Stellungnahmen/Gutachten
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16.548 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.548)
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Zu Regelungsvorhaben:
EUCSDDD und deren Umsetzung in deutsches Recht
Ziel war in einem ersten Schritt die umfassende Berücksichtigung von Kinderrechten in der neuen EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EUCSDDD), wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Nach deren finalen Verabschiedung auf EU-Ebene (Ende Mai 2024), geht es nun in einem zweiten Schritt um die Umsetzung dieser EU-Gesetzgebung in Deutschland gehen. Hierbei ist es aus kinderrechtlicher Sicht wichtig, dass die kinderrechtlichen Aspekte der EUCSDDD auch im deutschen Umsetzungsgesetz stark bleiben und bereits bestehende Regelungen im Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSGs) zugunsten der Kinderrechte in der Umsetzung der EUCSDDD nicht abschwächt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist das Erreichen des 0,7%-Ziels Deutschlands bei der Overseas Development Assistance (ODA). Darüber hinaus wirbt UNICEF für sowohl in der EZ und Humanitären Hilfe als auch im Rahmen der Familien- und Sozialpolitik für zielgerichtete Ausgaben zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen mit einem besonderen Schwerpunkt auf benachteiligte Gruppen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar
Ausschöpfen des europarechtlichen Rahmens, so dass die Naturverträglichkeit bestmöglich berücksichtigt wird
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
-
BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Matratzen in Deutschland
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Matratzen in Deutschland
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
04.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP
jährliche Anpassungsmöglichkeiten im Sinne des Naturschutzes begleiten, z.B. Konditionalität wirksam ausgestalten
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/10819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
naturschutzfachliche Anpassungen im GapDZG im Rahmen der Anpassungen der GAP
jährliche Anpassungsmöglichkeiten naturschutzfachliche sinnvoll ausgestalten, z.B. Budget für Naturschutz erhöhen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)
Verankerung der Weiterführung und -finanzierung des Green Deal in der nächsten Legislatur des Europäischen Parlaments (2024-2029). Dazu zählen, dass Natur- und Klimaschutz konkrete Erwähnung finden und ihre Notwendigkeit bestärkt wird, Festhalten an den Zielmarken des Green Deal und keine Entkernung von Umweltrichtlinien, stattdessen Finanzierung für Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Industrietransformation und Kreislaufwirtschaft. Natur- und Klimaschutz dürfen nicht depriorisiert werden sondern müssen weiterhin ein Fokus sein und bei den künftigen Zielsetzungen der EU mit einfließen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen aus der vergangenen Legislatur müssen um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)
Verankerung der Weiterführung und -finanzierung des Green Deal in der nächsten Legislatur des Europäischen Parlaments (2024-2029). Dazu zählen, dass Natur- und Klimaschutz konkrete Erwähnung finden und ihre Notwendigkeit bestärkt wird, Festhalten an den Zielmarken des Green Deal und keine Entkernung von Umweltrichtlinien, stattdessen Finanzierung für Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Industrietransformation und Kreislaufwirtschaft. Natur- und Klimaschutz dürfen nicht depriorisiert werden sondern müssen weiterhin ein Fokus sein und bei den künftigen Zielsetzungen der EU mit einfließen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen aus der vergangenen Legislatur müssen um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)
Verankerung der Weiterführung und -finanzierung des Green Deal in der nächsten Legislatur des Europäischen Parlaments (2024-2029). Dazu zählen, dass Natur- und Klimaschutz konkrete Erwähnung finden und ihre Notwendigkeit bestärkt wird, Festhalten an den Zielmarken des Green Deal und keine Entkernung von Umweltrichtlinien, stattdessen Finanzierung für Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Industrietransformation und Kreislaufwirtschaft. Natur- und Klimaschutz dürfen nicht depriorisiert werden sondern müssen weiterhin ein Fokus sein und bei den künftigen Zielsetzungen der EU mit einfließen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen aus der vergangenen Legislatur müssen um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
12.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tierarzneimittelgesetz, Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit
Bzgl. der Anfang 2024 veröffentlichten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Milchrindern, Jung- und Legehennen sind Fehler in der Infra- und Meldestruktur wahrscheinlich. Daher können die gemeldeten Antibiotikamengen unvollständig, die durch das BVL berechneten Kennzahlen fehlerhaft sein und die Kennzahlen die tatsächliche Situation in der Praxis nicht korrekt abbilden. In der Einführungsphase fehlt daher Vergleichbarkeit zwischen den Jahren. Darum sollten behördliche Maßnahmen für Betriebe, die die Kennzahlen 1 oder 2 überschreiten, nur angeordnet werden dürfen, wenn die veröffentlichten Kennzahlen verlässlich sind und die korrekte Situation der Betriebe zeigen. Also sollte mind. das 1. Erhebungsjahr 2023 als Testlauf betrachtet werden, ohne dass im 1. Jahr Ordnungswidrigkeiten drohen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: