Stellungnahmen/Gutachten
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240 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AktG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (240)
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions for improving the competitiveness of the capital markets in Germany
The Bundesministerium der Finanzen has published a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz. The objective is to further strengthen competitiveness and to improve the financing options for young dynamic companies. AFME's paper makes some suggestions for development of the draft law to help achieve the objective.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 AktG geändert werden, um einen..., ...Kapitalherabsetzung nach § 225 AktG in den Fällen erleichtert..., ...werden. 7 Annex 1 § 229 AktG sollte um einen Absatz ..., ...ergänzt werden: § 229 AktG […] (4) Das Recht, gemäß...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zukunftsfinanzierungsgesetz in § 255 Abs. 5 AktG eingeführte Überprüfung..., ...geeignet, § 255 Abs. 5 AktG sollte entsprechend angepasst..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RegE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Ersetzung „Euro..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen ..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zukunftsfinanzierungsgesetz in § 255 Abs. 5 AktG eingeführte Überprüfung..., ... geeignet, § 255 Abs. 5 AktG sollte entsprechend angepasst..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ... vorzusehen (§ 8 Abs. 7 AktG-RegE). Dies wird die Eigenkapitalaufnahme..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie 8 Abs. 3 Satz 3 AktG..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG gestrichen oder..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions to support stronger capital markets in Germany
Supporting the growth potential of Germany and the European Union will require significant investments over the next years and decades. An essential requirement to help meet these investment needs is the further integration of European capital markets. At national level, it is important to consider remaining barriers standing in the way of Germany developing its own national markets. Some of these relate to specific financial market activities, such as trading or listing, whilst others relate to the financial ecosystem itself, for example the tax system. Germany has addressed a number of such barriers through the Zukunftsfinanzierungsgesetz, and we support a further review of existing national legislation to support the German financial market ecosystem.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Corporation Act, “Aktiengesetz” - AktG). 2 . Introduce..., ... warrants) (Section 221 AktG). . Materially shortening..., ...304(3), 305(5) and 327f AktG) – these rules jeopardise...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW sieht Handlungsbedarf zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes
In einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages hat das IDW zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) Stellung genommen. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden zwar einige Anmerkungen des IDW berücksichtigt, allerdings besteht aus Sicht des IDW weiterhin Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern weiterhin notwendig.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... auf die §§ 182 bis 240 AktG aus der Satzung der Investmentaktiengesellschaft..., ...gegenüber den Regelungen des AktG berücksichtigt werden sollen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bedenken und Forderungen zum Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Es bestehen einige grundsätzliche Bedenken gegen das Rahmenkonzept, die z.B. die Erschwerung der Finanzierung, die volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Kapitalallokation, die Erschwernis der Inhaberschaft durch den "Best Owner“ sowie Gefahren der Ewigkeitsgarantie betreffen. Der DAV spricht sich aus für eine notarielle Beurkundung der Satzung; die Möglichkeit, auch „unabänderliche“ Satzungsregeln zu ändern; satzungsmäßige Ausnahmen vom Vererbungsverbot der Mitgliedschaft; Zulässigkeit von Fremdorganschaft und flexibler Governance; Gründungsprüfung durch das Registergericht statt Prüfungsverbände; eine eigenständige Kodifikation; einen jährlichen Vermögensbindungsbericht mit erweiterten Angabepflichten und Prüfungen; sowie Anwendung der erbschaftssteuerlichen Begünstigungsvorschriften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Erlasses des BGB, des AktG und des GmbHG allgemein..., ...vgl. § 30 GmbH und § 57 AktG), bei der Aktiengesellschaft..., ...Gesellschafter entzogen (§ 150 AktG). Zusätzliche Bindungen..., ...Geschäftsführung in Anlehnung an § 312 AktG über bestimmte Rechtsgeschäfte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 22/2024 die im Wesentlichen „Eins-zu-eins“-Umsetzung der Richtlinie und Intention des Gesetzgebers, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Nachbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der konkreten lieferkettenbezogenen Berichtspflichten und der Vereinbarkeit mit europäischen sowie nationalen Regelungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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Adressatenkreis:
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14.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prüfungsausschusses (§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E) Zu den Aufgaben eines..., ...nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E soll künftig auch gehören..., ...Nach § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG-E soll die Hauptversammlung..., ...bedurft hätte, ohne dass das AktG vor Inkrafttreten des Gesetzes..., ...eine Ergänzung von § 171 AktG klargestellt werden, dass..., ...Ergänzung des § 171 Abs. 2 S. 3 AktG um eine Stellungnahme zur...
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Zu Regelungsvorhaben: