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735 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (735)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante EEG-Novelle 2027 zielt auf eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Im Fokus steht der Übergang von festen Einspeisevergütungen hin zu marktbasierten Instrumenten wie zweiseitigen Differenzverträgen, wodurch insbesondere große Projekte im Bereich Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik stärker in den Strommarkt integriert werden sollen

    • Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der EEG-Mechanismus zur Ausschreibung Wind an Land berücksichtigt weder die strukturell höheren Kosten für Anlagen in Süddeutschland, noch die Netz- und Systemdienlichkeit dortiger Windenergieanlagen. Wir fordern eine entsprechende Änderung in der jetzt laufenden Novellierung des EEG, damit in unserer Region der Windausbau nicht zum Erliegen kommt.

    • Bereitgestellt von: Badenova AG & Co. KG am 12.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der bevorstehenden Novelle des EEG zu dem es bis dato nur einen inoffiziellen Arbeitsentwurf gibt, sollte die Nachnutzung von sonstigen, ehemals wirtschaftlich genutzten, baulichen Anlagen für den weiteren Solar-Ausbau konsequent ermöglicht werden. Aus diesem Grund sollte auf die begriffliche Änderung von „Freiflächenanlagen“ in „Solaranlagen des ersten Segments“ in § 24 Abs. 2 EEG zu verzichtet werden.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 12.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.

    • Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 08.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel des Regelungsvorhabens ist, dass Solaranlagen auf Dächern weiterhin wirtschaftlich bleiben, da dieses Segment besondere Vorteile gegenüber anderen Segmenten hat: Flächeneffizienz, geringere Netzausbau, hohe gesellschaftliche Aktzeptanz, geringer Genehmigungsaufwand, Sektorenkopplung. Zudem ermöglicht es soziale Teilhabe und reizt private Investitionen an. Um Planungssicherheit zu schaffen, sollte der aktuelle Regulierungsrahmen für kleine Solaranlagen beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziele der Einspeisesteckdose sind sicher planbare Standorte für Erneuerbaren-Energien-Anlagen aufgrund vorhandener Netzkapazität, die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussprozesse und eine gezielte Ansiedlung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umfeld der Steckdose. Damit verbunden sind kostengünstigerer und vorausschauender Netzausbau sowie eine Orientierung des Erneuerbare-Energien-Zubaus an noch freien Kapazitäten im Stromnetz.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biogasanlagen sind steuerbare Erzeuger, deren flexible Einspeisung Netzengpässe vermeiden und Versorgungssicherheit stärken kann. Der bestehende Förderrahmen kollidiert jedoch mit starren Netzanschlussprozessen, sodass effiziente Flexibilisierung ausgebremst wird. Der Fachverband Biogas fordert daher die verpflichtende Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen nach §8a EEG, differenziert nach steuerbaren und fluktuierenden Technologien. Statt starrer Zeitscheiben sollen dynamische Kriterien wie Spannung und Frequenz genutzt werden. So können Redispatch- und Netzausbaukosten gesenkt, Investitionen erleichtert und die Integration von Biogas in das Energiesystem beschleunigt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Kleine PV-Dachanlagen sind unverzichtbar: Sie treiben die Energiewende in Städten voran, wo Dachflächen oft die einzige Option sind. - Förderung bleibt notwendig: Ein vollständiger Förderstopp gefährdet die Wirtschaftlichkeit und behindert den weiteren Ausbau. - Marktrückgang stoppen: Der Aufdach-PV-Markt schrumpft bereits – weitere Rückgänge gefährden Arbeitsplätze und Branchenstabilität. - Dachpotenziale voll ausschöpfen: Ohne Förderung werden Anlagen zu klein dimensioniert, und wichtige Flächen bleiben ungenutzt.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 29.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Kleine PV-Dachanlagen sind unverzichtbar: Sie treiben die Energiewende in Städten voran, wo Dachflächen oft die einzige Option sind. - Förderung bleibt notwendig: Ein vollständiger Förderstopp gefährdet die Wirtschaftlichkeit und behindert den weiteren Ausbau. - Marktrückgang stoppen: Der Aufdach-PV-Markt schrumpft bereits – weitere Rückgänge gefährden Arbeitsplätze und Branchenstabilität. - Dachpotenziale voll ausschöpfen: Ohne Förderung werden Anlagen zu klein dimensioniert, und wichtige Flächen bleiben ungenutzt.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Europäische Kommission muss die bestehenden Regelungen überarbeiten, indem sie das Zusätzlichkeitskriterium von 2028 auf 2035 verschiebt. Diese Anpassung gibt Marktakteuren mehr Zeit, in zusätzliche erneuerbare Energiekapazitäten zu investieren und gefährdet gleichzeitig nicht die Versorgungssicherheit. Die stündliche Gleichzeitigkeit des Strombezugs muss langfristig auf monatlich festgelegt werden. Eine stündliche Korrelation ist praxisuntauglich, führt zu unnötigen Kosten und macht Wasserstoffprojekte unwirtschaftlich. Eine monatliche Regelung hingegen schafft dringend benötigte Flexibilität, ohne das Erreichen der Klimaziele zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11899 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung unterstützt außereuropäische Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff im Gigawatt-Maßstab. Um diese Projekte umsetzen zu können, benötigt es konkrete finanzielle Absicherungsinstrumente für Wasserstoffproduzenten, Investoren und Abnehmer. ENERTRAG schlägt einen CfD-basierten Mechanismus zur Absicherung von Preisrisiken beim Import von grünem Wasserstoff vor. Dieser sollte Teil der europäischen und deutschen Wasserstoffimportstrategie sein.

    • Bereitgestellt von: ENERTRAG am 15.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das sogenannte Biomassepaket ist am 25.02.2025 in Kraft getreten. Es umfasst Verbesserungen für die flexible Stromproduktion aus Biomasse. Die Umsetzung dieser Maßnahme hängt jedoch von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission ab. Diese muss schnellstmöglich erteilt werden.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14246 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die ARGE NETZ setzt sich für einen weiteren, zügigen Zubau der Erneuerbaren Energien und deren Einbettung in ein Gesamtsystem aus Erneuerbaren, Flexibilitäten und Netz ein. Dafür sind die Regelungen des EEG zentral, etwa beim Ausschreibungsdesign der verschiedenen Technologien und deren Netzanschluss über die technischen Vorgaben zur Inbetriebnahme. Damit der Erneuerbare Mittelstand hier weiterhin eine treibende Kraft sein kann, setzen wir uns für eine entsprechende Ausgestaltung des Gesetzes ein. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]; Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]

    • Bereitgestellt von: ARGE Netz GmbH & Co. KG am 01.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Den Ausschreibungsmechanismus für die Kapazitätsreserve wirklich technologieoffen ausgestalten & bestehende, aber ungenutzte Kapazitäten, z.B. im Bioenergiebereich, priorisieren. Zeitnahe beihilferechtskonforme Reform des EEG-Fördermechanismus, um Planungssicherheit für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau zu schaffen. Die Marktprämie ist ein bewährtes Förderinstrument. Aus Zeitgründen sollte auf unerprobte & theoretische Fördermodelle wie eine produktionsunabhängige Förderung der Investitionskosten zunächst verzichtet werden. Stattdessen sollte das bereits erprobte Instrument der Marktprämie durch einen produktionsabhängigen Claw-Back Mechanismus erweitert werden, wie die von der EU vorgesehenen CfD. Auswirkungen auf die Akteursvielfalt müssen konsequent mitbedacht & berücksichtigt werden

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 26.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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