Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen
Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs bei § 9a EStG auf Mitglieder von Berufsverbänden.
- Bereitgestellt von: Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Neuregelung des § 9a EStG durch das Steueränderungsgesetz..., ...Werbungskostenbegriff des § 9 Abs. 1 EStG betrachten wir funktional..., ...Organisation im Rahmen von § 9a EstG abgestellt werden, sondern..., ...Gesetzesänderung in § 9a EStG stellt allerdings keine..., ...Regelungsinhalt von § 9a S. 3 EStG zu beziehen. Die unterschiedliche..., ...Gesetzgeber hat mit § 9a EStG ausdrücklich anerkannt,..., ...Hintergrund regen wir an, § 9a EStG künftig so auszuge-stalten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastung im nationalen Rechnungslegungs- und Steuerbilanzrecht
Ziel ist die Reduzierung bürokratischer Anforderungen im nationalen Recht der finanziellen Rechnungslegung. Angestrebt werden insbesondere verfahrensrechtliche Anpassungen zur Nutzung und elektronischen Rückübermittlung von E-Bilanz-Daten durch die Finanzverwaltung. Weiterhin sollen die Schwellenwerte des § 241a HGB angehoben werden. Zudem wird eine stärkere Harmonisierung von Handels- und Steuerbilanz angestrebt, u. a. durch Annäherung der Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften im Anlagevermögen, Vereinheitlichung der Vorratsbewertung nach § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, Angleichung von Ansatz und Bewertung von Rückstellungen (§ 249 HGB, § 5 Abs. 4a EStG, § 6a EStG) sowie Reduzierung von Aktivierungs- und Ansatzunterschieden (§§ 248, 250 HGB, § 5 EStG).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unternehmen. Gemäß § 5 Abs. 1 EStG gelten die handelsrechtlichen..., ...Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) • Handelsrechtliche ..., ...steuerlichen AfA-Tabellen (§ 7 EStG) anstelle individueller..., ...Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG) auf die handelsrechtlichen..., ...Steuerrecht (§ 5 Abs. 4a EStG) • Annäherung der steuerlichen..., ...Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG) an die handelsrechtliche..., ...5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG) zugunsten der handelsrechtlichen..., ... (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG). • Zulassung handelsrechtlich..., ...Verbot nach § 5 Abs. 4b EStG). Entlastungswirkung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Anpassung Einkommensteuertarif, Überführung Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren, Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstattliche Steuergestaltungsmodelle, Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStDV
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. Seite 4 von..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...Freistellungsaufträge (FSAK-Meldung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung und Vereinfachung des Steuerabzugsverfahrens auf Lizenzen (Quellensteuer)
Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.
- Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 07.07.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von der Steuer nach § 50a EStG Mit dem am 26. Mai veröffentlichten..., ...von der Steuer nach § 50a EStG (Lizenzen) (§ 50c EStG)..., ...§ 50c Absatz 2 Nummer 1 EStG insbesondere auf Vergütungsschuldner..., ...Deutschland durch § 50d Abs. 3 EStG zur Verhinderung der Inanspruchnahme..., ...Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen und Innovationen sind Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum. Wachstum erfordert Investitionen aus dem In- und Ausland. Aktuelle Regelungen (§ 50d Abs 3 EstG, § 1 Abs. 3d, 3e AStG) beeinträchtigen derzeit Inbound-Eigenkapitalinvestitionen sowie Inbound-Fremdkapitalinvestitionen. Diese steuerlichen Hemmnisse der Konzernfinanzierung müssen abgeschafft oder wenigstens begrenzt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen dringend von Bürokratie entlastet werden. Eine Reihe fiskalisch nicht erforderlicher Regulierungen haben zu weiteren materiellen und administrativen Mehrbelastungen u. Rechtsunsicherheit geführt, die es zu beheben gilt (§ 4k EStG, § 4j EStG, Registerfälle, MinBest-UmsG/“Pillar 2“, GrESt, DAC 6, GewSt-Administration).
- Bereitgestellt von: American Chamber of Commerce in Germany e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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26.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beeinträchtigt. Hier-durch..., ...steuerpflichtig bleibt, z.B.: § 4h EStG/§ 8a KStG (Zinsschranke) §§ 4i EStG/4k EStG (grenzüberschreitende..., ...Verrechnungspreiskorrektur) § 4 Abs. 4 EStG (betriebliche Veranlassung) § 4 Abs. 4a EStG (Entnahmen bei Personengesellschaften..., ...der Zinsschranke (§§ 4h EStG, 8a KStG), deren Verfassungsmäßigkeit..., ...Anti-Hybrid-Regelung“ (§ 4k EStG) • Die Regelungen im Erlassentwurf..., ...Regelung in § 4k Abs. 4 EStG, sind in dieser Form weder..., ...Besteuerungsinkongruenzen“ (§ 4k Abs. 5 EStG) auf Fälle, in denen ein..., ...berücksichtigt sind (§ 4k Abs. 4 EStG). 2. Lizenzschranke (§ 4j EStG) • Nach Einführung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, Frühverrentungsregelungen wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) zu streichen. Zudem sollte eine Stichtagsregelung geschaffen werden, um bereits frühverrentete Personen in die Aktivrente einzubeziehen. Perspektivisch sollte die Aktivrente auch für Selbstständige (§§ 15, 18 EStG) geöffnet werden. Die isolierten Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 346 Abs. 3 SGB III, § 172 Abs. 1 SGB VI) sollten entfallen. Außerdem sollte ein eigener Ausweis der steuerfreien Aktivrentenbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG-E) eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E wären diese Älteren ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...nichtselbständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...gemäß § 41 Absatz 1 Satz 4 EStG-E im Lohnkonto aufzuzeichnen..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in der Lohnsteuerbescheinigung..., ...Aktivrente nach § 3 Nummer 21 EStG-E nach einem Zeitraum von..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG). Die gesetzlichen Vorgaben..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Der Steuerfreibetrag..., ...beispielsweise in § 3 Nr. 12 EStG entsprechen. Der Bundesrat..., ...der nach § 3 Nummer 21 EStG-E steuerfreien Einnahmen..., ...Übungsleiterpauschale in § 3 Nr. 26 EStG vergleichbare Regelung..., ...Petitum: Eine von § 3c EStG abweichende Regelung würde..., ...steuerpflichtigen Einnahmen nach § 3c EStG 1/3 der Werbungskosten ..., ...Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 21 EStG-E erst ab dem Monat gewährt..., ...von § 3 Nummer 21 Satz 1 EStG-E die Steuerbefreiung bereits..., ...Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 21 EStG-E sollte erst ab dem Monat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliches Investitionssofortprogramm
Aufnahme einer Regelung zur Flexibilisierung der Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven nach § 6b EStG
- Bereitgestellt von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Reinvestitionsmöglichkeiten nach § 6b EStG Vor diesem Hintergrund..., ...Reinvestitionsmöglichkeiten gemäß § 6b EStG. Die Übertragung stiller..., ... Wirtschaftsgüter (§ 6b EStG) sollte - wie bis 1998 ..., ...Reinvestition gemäß § 6b EStG genutzt werden können. ..., ...eine Erweiterung des § 6b EStG vorzunehmen. Die Wiedereinführung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe beim Jahressteuergesetz 2026
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bebaute Grundstücke, § 6f EStG-E Mit § 6f EStG-E soll..., ...Kaufpreisaufteilung, § 6f Abs. 1 EStG-E In § 6f Abs. 1 EStG-E..., ...Formulierung des § 6f Abs. 1 EStG-E lt. Gesetzesbegründung..., ...nach § 6f Abs. 1 Satz 1 EStG-E der Wert von Grund und..., ...vgl. § 6f Abs. 2 Satz 2 EStG-E). Ziel der ImmoWertV..., ...nach § 6f Abs. 3 Satz 1 EStG-E für die Kaufpreisaufteilung..., ...vgl. § 6f Abs. 3 Satz 2 EStG-E. Der Nachweis für eine..., ...nach § 6f Abs. 3 Satz 2 EStG-E ist eine persönliche ..., ...vgl. § 6f Abs. 3 Satz 3 EStG-E). Laut Gesetzesbegründung..., ...dass durch den neuen § 6f EStG-E die Nachweispflichten..., ...i.S.d. § 6f Abs. 3 Satz 2 EStG-E vorweisen zu können. ..., ...i.S.d. § 6f Abs. 2 Satz 2 EStG-E zugelassen werden. Der..., ... 1 EStG-E ist eine Erweiterung ..., ... geltenden § 10 Abs. 2c EStG (Fassung JStG 2024) sollen..., ...Stellen in § 10 Abs. 2c EStG ausdrücklich. Artikel ..., ...Nachtzuschlägen, § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG-E Gemäß § 3b EStG sind..., ... § 42g Abs. 3 Satz 2 f. EStG-E § 42g Absatz 3 EStG-E..., ... sich allein nach § 42g EStG und nicht nach § 200 AO..., ...soll § 41b Abs. 1 Satz 1 EStG wie folgt geändert werden..., ... 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG aus, um den gestiegenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Startups praktikabel ermöglichen
Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorgesehenen Anpassungen des § 19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...Neuregelungen innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...Mobilitätsbudget (§ 40 EStG) zielt darauf ab, die lohnsteuerliche..., ... Anpassungen des §19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 S. 3 Nr. 2 und 3 EStG). In § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E greift der Gesetzgeber..., ...nutzen und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insgesamt flexibler auszugestalten..., ... § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG sollte daher im Anwendungsbereich..., ...werden. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E aufgenommen werden. Das..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG bereits diskutiert hatte..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 S. 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Lohnsteuerliche Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Klarstellung von lohnsteuerlichen Sachverhalten bei Vermögensbeteiligungen von Mitarbeitern zu § 3 Nr. 39 EStG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
17.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG) Sehr geehrte , die verbilligte..., ...Arbeitslohn, wobei § 3 Nr. 39 EStG einen Freibetrag gewährt..., ...Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise..., ...Beteiligungsangebot nach § 3 Nr. 39 S. 2 EStG grundsätzlich an alle Mitarbeitenden..., ...Mitarbeitenden nach § 3 Nr. 39 S. 1 EStG zu ermöglichen. Der nach..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Wortlaut des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG widerspiegelt. Nach dem..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend näher...
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Zu Regelungsvorhaben: