Stellungnahmen/Gutachten
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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (354)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden die..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpas-sung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerbefreiung der Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters
Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Somit fehlt..., ...in § 4 Nr. 8 a) und g) UStG die umsatzsteuerlichen ..., ... Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...Jahressteuergesetz 2024 § 4 UStG Bundesministerium der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung steuerrechtliche Regelungen, Freibeträge, Pauschalen, Besteuerung von Personen und Unternehmen, Steuerentlastungen, Steuervereinfachungen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 09.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bildungsleistungen § 4 Nr. 21 UStG Der aktuelle Regierungsentwurf..., ...Änderung von § 4 Nr. 21 UStG vor. Deutschland ist verpflichtet..., ...EuGH-Urteil vor. § 4 Nr. 21 UStG unterscheidet aktuell zwischen..., ...andererseits. Nach § 4 Nr. 21a UStG kommt eine Umsatzsteuerbefrei-ung..., ...sind (vgl. § 4 Nr. 21a, aa UStG) und Trägern von Privatschulen..., ...vorbereiten (vgl. § 4 Nr. 21a, bb UStG). Nach § 4 Nr. 21b UStG..., ...Sinne des § 4 Nr. 21a, bb UStG, an der die Unterrichtsleistungen..., ...Bescheinigungsverfahren (§ 4 Nr. 21a UStG) zur Befreiung von der ..., ... Vorschrift § 4 Nr. 21a UStG (insbes. Streichung des..., ...Ist-Versteuerung nach § 20 UStG massiv einschränken. ..., ... Nr. 1 Satz 2 Buchst. a UStG-E, also bei Vorliegen einer..., ...Ist-Besteuerungsgrenze (§ 20 UStG) Grundsätzlich wird ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024, BT-Drucks. 20/12780, 20/13157) wurde vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in 2./3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen, darunter die Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen, die Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds und die Änderungen im Umwandlungssteuergesetz.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts/ Einführung einer Wohngemeinnützigkeit
Das Gemeinnützigkeitsrecht soll gestärkt werden und Bildungsleistungen in einer handhabbaren Form für gemeinnützige Träger zur Verfügung stehen. Der Paritätische fordert die Neue Wohngemeinnützigkeit, als ein wohnungspolitisches Instrument, das Sozialbindungen entfristet und Kapital in den Bestand reinvestiert anstatt Gewinne abzuschöpfen. Der Aufbau eines neuen gemeinnützigen Wohnungssektors ist geeignet, um dem Problem nicht mehr bezahlbarer Mieten zu begegnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufforderung zur Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung, um zu erwartende Praxisprobleme der Kfz-Betriebe zu veranschaulichen
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 11.01.2025
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Adressatenkreis:
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30.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG insbesondere dann vor, ..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sein, wenn der..., ...Regel kein Fall des § 14c UStG vorliegt. Zudem ist fraglich..., ...inwieweit ein Fall von § 14c UStG vorliegen soll, wenn der..., ...sie alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben ..., ...um einen nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfreien und ..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu keine Verpflichtung..., ... des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UstG lediglich allgemeine Aussagen..., ...dass in § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht geregelt ist, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines international wettbewerbsfähigen Unternehmensteuerrechts
Die Wirtschaft braucht dringend strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der steuerlichen Forschungszulage sowie die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliance-Pflichten zu entlasten. Insbesondere eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungsmodelle lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Satz 1 Num- mer 1 UStG) Gemäß dem vorliegenden..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG die Sätze 2 und 3 durch..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG führt in der Unterneh- ..., ... Entgelten (siehe § 20 UStG) berechnet) nur dann eintreten..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E kenntlich gemacht hat..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E) bei der Erweiterung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung bestehender steuerrechtlicher Regelungen
Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Das Ziel der..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf zu..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe beim Jahressteuergesetz 2026
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umsatzsteuerliche Organschaft, § 2c UStG-E § 2c UStG-E soll die..., ...Organschaft § 2c Absatz 1 Satz 5 UStG-E soll die Rechtsfolgen..., ...sollte § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E sollen die Rechtsfolgen..., ...Nach § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E hat der Organträger unverzüglich..., ...vorliegen. Nicht in § 2c UStG-E ist hingegen der Fall..., ...Organschaft § 2c Absatz 2 UStG-E soll die Rückabwicklung..., ...Hilfsweise sollte § 2c Absatz 2 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Organschaft § 2c Absatz 3 UStG-E soll einen Verzicht auf..., ...Anwendungsbereich von § 2c Absatz 3 UStG-E deutlich reduzieren. ..., ...Rückabwicklung § 2c Absatz 4 UStG-E soll die Verzinsung bei..., ... regt an, § 2c Absatz 4 UStG-E bei Einführung eines ..., ...Organschaft § 2c Absatz 5 UStG-E soll eine Haftungsregelung..., ... regt an, § 2c Absatz 5 UStG-E bei Einführung eines ..., ...Organschaft, § 27 Abs. 42 UStG-E Nach Artikel 32 Absatz..., ...in Kraft. § 27 Absatz 42 UStG-E soll den Übergang zur..., ...gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG bis zum 31.12.2028 weitergelten..., ...nach § 2c Absatz 1 Satz 5 UStG-E soll bereits ab dem 01.07.2028..., ...nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E abzugeben ist. Andernfalls..., ...grundsätzliche Position zu § 2c UStG-E. Vorzugswürdig bleibt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf das geplante Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht sowie auf die begleitende Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und risikoorientierte Ausgestaltung der geplanten Registrierkassenpflicht. Die Kassenpflicht soll an relevante Barumsätze statt pauschal an den Gesamtumsatz anknüpfen. Zudem sollen sachgerechte Ausnahmen, insbesondere für bargeldarme Tätigkeiten, Freiberufler und steuerberatende Berufe, gesetzlich abgesichert sowie unnötige Melde-, Anschaffungs- und Umstellungsbelastungen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG den Betrag von 100.000 ..., ...i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG überschreitet 100.000 €..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG Den Gesamtumsatz über ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu bestimmen, führt zu ..., ...Ergebnissen. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG bestimmt, dass bei der ..., ...gem. § 4 Nummer 11 bis 29 UStG außen vorbleiben. Damit..., ... Heilberufe (§ 4 Nr. 14 UStG), Pflegedienste (§ 4 Nr. 16 UStG), Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Kultureinrichtungen (§ 4 Nr. 20 UStG) oder Versicherungs- und..., ...an Umsatzverständnis des UStG § 146b Abs. 1 AO-E knüpft..., ...umfasst (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Daraus folgen ungeklärte..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG gekoppelt werden, sondern..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (§ 146b Abs. 1 AO-E) Nach..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Der Gesamtumsatz von 100.000..., ...nur an § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG anzuknüpfen. Petitum..., ... kompletten § 19 Abs. 2 UStG angeknüpft werden. Dies..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Zu Nr. 5: Beginn der..., ... 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG bleiben sie damit bei der..., ... Option gem. § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht. Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben: