Stellungnahmen/Gutachten
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22.984 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.984)
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Rückabwicklung von Umwelt- und Naturschutz im Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Wir lehnen die Einschnitte im materiellen Umwelt- und Naturschutz, die im Referent*innenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorgeschlagen werden, vollumfänglich ab. Dazu gehören für uns insbesondere die Annahme eines "überragenden öffentlichen Interesses" für sämtliche Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes, Ersatzgeldzahlungen statt Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in den Naturschutz, Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Ausweitung vorläufiger Baumaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 28.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Der Gesetzentwurf stellt die besondere Schutzbedürftigkeit von Personen in den Vordergrund, die im Dienste des Gemeinwohls stehen, darunter zahlreiche Ehrenamtliche. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) soll die besondere Verwerflichkeit von Gewalt gegen Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind, herausgestellt und so ein rechtspolitisches Signal zur Stärkung des Schutzes dieser Personengruppen gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 28.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der privaten Altersvorsorge: Altersvorsorgereformgesetz
Die Boerse Stuttgart Group setzt sich für die Änderungen im Regelungsvorhaben ein, dass neben Garantieprodukten nun auch renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne Garantie angeboten werden können und so den Bürgerinnen und Bürgern eine breitere Produktauswahl für ihre Altersvorsorge zur Verfügung steht, die auch die Potenziale des Kapitalmarkts berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 28.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetzes
Beibehaltung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Beibehaltung der regulatorischen Anreize und des Ambitionsniveaus zur Verstetigung des Markthochlaufs von Wärmepumpen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung muss verbindlich, klar und transparent sein.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetzes
Beibehaltung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Beibehaltung der regulatorischen Anreize und des Ambitionsniveaus zur Verstetigung des Markthochlaufs von Wärmepumpen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung muss verbindlich, klar und transparent sein.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG)
Die Interessensvertretung soll bewirken, dass die Förderung des Abspiels und die Kinoprojektförderung die spezifischen Interessen der BkF-Kinos abbilden. Dazu zählen vor allen Dingen stärker als bislang die Berücksichtigung qualitativer Programmkriterien bei der Vergabe von Abspielförderung, die Beibehaltung des "Zukunftsprogramm Kino", die Beibehaltung von Abspielförderung bei Kurzfilmen, die Sicherung des kulturellen Filmerbes und die Förderung des Abspiels des kulturellen Filmerbes. Ferner soll die IV bezwecken, dass die für die Förderung zuständigen Gremien Diversitätsaspekte berücksichtigen, sowohl in der Besetzung der Gremien als auch bei den Förderentscheiden (Diversität von Kinoprogrammen).
- Bereitgestellt von: Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. am 27.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
BR-Drs. 200/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes -
BT-Drs. 20/7309
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
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BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme befasst sich insbesondere mit der Notwendigkeit wettbewerbsfähiger und planbarer Netzentgeltregelungen für energieintensive Industrieunternehmen. Thematisiert werden dabei die Bedeutung angemessener finanzieller Entlastungen, die sachgerechte Berücksichtigung von Flexibilitätsanforderungen im Stromsystem, die Vermeidung von Effizienzverlusten in kontinuierlichen industriellen Prozessen sowie die Anerkennung asymmetrischer Beiträge zur Systemstabilität durch die Erbringung von Systemdienstleistungen. Ziel ist es, praktikable und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für energieintensive Produktionsstandorte im Zuge der Energiewende zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: TRIMET Aluminium SE am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 27.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Second Action plan on Organ Donation and Transplantation
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) unterstützt eine europaweite Initiative der European Kidney Health Alliance (EKHA) und weiterer Fachgesellschaften. Diese fordern die Europäische Kommission dazu auf, einen zweiten EU-Aktionsplan zu Organspende und Transplantation auf den Weg zu bringen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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27.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeit und Qualifizierung für wohnungslose Menschen personenzentriert gestalten
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich für verbesserte politische Rahmenbedingungen im Bereich Arbeit und Qualifizierung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ein. Ziel ist es, den Zugang zu Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsangeboten niedrigschwellig, flexibel und personenzentriert auszugestalten. Dabei spricht sich die BAG W insbesondere für verlässliche arbeitsmarktpolitische Instrumente, begleitende psychosoziale Unterstützung, individuelle Fallsteuerung sowie flankierende finanzielle Hilfen aus, um nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Die bestehenden Regelungen und Förderinstrumente im SGB II und SGB III sollen so weiterentwickelt werden, dass sie den besonderen Lebenslagen wohnungsloser Menschen besser gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: