Stellungnahmen/Gutachten
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22.274 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.274)
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für die Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation
Die EU-Kommission überprüft derzeit die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die Deutsche Kreditwirtschaft setzt sich dafür ein, Anleger in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über eine nachhaltige Geldanlage zu treffen ohne unnötig Bürokratie aufzubauen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung Europas durch die gezielte Nutzung von Handelspolitik, insbesondere von Freihandelsabkommen
Die EU muss Freihandelsabkommen nutzen, um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Bundesregierung sollte in Europa eine Führungsrolle übernehmen und sicherstellen, dass das Mercosur-Abkommen eine Mehrheit im Europäischen Rat findet. Zudem müssen neue Abkommen – insbesondere mit Indien und der ASEAN-Zone – zügig verhandelt und bestehende Abkommen wie CETA EU-weit ratifiziert werden. Neue Abkommen sollten sich auf ihre handelspolitischen Kernbestandteile konzentrieren, während Nachhaltigkeitsstandards, wenn überhaupt, in separaten Zusatzabkommen geregelt werden. Die Bundesregierung sollte von der EU-Kommission auch eine stärkere Rolle beim Abbau nicht-tariffärer Handelshemmnisse in Drittstaaten sowie eine aktivere Mitgestaltung der WTO-Agenda fordern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine Harmonisierung der Vielzahl unkoordinierter Berichts- und Dokumentationspflichten sowie funktionierende, EU-weit einheitliche IT-Tools sind notwendig. Zudem sollten Lieferkettengesetzgebungen auf ihre Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden, Sorgfaltspflichten sollten auf unmittelbare Vertragspartner (Tier-1) begrenzt, höhere Schwellenwerte für Berichtspflichten und renommierte Zertifizierungen als Nachweis anerkannt werden. Für schnellere Visaverfahren braucht es ein Fast-Track-Verfahren für Geschäftsvisa, digitale Akten, eine stärkere Inlandsbearbeitung sowie die Einrichtung zentraler Ausländerbehörden auf Länderebene. Die Verwaltung sollte sich stärker als Partner der Wirtschaft verstehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren in der Exportkontrolle sind zu komplex und die Behördenkoordination unzureichend. Zoll und BAFA verlangen oft zusätzliche Bescheinigungen, die Prozesse verzögern. Die Wiedereinführung der Exporteurserklärung als anerkannter Nachweis könnte hier für mehr Effizienz sorgen. Genehmigungsverfahren bedürfen Fortschritte durch eine stärkere Autonomie des BAFA und den Ausbau Allgemeiner Genehmigungen (AGG) sowie eine schnellere interministerielle Abstimmung. Zudem muss die Zusammenarbeit zwischen BAFA und Zollbehörden enger und besser synchronisiert werden, um Nullbescheids-Verfahren und Verzögerungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sanktionsregelungen müssen klar und rechtssicher formuliert sein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden. Die jüngste Erweiterung der BMWK-FAQ ist ein erster Schritt, aber weitere verbindliche Maßnahmen sind erforderlich. Zudem dürfen Unternehmen nicht allein für die Kontrolle ihrer Tochtergesellschaften haftbar gemacht werden. Die Bundesregierung muss sich für ein einheitliches Vorgehen der EU einsetzen und Handelsinteressen konsequent gegenüber den USA und anderen Akteuren vertreten. Eine Übernahme amerikanischer „secondary sanctions“ im Umgang mit China ist strikt abzulehnen. Zudem sollte die Boykottregelung des § 7 AWV überprüft werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Frühwarnhinweise bieten Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage und bietet Schutz, ohne die Flexibilität einzuschränken. Das Bieten von Orientierung, ohne verbindliche Vorgaben zu machen, hilft insbesondere KMU, internationale Regelungen besser einzuhalten, ihre „Business Intelligence“ zu stärken und sich frühzeitig auf Risiken einzustellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein staatlich unterstützter Zugang zu Auslandsmärkten ist die effektivste Form der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere für KMU. Dafür braucht Deutschland eine kohärente, ressortübergreifende Strategie, die primär vom BMWK, BMEL, BMZ und AA umgesetzt wird. Praxisnahe Unterstützungsmaßnahmen wie Markt- und ESG-Informationen sollten verstärkt bereitgestellt und Botschaften sowie Auslandshandelskammern stärker auf den Service ausrichten. Zudem sollte der Austausch zwischen staatlichen Einrichtungen und KMU durch spezielle Foren intensiviert werden. Ein Mindestanteil von 50 % KMU bei Delegationsreisen unter politischer Führung sollte zur Norm werden, um die Internationalisierung des Mittelstands gezielt zu fördern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Exportkreditgarantien sind essenziell für Exporteure, insbesondere für den Mittelstand in Schwellen- und Risikomärkten. Ihre Verknüpfung mit klimapolitischen oder handelsfremden Zielen schafft zusätzliche Handelshemmnisse. Die vom BMWK eingeführten Leitlinien sollten daher hinterfragt und alternative Ansätze zur Zielverfolgung geprüft werden. Eine Erweiterung der ESG-Kriterien auf das Kurzfristgeschäft oder Sammeldeckungen darf nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Exportkreditgarantien des Bundes
Angesichts der zunehmenden internationalen Arbeitsteilung und Digitalisierung müssen Exportkreditgarantien flexibel bleiben, um deutsche Unternehmen auch bei komplexen Wertschöpfungsketten und Handelsmodellen zu unterstützen. Die jüngsten Anpassungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollte neben dem Direktexport auch der Handel stärker berücksichtigt werden. Zudem sollte sich die Bundesregierung für eine Modernisierung des OECD Consensus und der Common Approaches einsetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung müssen stärker verzahnt werden
Entwicklungszusammenarbeit kann in schwierigen Märkten Strukturen schaffen, die Handel, Investitionen und nachhaltige Technologien fördern. Eine engere Anbindung an die Außenwirtschaftsförderung, insbesondere bei Exportkreditgarantien, würde die Absicherung von Risiken verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure steigern. Zudem sollte das Netzwerk der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Bereitstellung wirtschaftsrelevanter Informationen genutzt werden, etwa für Bonitätsauskünfte oder Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Hierbei ist insbesondere der Import Promotion Desk (IPD) weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer sollte kostenneutral umgesetzt werden.
Das derzeitige Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bindet unnötig Liquidität und verursacht Kosten, die in vielen EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Bund und Länder haben sich bereits für die Einführung eines Verrechnungsmodells ausgesprochen. Daher sollten nun rasch die notwendigen Gesetzesanpassungen erfolgen, um eine zeitnahe und reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine weitere Reform des UZK ist nicht zielführend, solange die bisherige nicht vollständig umgesetzt ist. Zudem fehlen konkrete Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft und Vereinfachung von Zolltarifen. Es muss eine klare Haltung der Bundesregierung zur geplanten Reform geben. Zusätzlich muss der deutsche Zoll durch bessere Ausstattung und Digitalisierung in der Lage sein, die steigende Zahl von Zollanmeldungen, insbesondere im grenzüberschreitenden E-Commerce, effizient zu bewältigen und den internationalen Drogenhandel und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
14.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
14.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werbewirtschaft fordert eine abwägende und zweckorientierte Auslegung der Transparenzpflicht für Deepfakes gemäß Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 der KI-Verordnung. Ziel ist es, einer drohenden überschießenden Offenlegungspflicht entgegenzuwirken, indem klare und praxistaugliche Leitlinien entwickelt und im Verfahren nach Art. 50 Abs. 7 durch das AI Office implementiert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
05.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung marktbasierte Instrumente zur Befüllung von Gasspeichern
Das deutsche Gasspeichergesetz hat seinen Zweck erfüllt und die darin enthaltenen Maßnahmen haben zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in den vergangenen Wintern beigetragen. Die Kosten, die damit einhergingen, waren jedoch höher als notwendig. Immerhin für die Zukunft ließe sich daran etwas ändern: Die mit den Strategic Storage Based Options verbundenen Kosten könnten mit einigen Produktanpassungen verringert werden (Vorschläge von EFET Deutschland im Anhang). Die Energiehändler unterstützen eine Weiterentwicklung des Produktdesigns und bitten das BMWK, zeitnah eine Konsultation hierzu zu veranlassen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
06.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verlängerung der EU-Speicherverordnung
Europa ist heute besser als 2022 vorbereitet auf mögliche Unterbrechungen der Gasversorgung. Damals wurden Kriseninstrumente eingeführt, um die Gasversorgung sicherer zu machen. Dennoch plant die EU-Kommission die Gasspeicherverordnung um zwei Jahre zu verlängern. Während der Markt ein gewisses Maß an Versorgung gewährleisten würde, könnte sich die Erzwingung zusätzlicher Einspeisungen als teure Versicherung erweisen. Nach unserer Ansicht kann die Versorgungssicherheit auf verschiedene Weise gewährleistet werden – zu sehr unterschiedlichen Kosten. Die Auferlegung von Speicherbefüllungsvorgaben kann dagegen andere, effizientere Möglichkeiten verdrängen. Die Energiehändler fordern daher, dass die Speicherfüllstandsverpflichtungen nicht über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
11.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein liquider und gut funktionierender Stromgroßhandelsmarkt in Europa ist ein großer Schatz. Von seinen Vorteilen profitieren Verbraucher, Industrie und Unternehmen, die in die Energiewende investieren. Dieser Wert sollte aus Sicht der Energiehändler bei der Betrachtung von Gebotszonen-Neugestaltungen unbedingt auch berücksichtigt werden ebenso wie der Vorteil regulatorischer Stabilität. Liquide Großhandelsmärkte ermöglichen es den Marktteilnehmern, Risiken besser zu kontrollieren und zu minimieren. Dadurch können Erzeugung und Nachfrage zu den geringsten Kosten für die Verbraucher (auch grenzüberschreitend) aufeinander abgestimmt werden.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Da die Demografiepolitik innerhalb der Bundesregierung bislang nur wenig koordiniert wurde, schlagen die Autorinnen und Autoren vor, einen Regierungsausschuss im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einzurichten. Dieser könnte eine bessere ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Demografiepolitik sicherstellen. Zudem sollte der demografische Wandel vor allem auf der Ebene sozialer Gruppen gestaltet werden, da der Blick auf die gesamtgesellschaftliche Ebene oder auf die individuelle Ebene allein nicht ausreichend sei. Vielmehr gehe es darum, in einer alternden Gesellschaft spezifische Angebote zu entwickeln, die die Menschen in ihren sozialen Bezügen und Gruppierungen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Worst Performing Buildings – Gebäude in einer schlechten Effizienzklasse – stellen einen essenziellen Hebel dar, um die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich rasch zu senken. Dabei sollten soziale Faktoren berücksichtigt werden, da die Wärmewende unmittelbare Auswirkungen auf den Lebensalltag und die Entwicklung der Energiekosten hat. Dies gilt für selbstnutzende Eigentümer sowie für Mieter. Um Maßnahmen für die Wärmewende zu formulieren und zu evaluieren, muss die Datenlage im Gebäudebereich verbessert werden. Hierfür eignen sich beispielsweise Energieausweise. Zudem muss die Bereitstellung der Daten verbessert werden, etwa durch eine Energieausweisdatenbank. Der ESYS-Impuls fasst die wichtigsten Handlungsfelder zusammen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Antibiotika spielen in der modernen Medizin eine herausragende Rolle – sowohl zur Behandlung akuter Infektionen als auch in der Infektionsprophylaxe, etwa im Fall bevorstehender Operationen. Doch die weltweite Zunahme antibiotikaresistenter Erreger macht viele gängige Medikamente unwirksam. Schon heute sterben weltweit jährlich über eine Million Menschen an den Folgen einer Infektion mit resistenten Keimen – allein in Deutschland rund 10.000. Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung wurden seit 1980 keine neuen Klassen an antimikrobiellen Medikamenten entwickelt, sondern hauptsächlich veränderte Varianten von bekannten Antibiotika. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der dritte Leopoldina-Fokus „Ökonomische Anreize.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: