Stellungnahmen/Gutachten
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22.933 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.933)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Bessere zivilrechtliche Durchsetzung (Auskunftsansprüche, Account-Sperren) und Schließung von Straflücken (z. B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes)
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5782 - Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen
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BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Das in § 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Des Weiteren soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Der Gesetzentwurf dient zudem der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht.
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6178
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6178
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um zukünftig in der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil beschriebenen Fallgestaltung unangemessene Belastungen für die Betroffenen durch die Durchführung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen in einem Krankenhaus in jedem Fall zu vermeiden, wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in eng begrenzten Ausnahmefällen die Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme auch außerhalb eines Aufenthalts in einem Krankenhaus ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027)
Die im EEG vorgesehenen Änderungen des Referenzertragsmodells gefährden die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Bevor der Gesetzgeber punktuelle Änderungen wie z.B. Gütefaktor einfügt, sind umfassende Analysen und Folgeabschätzungen erforderlich. Des Weiteren ist ein Pachtdeckel vorgesehen. Dieser gefährdet die Flächenverfügbarkeit massiv. Eine Deckelung ist nicht erforderlich.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Netzpakets im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Gesetzesvorhaben führt an verschiedenen Stellen zu einer Verschlechterung des Windenergieausbaus. Insbesondere Niedersachsen ist davon massiv betroffen, da Repowering-Vorhaben benachteiligt werden. Des Weiteren sind entschädigungsfreie Abregelungen mit 20 % zu hoch und müssen auf maximal 10 % abgesenkt werden. Kapazitätslimitierte Gebiete sollten auf maximal für 5 Jahre begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei dem Regelungsvorhaben handelt es sich um das Eckpunktepapier des BMUKN vom 27.03.2026 im Vorwege eines Referentenentwurfs für ein neues Textilgesetz für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien. Die Interessenvertretung des VERE e.V. verfolgt mit seiner Einflussnahme das Ziel, KMU zu entlasten, eine unkomplizierte Ausgestaltung, effiziente Prozesse und definierte Zuständigkeiten zu bewirken.
- Bereitgestellt von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Differenzkostenverträgen und Garantieinstrumenten für den Wasserstoffhochlauf
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Fördermechanismus auf Basis von Differenzkostenverträgen (Contracts for Difference) zur Unterstützung des Wasserstoffmarkthochlaufs ein. Der BDEW fordert die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft der Abnehmer. Zudem setzt sich der BDEW für staatliche Garantieinstrumente zur Absicherung von Infrastruktur-, Kontrahenten- und Investitionsrisiken sowie für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, wettbewerbliche Vergabeverfahren und eine langfristige Finanzierung entsprechender Förderinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Differenzkostenverträgen und Garantieinstrumenten für den Wasserstoffhochlauf
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Fördermechanismus auf Basis von Differenzkostenverträgen (Contracts for Difference) zur Unterstützung des Wasserstoffmarkthochlaufs ein. Der BDEW fordert die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft der Abnehmer. Zudem setzt sich der BDEW für staatliche Garantieinstrumente zur Absicherung von Infrastruktur-, Kontrahenten- und Investitionsrisiken sowie für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, wettbewerbliche Vergabeverfahren und eine langfristige Finanzierung entsprechender Förderinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unternehmensbesteuerung wettbewerbsgerecht reformieren
Absenkung der Unternehmensteuerlast auf 25 %, Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung, Abbau der Mindestbesteuerung bei Verlustvorträgen, Abschaffung Solidaritätszuschlag, Weiterentwicklung der Wegzugsbesteuerung, Abbau überbordender Anti-Missbrauchsvorschriften und allzu komplexer Regelungen zur globalen Mindeststeuer.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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20.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform der Bundesregierung
"Digitalisierung der Sozialverwaltung einzurichten. Es fehlt bislang an einer verbindlichen Steuerung über Bund, Länder und Kommunen hinweg. Ein solches Gremium kann einen gemeinsamen Fahrplan vorlegen, Standards setzen und verhindern, dass ein neuer Flickenteppich entsteht. Es kann außerdem früh klären, welche Schritte per Staatsvertrag möglich sind und wo rechtliche Änderungen nötig werden, damit die Modernisierung nicht in Zuständigkeitsfragen stecken bleibt. Für die Menschen bedeutet das im besten Fall: Leistungen einfacher finden, Anträge ohne Medienbrüche stellen, Nachweise nicht ständig neu einreichen – und schneller zu ihrem Recht kommen."
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: