Stellungnahmen/Gutachten
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221 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (221)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel
Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Staatsanwaltschaft gemäß § 153 StPO eingestellt, weil angeblich..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO ausgeschlossen und eine..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO sind wie folgt einzuschränken..., ... Einstellung nach § 153 StPO ist immer unter Richtervorbehalt..., ..., § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ist daher zu streichen...., ...gemäß § 153 Abs. 1 S. 2 StPO besteht. Dies sollte bei..., ...Auflage (§ 153 a Abs. 1 StPO) sollte in Zukunft schwerpunktmäßig..., ...153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO wird bei Eigentumsdelikten..., ...Anpassung des § 153 a StPO daher sicherstellen, dass..., ...Verfahrenseinstellung (§§ 153, 153 a StPO) sind deutlich zu begren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes
HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikt nach § 374 Abs. 1 StPO sein. Stattdessen sollte..., ...Nebenklagedelikte in § 395 Abs. 1 StPO aufgenommen werden. Zudem..., ... in § 100k Abs. 2 Nr. 1 StPO zu ergänzen. Sexualisierende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. S chneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, Seite 15 von 20 ..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münche ner Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, Seite 15 von 20 ..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, Seite 15 von 20 ..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, Seite 15 von 20 Stellungnahme..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschlagnahmeschutz des § 97 StPO sollte sich nicht nur auf..., ...Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO in dem Sinne eng aus, dass..., ...nicht Beschuldigte i.S.d. StPO sind, läuft der Beschlagnahmeschutz..., ...Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO sollte i.S.d. Beschlagnahmeschutzes..., ...folgen (Anpassung des § 53 StPO). In § 56 Abs. 1 WPO wird..., ...53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO wird der Gleichstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Datenschutz im Bundesdatenschutzgesetz stärken
Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... jedoch erweitert § 500 StPO den Anwendungsbereich des..., ...hervorzuheben ist § 500 StPO, der für das Strafprozessrecht..., ...im Anwendungsbereich der StPO personenbezogene Daten ..., ...Abs. 1) und soweit in der StPO nicht etwas anderes bestimmt..., ...ist. Daraus folgt, dass StPO und BDSG miteinander verschränkt..., ...Rechtsvorschriften in der StPO für das Strafverfahren ..., ...wollen. § 161 Abs. 3 Satz 1 StPO schränkt lediglich die ..., ...insofern neben § 161 Abs. 3 StPO treten, indem sie auch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Der Gesetzentwurf stellt die besondere Schutzbedürftigkeit von Personen in den Vordergrund, die im Dienste des Gemeinwohls stehen, darunter zahlreiche Ehrenamtliche. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) soll die besondere Verwerflichkeit von Gewalt gegen Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind, herausgestellt und so ein rechtspolitisches Signal zur Stärkung des Schutzes dieser Personengruppen gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 28.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... richten, in §§ 153 ff. StPO explizit genannt und von..., ...Einstellungen nach § 153a StPO als auch nach §§ 154 f. StPO. Hier ist eine restriktive...
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Zu Regelungsvorhaben: