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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.815)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Energy Traders Europe und andere Verbände fordern in einem gemeinsamen Schreiben einen klaren, koordinierten Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Methanverordnung. Ziel ist es, Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten, EU-Kommission und Industrie zu klären sowie Herausforderungen bei Erdgas- und Rohölimporten effektiv zu adressieren. Angeregt werden u.a. eine einheitliche Übergangsfrist mit Grandfathering-Regelungen sowie eine koordinierte Umsetzung und Durchsetzung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, gestützt durch die EU-Kommission und ACER. EFET Deutschland unterstützt die Empfehlungen und möchte die Bundesregierung dazu bewegen, diese bei der Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Wir sehen die geplanten Regelungen zur Umsetzung der REMIT-Verordnung bedenklich, da die vorgesehene Regelung weit über die EU-Regulierung hinausgeht. Es ist unverhältnismäßig, versehentliches Verhalten mit Bußgeld zu belegen. Damit die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der neuen Hedging-Verpflichtung nicht ins Leere läuft, ist eine Klarstellung nötig. Die Überprüfung und eine Anordnung von Preisabsicherungsstrategien durch die BNetzA sollten nur in begründeten Fällen stattfinden. Zudem schlagen wir vor, die Abschaffung der Gasspeicherumlage auch im EnWG zu verankern.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband der Energiehändler setzt sich für eine Effizienzsteigerung und eine höhere Liquidität der europäischen Day-Ahead- und Intraday-Märkte ein. Die Bundesregierung soll bewogen werden, in das Komitologieverfahren zu CACM 2.0 folgende Überlegungen einzubeziehen: Bei der Überarbeitung der CACM-Verordnung sollte der kontinuierliche Handel als primäres Instrument für den Intraday-Markt und komplexe Day-Ahead-Produkte zur Flankierung der Energiewende beibehalten werden. Zudem sollten Fallback-Verfahren für die Marktkopplung sowie die Behandlung von Drittstaaten reformiert werden. Durch Änderungen soll außerdem mehr Transparenz bei Interventionen der Übertragungsnetzbetreiber sowie bei deren Beiträgen zur Berechnung der Übertragungskapazitäten geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 30.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, für energieintensive Unternehmen, die anderweitig nicht entlastet werden können, im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten einen Industriestrompreis einzuführen. Zwar sind angesichts des wirtschaftlichen Drucks solche Überlegungen nachvollziehbar, einige Gründe sprechen jedoch gegen die Einführung eines Industriestrompreises. Aus Sicht von EFET Deutschland ist es wichtig, Verzerrungen des Strommarktes und damit einhergehende Mehrkosten für alle Stromverbraucher zu vermeiden. Der Strommarkt ist nicht das richtige Instrument für Entlastungen und Markteingriff riskiert, den Strommarkt und EE-Ausbau zu schwächen. Dies sowie was bei einer Einführung zu beachten wäre ist im Positionspapier dargelegt.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      EFET D äußert sich zur Umsetzung von Art. 31 Abs. 3 der EU-Richtlinie 2024/1788, der langfristige Gaslieferverträge ohne CCS ab 20250 verbietet. In den Antworten auf einen Fragenkatalog des BMWE wirbt der Verband für eine präzise und harmonisierte Umsetzung, um Marktverzerrungen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Kritisiert werden u.a. unklare Anwendungsbereiche, mögliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit und die Vorfestlegungen auf technologische Erfüllungsoptionen und Beschränkung der Lösungsoptionen auf ganz bestimmte Anwendungsfälle und Geschäftsmodell. EFET D plädiert für flexible Ausgestaltung der Erfüllungsoptionen für die unterschiedlichen Marktakteure, Bestandsschutz und realistische Umsetzungsfristen zur Wahrung von Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom BA unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung forschungs- und innovationspolitischer Rahmenbedingungen, Förderprozesse und Forschungs- und Innovationsförderung. Auf Bundes- und EU-Ebene ist agile, digitale und pragmatische Gestaltung der Forschungs- und Innovationsförderung von entscheidender Bedeutung.

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung forschungs- und innovationspolitischer Rahmenbedingungen, Förderprozesse und Forschungs- und Innovationsförderung. Auf Bundes- und EU-Ebene ist agile, digitale und pragmatische Gestaltung der Forschungs- und Innovationsförderung von entscheidender Bedeutung.

    • Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

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