsetzungspläne zu erstellen. Aus unserer Sicht ist die Grenze von 2.5 GWh bzw. 7,5 GWh in § 8 bzw. § 9 Energieeffizienzgesetz auf 23,5 GWh lt. EU-Richtlinie 2023/1791, Artikel 11, Abs. 1 anzupassen. Alternativ: Einführung des KMU-Begriffs, die davon ausgenommen werden. Zudem sollten die jährlichen Meldungen der Abwärme gem. § 17 nicht jährlich sondern nur bei Änderungen erfolgen.
Bereitgestellt von:
Bayerischer Müllerbund e.V. (R004946)
am
15.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.09.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Handwerk [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]