Stellungnahmen/Gutachten
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19.815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz
Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern (Redispatch 2.0, Redispatch 3.0); Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschäftigung Älterer stärken und ausbauen
Zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung ist es nötig, das Erwerbspotenzial von Älteren stärker zu fördern und zu aktivieren. Wir setzen uns dafür ein, dass beschäftigungshemmende Regelungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht fallen. Zudem müssen Frühverrentungsanreize konsequent abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Bernd Westphal
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen
Angesichts der strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entlang der Lebensmittellieferkette sollte der Einsatz von Antikoagulanzien nicht nur bei nachgewiesenem Befall, sondern auch bei einem qualifizierten Befallsrisiko erlaubt sein.
- Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Bernd Westphal
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
(1) Für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe (2) Für die Möglichkeit der Anrechnung von Biokraftstoffen, die in einem RED-konformen Co-Processing-Verfahren hergestellt wurden, die Treibhausgasminderungs-Quote (3) Für die Anerkennung aller RED-konformen Rohstoffe zur Herstellung von Biokraftstoffen – insbesondere von Sustainable Aviation Fuel (SAF) – im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quote (4) Für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit (5) Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen durch Ausgliederung des Luftverkehrs aus dem Geltungsbereich des BImSchG
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für Maßnahmen, die den Hochlauf von grünem H2 fördern (ambitionierte energetische Unterquote für RFNBO H2 im Verkehr, hohe separate RFNBO-Pönale); für die Anrechnung des gesamten grünen H2, sobald er Eingang in die Raffinerie und die mit ihr verbundenen Anlagen findet, auf die THG-Quote; für die Einführung eines Absicherungsmechanismus im Falle von Verspätungen bei H2-Kernnetz; für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe; für eine Anwendung der RED ohne Nachteile für den Standort (Erlaubnis von Co-Processing und allen RED-konformen Rohstoffen); für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit; für die Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: