Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.970)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amazon setzt sich für den Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge ein. Ziel des Ausbaus der Ladeinfrastruktur ist den erfolgreichen Markthochlauf emissionsfreier Nutzfahrzeuge und den die Elektrifizierung von Logistikflotten zu fördern, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen. Das gemeinsame Sorgerecht kommt bei häuslicher Gewalt nicht in Betracht.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorgelegt. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zw.Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret sind allerdings Fallstricke im Detail zu umgehen. Einige Empfehlungen betreffen direkt Alleinerziehende: Harmonisierung des Begriffs Alleinerziehend und der Altersgrenzen für Minderjährige Sozial- und Unterhaltsrecht, der Vorschlag den Unterhaltsvorschuss bei SGB II-Bezug zu streichen. Der VAMV mahnt: Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorgelegt. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zw.Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret sind allerdings Fallstricke im Detail zu umgehen. Einige Empfehlungen betreffen direkt Alleinerziehende: Harmonisierung des Begriffs Alleinerziehend und der Altersgrenzen für Minderjährige Sozial- und Unterhaltsrecht, der Vorschlag den Unterhaltsvorschuss bei SGB II-Bezug zu streichen. Der VAMV mahnt: Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift zu kurz.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Unterhaltsvorschuss (UV) durch eine Erhöhung zu verbessern: Das Kindergeld soll analog zum Kindesunterhalt hälftig auf den UV angerechnet werden. Bislang erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes vollständig, so dass der UV systematisch zu niedrig ist. Der VAMV setzt sich dafür, dass diese zentrale Verbesserung für Alleinerziehende umgesetzt wird. Dafür ist eine Priorisierung im Haushalt notwendig. Der VAMV lehnt eine Aushöhlung des Unterhaltsvorschusses ab, wie sie in der Sozialstaatskommission diskutiert wird. Er bewertet Vorschläge kritisch, auf Kosten von Kindern ausgerechnet beim UV Sparpolitik zu betreiben: Massive Verschlechterungen beim UV – etwa durch ein Zurücknehmen der wichtigen Reform von 2017 – lehnt der VAMV entschieden ab.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verschärfungen im SGB II hat der VAMV kritisch bewertet, da die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick geraten ist. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 14. Lebensmonat eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, erhöht deshalb vor allem den Druck auf Alleinerziehende. Der VAMV befürwortet, die temporäre Bedarfsgemeinschaft durch einen pauschalierten Umgangsmehrbedarf zu ersetzen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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