Stellungnahmen/Gutachten
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19.815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegerische Versorgung fair und nachhaltig finanzieren
Der vzbv setzt sich für eine nachhaltige und solidarische Pflegefinanzierung ein. Dazu sollen ua. die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung jährlich dynamisiert werden und die soziale Pflegeversicherung mit Steuergeldern unterstützt werden, um die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren und damit Beitragszahler:innen zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegerische Versorgung fair und nachhaltig finanzieren
Der vzbv setzt sich für eine nachhaltige und solidarische Pflegefinanzierung ein. Dazu sollen ua. die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung jährlich dynamisiert werden und die soziale Pflegeversicherung mit Steuergeldern unterstützt werden, um die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren und damit Beitragszahler:innen zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechte der Verbraucher:Innen bei ambulanten Pflegeverträgen stärken
Der vzbv setzt sich für eine flexiblere, unbürokratische Leistungsgestaltung in der ambulanten Pflege, Zusammenlegung aller Leistungen in zwei Budgets (Pflege- und Entlastungsbudget), eine unbürokratische und flexible Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags sowie spezialgesetzlich geregelte, verbraucherfreundlich gestaltete ambulante Pflegeverträge ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die europäische KI-Verordnung soll verbraucherfreundlich gestaltet werden
- Verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Leitlinien der Europäischen Kommission zur Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) - Effektive Rechtsdurchsetzung der KI-VO durch die Europäischen Kommission im Sinne der Ver-braucher:innen - Regelmäßige Aktualisierungen der Verbotstatbestände in Art. 5 KI-VO im Sinne der Verbraucher:innen durch die Europäische Kommission. - Regelmäßige Aktualisierungen der Liste mit Hochrisiko-KI-Anwendungen in Anhang III der KI-VO im Sinne der Verbraucher:innen durch die Europäische Kommission.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die europäische KI-Verordnung soll verbraucherfreundlich gestaltet werden
- Verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Leitlinien der Europäischen Kommission zur Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) - Effektive Rechtsdurchsetzung der KI-VO durch die Europäischen Kommission im Sinne der Ver-braucher:innen - Regelmäßige Aktualisierungen der Verbotstatbestände in Art. 5 KI-VO im Sinne der Verbraucher:innen durch die Europäische Kommission. - Regelmäßige Aktualisierungen der Liste mit Hochrisiko-KI-Anwendungen in Anhang III der KI-VO im Sinne der Verbraucher:innen durch die Europäische Kommission.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die europäische KI-Verordnung soll verbraucherfreundlich gestaltet werden
- Verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Leitlinien der Europäischen Kommission zur Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) - Effektive Rechtsdurchsetzung der KI-VO durch die Europäischen Kommission im Sinne der Ver-braucher:innen - Regelmäßige Aktualisierungen der Verbotstatbestände in Art. 5 KI-VO im Sinne der Verbraucher:innen durch die Europäische Kommission. - Regelmäßige Aktualisierungen der Liste mit Hochrisiko-KI-Anwendungen in Anhang III der KI-VO im Sinne der Verbraucher:innen durch die Europäische Kommission.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegerische Versorgung fair und nachhaltig finanzieren
Der vzbv setzt sich für eine nachhaltige und solidarische Pflegefinanzierung ein. Dazu sollen ua. die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung jährlich dynamisiert werden und die soziale Pflegeversicherung mit Steuergeldern unterstützt werden, um die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren und damit Beitragszahler:innen zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Datenmaut verhindern, Netzneutralität schützen
Der vzbv fordert, dass - keine Netzgebühren für Inhalteanbieter eingeführt werden. Dies würde dem Wettbewerb schaden und die Netzneutralität unterwandern. - kein Streitbeilegungsmechanismus für den Zusammenschaltungsmarkt eingeführt wird. - der Grundsatz der Netzneutralität erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucher vor Betrug im Zahlungsverkehr schützen
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Verbraucher vor den Schäden durch Betrug geschützt werden, indem Zahlungsinstrumente sicher sind und Zahlungsdienstleister im Schadensfall haften.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertrieb von Restschuldversicherungen verbraucherfreundlich gestalten
Die Restschuldversicherung ist teuer und leistet nur selten. Der vzbv beobachtet die Veränderungen, die die neue Gesetzgebung seit dem 2.1.2025 bewirkt und setzt sich ggf. für Anpassungen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: