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384 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (384)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bv-bff.de | frauen-gegen-gewalt.de Stellungnahme zum..., ...von Opfern häusli-cher Gewalt, zur Stärkung der Stellung..., ...bv-bff.de | frauen-gegen-gewalt.de Im bff: Bundesverband..., ...körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt. Der bff: Bundesverband..., ... Ziel, den Schutz gewaltbetroffener Personen und deren..., ...Betroffenen häuslicher Gewalt führt. Rechtsmittel (..., ...die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils oder..., ... Gewaltschutzanordnung können auch polizeiliche..., ... gewaltbetroffenen Elternteils möglichst..., ...Maßnahmen oder frühere Gewaltschutzanordnungen. Gewaltschutzverfügungen..., ... Gewaltschutz-verfahren oder zur ..., ...211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren wegen Partnerschaftsgewalt..., ...in Bezug auf häusli-che Gewalt und damit verbundene Gewaltdynamiken..., ... Gewalt zu ergänzen bzw. bei Fällen..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-)Partnerschaften..., ...Gericht in Fällen von Partnerschaftsgewalt die gewalt-betroffene..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-) ..., ...geschlechtsspezifische Gewalt (2024). Moni-tor Gewalt..., ...berichterstattung/monitor-gewalt-ge-gen-frauen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung eines Gewalthilfegesetzes zur Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person: Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei ewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet ein Angebotsnetz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Verbesserung des Anerkennungsverfahrens für die Träger, Ausweitung der Übergangsfrist, Verbesserung des Schutzes über aktuelle Gefährdungslagen hinaus, bessere Synchronisierung mit dem Kindschaftsrecht, Aufstockung des Mittelansatzes inklusive der Investitionskosten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt BT-Drs. 20/14025 Antrag..., ... Fraktion der CDU/CSU Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen..., ... der Fraktion der FDP Gewalt gegen Frauen entschieden..., ...Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul- Konvention umsetzen - Gewalt-hilfegesetz jetzt beschließen..., ...angestrebt, dass Betroffene von Gewalt einen niedrigschwelligen..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen und ihre..., ... an eine aktuelle Gewaltgefährdung gekoppelt. Dies schließt..., ...über die Obhut der gewaltbetroffenen Person, teils durch..., ... Gewalt ge-recht zu werden. Angesichts..., ...sicherzustellen, dass von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder..., ...die Türen der Gewaltschutzeinrichtungen verlässlich ..., ... Die Anträge der FDP „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen..., ... der CDU/CSU-Fraktion „Gewalt ge-gen Frauen wirksam ..., ... massiven Anstieg von digitaler Gewalt, Prävention- ..., ... Fällen von häuslicher Gewalt. 4 Der von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Antrag „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämp-fen..., ...Betreibern, Konzepte gegen digitale Gewalt vorzulegen (II..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam zu begegnen, wie..., ... umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt 308 vollendete Tötungsfälle..., ... Deutschland zu Partnerschaftsgewalt von einem Mann ..., ... Opfern). Bei Partnerschaftsgewalt wurden in 58,1 ..., ...dieser lebensbedrohlichen Gewalt Unterstützung zu gewähren..., ...Belastung der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen..., ...Bereich der häuslichen Gewalt ist ein dringend notwendiger..., ... Gewalt geben diese Rechtsänderung..., ... § 4 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes (Verstöße gegen..., ... im Kontext von Partnerschaftsgewalt verwirklichten,..., ...Stalking und Gewaltschutzgesetzverstöße, für die nun..., ...solche aus dem Feld der digitalen Gewalt, die erhebliche..., ...Mädchen und Frauen Opfer digitaler Gewalt bei enorm steigender..., ...Zweifel, dass die gewaltbetroffene Person sich schwach..., ... zivilrechtliche Gewaltschutzgesetz Nach der Statistik..., ...nur etwa 10 % der gewaltbetroffenen Frauen das Gewaltschutzgesetz..., ...Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und tatsächlich ..., ... Gewalt und Nachstellung (§ 1)..., ...Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz 4.213, davon 3.646..., ...bei-tragen, dass die gewaltbetroffenen Frauen bei einer...
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Digitale-Dienste-Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Relevanz Die Nutzung digitaler Dienste ist heute ein..., ...Einschränkung des Zugangs zum digitalen Umfeld muss unter dem..., ... Rechte der Kinder im digitalen Umfeld (General Comment..., ...jedes Kindes sind im digitalen Umfeld zu achten, zu..., ...besondere Bedeutung im digitalen Umfeld, wo Kinder sich..., ...Aktivitäten von Kindern im digitalen Umfeld verbundenen..., ...kindgerechten Zugang zum digitalen Umfeld haben.“ • ..., ... Zusammenhang mit dem digitalen Umfeld sollen die ..., ... #25, Abs. 50: „Das digitale Umfeld bietet Kindern..., ...zu Informationen im digitalen Umfeld haben und dass..., ...Vereinigungsfreiheit im digitalen Umfeld darf nur dann..., ...und andere Anbietende digitaler Inhalte Richtlinien ..., ... #25, Abs. 99: „Das digitale Umfeld kann den Zugang..., ... dass die Vermittlung digitaler Kompetenzen in den ..., ...sexuellen Missbrauch oder Gewalt in anderer Form.“ Abs...., ...GC #25, Abs. 106: „Das digitale Umfeld fördert das für..., ...und Spiel.“ Abs. 107: „Digitale Kultur-, Freizeit- und..., ...von Kindern genutzten digitalen Diensten und Produkten..., ...Vertragsstaaten sollen Kinder vor Gewalt im digitalen Umfeld mithilfe..., ... durch alle Formen von Gewalt im digitalen Umfeld schützen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 02.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Organisationen im Bereich digitaler Demokratiearbeit und..., ...Desinformation erkennen Der Digital Services Act (DSA) reguliert..., ...für Medienpädagogik und digitale Bildung“. 5. Schutz vor digitaler Gewalt und Hasskriminalität..., ... eines Gesetzes gegen digitale Gewalt zur Durchsetzung..., ...wirksame Strategien gegen digitale Gewalt und Desinformation...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verfahrens: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ..., sollten Betroffene digitaler Gewalt auch ohne Antrag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem:  Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt   Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5652 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ILO-Übereinkommens gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...Meilenstein im Kampf gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...anzunehmen (Art 4 Abs. 2), um gewalt- und belästigungsfreie..., ...den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...psychischen Aspekte von Gewalt und Belästigung in der..., ...28] Denn, wenn die für Gewalt und Belästigung relevanten..., ... der Beschäftigten von Gewalt und Belästigung aufzeigen..., ...ILO-Übereinkommens gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...wirksame Lösungen gegen Gewalt und Belästigung in der..., ... jeden Person auf eine gewalt- und belästigungsfreie..., ...auf die Prävention von Gewalt und Belästigung lässt ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung in die..., ...gerade im Hinblick auf Gewalt und Belästigung in der..., ... von homo‑/transphober Gewalt und Belästigung bereits..., ...auch die Androhung von Gewalt und Belästigung, was im..., ...geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung‘ Gewalt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt dahingehend, dass der ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung in die..., ...4831/null-toleranz-bei-gewalt-gegen-einsatzkraefte)....
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