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Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006465
- Ersteintrag: 31.01.2024
- Letzte Änderung: 20.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Fahrgasse 8960311 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496961994711
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E-Mail-Adressen:
- info@kommunale-kinos.de
- johannes.litschel@kommunale-kinos.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Dr. Johannes Litschel
- Fabian Schauren M.A.
- Neriman Bayram
- Fabian Liebenow
- Andreas Heidenreich
- Christiane Schleindl
- Janis Kuhnert
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Gesamtzahl der Mitglieder:
187 Mitglieder am 10.06.2024, davon:
- 21 natürliche Personen
- 166 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (8):
- Féderation Internationale des Ciné-clubs | International Federation of Film Societies
- AG Kurzfilm e.V.
- Cinemalovers e.V.
- Cinélibre - Verband Schweizer Filmklubs und nicht-gewinnorientierter Kinos
- Deutscher Kulturrat e.V. - Sektion Deutscher Medienrat
- Kino macht Schule - AG Kino, BkF, HDFKino, Cineropa, VdF GbR
- Neustart Kino - AG Kino, BkF, HDFKino GbR
- Lichtspiel e.V. Verein für Filmkultur; Bündnispartner
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kultur
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BkF e.V. vertritt die Interessen der Kommunalen Kinos, filmkultureller Initiativen, der Unikinos sowie verschiedener Filmfestivals in Deutschland. Im Zentrum steht dabei die Mitgestaltung der Gesetzgebung zur Kinoförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Sinne der Mitgliedschaft. Daneben setzt sich der BkF vornehmlich für die Stärkung kultureller Filmbildung und -vermittlung und für die Sicherung und Präsentation des Filmerbes ein. Dabei findet ein unregelmäßiger aber konstanter Austausch zwischen Verbandsvertreter*innen und Abgeordneten des Bundestages sowie Vertreter*innen zuständiger Ministerien (BKM, Bildung) statt. Im Rahmen von Branchenanhörungen zu die Tätigkeitsbereiche betreffenden Gesetzen und Regelungen werden Stellungnahmen abgegeben und veröffentlicht.
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Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG)
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Beschreibung:
Die Interessensvertretung soll bewirken, dass die Förderung des Abspiels und die Kinoprojektförderung die spezifischen Interessen der BkF-Kinos abbilden. Dazu zählen vor allen Dingen stärker als bislang die Berücksichtigung qualitativer Programmkriterien bei der Vergabe von Abspielförderung, die Beibehaltung des "Zukunftsprogramm Kino", die Beibehaltung von Abspielförderung bei Kurzfilmen, die Sicherung des kulturellen Filmerbes und die Förderung des Abspiels des kulturellen Filmerbes. Ferner soll die IV bezwecken, dass die für die Förderung zuständigen Gremien Diversitätsaspekte berücksichtigen, sowohl in der Besetzung der Gremien als auch bei den Förderentscheiden (Diversität von Kinoprogrammen).
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 200/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/7309 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kultur [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 90.001 bis 100.000 Euro- BkF-Anteil der Förderung im Rahmen von Neustart Kultur an die gemeinsame Neustart Kino - AG Kino, BkF, HDF Kino GbR der drei Kinoverbände - Projektmittel für die Zeitschrift Kinema Kommunal 2023 sowie die Bundeskongresse 2022 und 2023 -
Land Hessen - HMWK
Deutsche Öffentliche Hand – LandWiesbadenBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroInstitutionelle Förderung
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
30.001 bis 40.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23