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1.196 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.196)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich unterliegen..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich unterliegen..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., .... i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB- Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., .... i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB- Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerliches Gesetz- buch (BGB) ist, schließen wir uns..., ...Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf den Beitritt zu einer..., ...grundsätzlich nicht unter § 312 BGB fällt, da ein darauf gerichteter...
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