Stellungnahmen/Gutachten
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384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken schließen und Gesetze reformieren
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sexualisierte Gewalt – Schutzlücken und Reformbedarfe..., ...Umgang mit sexualisierter Gewalt in Deutschland wird der..., ...[1] Auch sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht ..., ...außerdem sexualisierte Gewalt in nicht körperlicher ..., .... Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen..., ...hin, wonach zu den Gewalterfahrungen und -androhungen..., ... Gefahr, sexualisierte Gewalt zu erleben, wird durch..., ...Ausübung sexualisierter Gewalt gegen sie begünstigen...., ... Insbesondere kann die Gewalt ihren Ursprung auch in..., ... Folgen sexualisierter Gewalt Sexualisierte Gewalt..., ...infolge sexualisierter Gewalt zu Selbstverletzungen,..., ...Betroffene auswirken. Auch digitale sexualisierte Gewalt ..., ...Gewalt individualisiert. Es ..., ... Gewalt bei den Vorgaben an die..., ... Gewalt[77] fordert der djb den..., ... zu analoger als auch digitaler sexualisierter Gewalt..., ... Gewalt zu Präventivmaßnahmen ..., ... Gewalt. [78] Dafür muss § ..., ... Gewalt in Deutschland, August..., ...netzpolitik.org/2024/gewalthilfegesetz-das-plant-die-ampel-zum-schutz-vor-geschlechtsspezifischer-gewalt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ein. ECPAT Deutschland..., ...Ausbeutung und sexualisierter Gewalt der Interinstitutionel-len..., ...Ausbeutung und sexualisierter Gewalt: S. 24, www.ecpat.de/wp-content..., ...ausbeuterische Handlungen durch digitale oder STELLUNGNAHME ..., .../EU zurück, da er die digitale Dimension des Menschenhandels..., ...besondere Unrechtsgeh-alt digital vermittelter Ausbeutungsformen..., ...Kontaktaufnahme durch und auf digitalen Plattformen, • die ..., ...Darstellungen von sexualisierter Gewalt) – einschließlich der ..., ...das Internet oder über digitale Plattformen anwirbt, ..., ...überwacht, 2. mittels digitaler Kommunikationsdienste..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum Im Rahmen des ..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum ausdrücklich zu..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum einzube-ziehen,..., ...des Menschenhandels im digitalen Raum mitberück-sichtigt..., ...Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...Cybergrooming als eine digitale Anbahnungsform zur sexuellen..., ...Ausbeutung und se-xualisierter Gewalt: S. 63f., www.ecpat.de..., ...erlittene sexualisierte Gewalt oder Ausbeu-tungserfahrungen..., ...Kindern vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel..., ...Schutz von Kindern im digitalen Raum und bei internationalen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes muss genutzt werden, um – etwa in Form eines Paragraphen 17a – die überfällige Gesetzgebung zu schaffen. Denn dass sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren uneingeschränkt unter Millionen Nutzer*innen weltweit verbreiten können, bietet Tierquälern eine Plattform, die wieder zu neuer Tierqual anregen könnte, und ermöglicht, dass andere die Inhalte speichern und weiterverbreiten oder sich sogar dazu animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.
- Bereitgestellt von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verharmlosenden Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ... 17a Insbesondere im digitalen Raum und auf Plattformen..., ..., dargestellt. Die Gewalttätigkeit gegenüber Tieren ..., ... sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ...die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ... und Bewerben von Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen..., ...11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten gegen Tiere in einer..., ...Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder darstellt..., ...verharmlosende Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren im digitalen Raum dargelegt, verharmlost..., ... Berücksichtigung des digitalen Raums. Qualzuchten, ..., ...Darstellung von Tierleid im digitalen Raum wie Gewalttätigkeiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung von Auskunftsverfahren und -ansprüchen gegen soziale Netzwerke und Messenger-Dienste
Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
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Kurztitel der Bundesgesetze
...Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes muss genutzt werden, um – etwa in Form eines Paragraphen 17a – die überfällige Gesetzgebung zu schaffen. Denn dass sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren uneingeschränkt unter Millionen Nutzer*innen weltweit verbreiten können, bietet Tierquälern eine Plattform, die wieder zu neuer Tierqual anregen könnte, und ermöglicht, dass andere die Inhalte speichern und weiterverbreiten oder sich sogar dazu animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.
- Bereitgestellt von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 06.07.2026
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verharmlosenden Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ...TierSchG Insbesondere im digitalen Raum und auf Plattformen..., ...dargestellt und verbreitet. Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ... sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ...und Verbreiten von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren..., ... und Bewerben von Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen..., ...Strafgesetzbuchs, der Gewalttätigkeiten gegen Tiere in einer..., ...Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder darstellt..., ...uneingeschränkten Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren auch im digitalen Raum endlich Einhalt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Euro sinnvoll umsetzen
Unser Ziel ist es, dass die Europäische Zentralbank (EZB) kein neues Zahlungssystem aufbaut und sich nur auf die Ausgabe eines Offline-Digitalen Euros fokussiert. Der Offline-Digitale-Euro sollte in privatwirtschaftliche Strukturen integrierbar sein und möglichst als Bargeld-Äquivalent ausgestaltet werden (niedriges Haltelimit, hohe Anonymität). Zudem sollte der Digitale Euro über die Apps und Systeme der europäischen Banken bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen
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BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Der Staat hat das Gewaltmonopol und die verfassungsgemäße..., ...Zukunft könnte zudem der digitale Euro, der sich aktuell...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb und Wahlfreiheit im digitalen Gesundheitswesen sichern (GeDIG)
Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Deutschland braucht ein digitales Gesundheitswesen, das..., ...grundsätzlich richtig: Digitale Anwendungen sollen stärker..., ... weiterentwickelt und digitale Zugänge zur Versorgung..., ...: Deutschland als Digitalstandort mit einem starken digitalen Ökosystem zu entwickeln..., ...Pflegekoordination und digitale Praxisprozesse anbieten..., ...Wer Deutschland als Digitalstandort stärken will, darf..., ... wie die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung..., ... 370c zur Regulierung digitaler Terminbuchungsplattformen. Während § 345a den digitalen Versorgungseinstieg ..., ...werden. Eine öffentliche digitale Infrastruktur sollte ..., ... Wahlfreiheit § 345a: Digitaler Versorgungseinstieg ..., ... Ersteinschätzung, zu digitalen Terminangeboten und..., ...Patientenplattformen, digitale Lösungen für Pflege und..., ...Markt funktioniert. Ein digitaler Versorgungseinstieg..., ...Geschäftsmodelle. Der digitale Zugang zur Versorgung..., ... Leitplanken: 1. Der digitale Versorgungseinstieg muss..., ...die Weiterentwicklung digitaler Versorgungsprozesse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Kinder- und Jugendschutz stärken
Das Niveau an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet ist ungeeignet, um bestehenden Risiken entgegenzutreten. Online-Plattformen müssten weitergehende Kriterien an Schutzstandards erfüllen, um ein sicherer Ort für Kinder- und Jugendliche zu sein. Das Ziel der Regulierung von Online-Plattformen sollte sein, dass diese sich an Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes halten. Die Überprüfung des Alters der Nutzenden muss als Maßnahme in Betracht gezogen werden. HateAid spricht sich für eine grundrechtsschonende Form der Altersverifikation auf Online-Plattformen aus. Eine wirksame rechtliche Grundlage für die verpflichtende Einführung von Altersverifikationsmaßnahmen bedarf einer europäischen Regelung. Dafür muss sich Deutschland in der EU einsetzen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 03.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sich für einen sicheren digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...deutschlandweit Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...für die Aufklärung über digitale Gewalt und die Rolle..., ...Online-Plattformen und Mechanismen digitaler Gewalt bildhaft zu erläutern..., ...Schutzmaßnahmen und Gestaltung digitaler Dienste Die digitale..., ...meinem Netz soll es keine Gewalt geben! Wie junge Erwachsene digitale Gewalt erleben und wie..., ...von Minderjährigen im digitalen Raum. Um solche Risiken..., ...extremistischen oder gewaltvollen Inhalten zu minimieren. Digitale sexualisierte Gewalt,..., ...verwendet, die gegen den Digital Services Act verstoßen..., ... wird: die Gestaltung digitaler Dienste spielt eine ..., ...öffentlich machen, wie es der Digital Services Act (DSA) ..., ...gegen Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) verstößt..., ...Schutzräume Ein Verbot digitaler Dienste, insbesondere..., ...dem Recht auf Schutz vor Gewalt, Sucht und Radikalisierung..., ... Auch ohne ein Verbot digitaler Dienste könnte sich ..., ...dass kinderfreundliche digitale Schutzräume auch sonst..., ...offline isoliert sind. Digitale Teilhabe kann damit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). I. Präventiver Gewaltschutz statt symbolhafte, ..., ...Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt..., ...die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt bei. Der Schwerpunkt einer..., ... Gewalt und beruhe auf körperlicher..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt vollkommen ignoriert und..., ...Entwurfs hinsichtlich gewaltbetroffener Frauen geradezu ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam zu bekämpfen, ..., ...Geschlechtsspezifische Gewalt gründet primär auf einer..., ...im Fall von häuslicher Gewalt oder Partnerschaft im ..., ... Gewaltbetroffenen ist in den letzten..., ...tödlicher Partnerschaftsgewalt im Bereich des ..., ...EAÜ im Bereich des Gewaltschutzes gefordert. Das Gewaltschutzgesetz..., ..., sodass Gewaltkreisläufe langfristig durchbrochen..., ... Gewalt - Drs. 7/7349, 06.09.2023..., ...IK, Art. 16 EU-Gewaltschutzrichtlinie, EG 40 EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ...Abs. 5 S. 2 EU-Gewaltschutzrichtlinie, EG 46 EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ...flachendeckende-gewaltschutzeinrichtungen-gewalthilfegesetz...
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Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...Gewaltschutzgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit bei Gesetzentwurfzur Stärkung der Rechte von Verletzten
Zu begrüßen ist die Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ... einer Gewaltform, die mit erheblichen..., ...Formen geschlechtsbezogener Gewalt bei der Bestellung eines..., ... Betroffene häuslicher Gewalt erleben Angriffe auf ihre..., ...standen. Diese erlittene Gewalt begründet auch nach dem..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt auszuweiten. 2. Zu Nr..., ...Intimbereichsverletzung vor. Auch digitale Gewalt ist heute eine..., ... Ausprägung häuslicher Gewalt; sie tritt auch sonst ..., ...sowie § 4 Satz 1 Gewaltschutzgesetz ein*e Rechtsanwält..., ...Begriff der häuslichen Gewalt grundsätzlich wie in Art..., ... Gewalt (sog. Gewaltschutzrichtlinie..., ...gravierender“ häuslicher Gewalt, also insbesondere um ..., ...gravierender“ häuslichen Gewalt abzusehen. Zurecht ..., ...Betroffene von häuslicher Gewalt; diese droht nun über ..., ...einiger Formen häuslicher Gewalt, wie z. B. digitale Gewalt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt ermöglicht werden.[17]..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt adressiert werden. Eine..., ...geschlechtsspezifischen Gewalt auf Art. 3 lit. a und ..., ..., die aufgrund der Gewaltsituation am meisten auf sie...
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Zu Regelungsvorhaben: