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122 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (122)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetzes a. Nr. 3 - § 1a AsylbLG-E Leistungsberechtigte..., ...Änderung in § 1a Absatz 6a AsylbLG-E soll eine neue Möglichkeit..., ...verzichten. b. Nr. 5 - § 3 AsylbLG-E Grundleistungen Mit..., ...Änderungen des § 2 Absatz 2a AsylbLG-E unterliegen Personen..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes § 4 Absatz 4 AsylbLG-E Leistungen bei Krankheit..., ...Mit der in § 4 Absatz 4 AsylbLG-E vorgeschlagenen Neuregelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG) die Kosten für das Gesundheitssystem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...politische Zielsetzung des AsylbLG mit weniger Aufwand erreicht..., ...Leistungsberechtigten nach §§ 4 und 6 AsylbLG über eine Krankenkasse..., ...Gesundheitsversorgung im Rahmen des AsylbLG – Die rechtlichen Regelungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen auf dem niedrigsten..., ...bestehenden Sanktionen nach dem AsylbLG sind verfassungs- und..., ...AufnahmeRL). Die Kürzungen des AsylbLG sind somit abzuschaffen..., ...Antragsverfahren, wie nach § 6 AsylblG vorgesehen, ist nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 13 4. Zugang und Qualität..., ...Dublin-Fällen gemäß § 1 Abs. 4 AsylbLG. • Keine Verabschiedung..., ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bildet für Asylsuchende..., ...Sanktionssystem des § 1 a AsylbLG, hier insbesondere der..., ...Regelleistungen des § 3 AsylbLG ab 2025 Forderungen:..., ...o Streichung des § 1 a AsylbLG, da ein Sanktionssystem..., ...des Regelsatzes gem. § 3 AsylbLG auf das im SGB II festgelegte..., ...Leistungen nach §§ 4 und ggf. 6 AsylbLG nunmehr 36 Monate gewährt..., ...bei Krankheit nach § 4 AsylbLG vom Grundsatz nur die..., ...von Leistungen nach dem AsylbLG zumindest für traumatisierte..., ...deswegen, weil nach dem AsylbLG der Erhalt von Leistungen..., ... werden: (1) Statt § 4 AsylbLG sollte ein Zugang zu ..., ...Lebensunterhalt nach § 1a AsylbLG gekürzt wurden, muss ..., ...zu Leistungen nach § 6 AsylbLG gewährt werden. (3) Im AsylbLG muss eine Regelung geschaffen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anwendungsbereich des AsylbLG müssen ausgeschlossen..., ...Kinder im Leistungsbezug AsylbLG Mit der Einführung..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Kinder, deren Eltern..., ...Sofortzuschlag in § 16 AsylbLG weiterhin ausgezahlt..., ...Kindersofortzuschlags für Kinder im AsylbLG (§ 16 AsylbLG muss bestehen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht..., ... nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. Darüber hinaus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht..., ... nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. Darüber hinaus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      u.a. Es braucht einfache und klare Verfahren, um bei psychischer Belastung oder Krankheit BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten. Regelung nach Paragraf 15 Absatz 3 BAföG: Der Absatz soll durch eine Nummer 6 ergänzt werden, die eine Fortführung der Förderung nach BAföG sichert, wenn die Förderungshöchstdauer infolge eines Engagements in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde. Höhe des BAföG-Satzes nach den Paragrafen 12 und 13: Ziel ist eine Erhöhung der Sätze nach Regelbedarf ohne Unterbringung auf einheitlich 600 Euro. Eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge ist in die Festlegung der Bedarfe in den Paragrafen 12 und 13 mit aufzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Diese gesetzliche Lücke...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Meldepflicht in § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG verletzt den Zweckbindungsgrundsatz in Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie die aufgrund der Durchführung von Unionsrecht anwendbaren Grundrechte der Betroffenen aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 35 GRCh. Das öffentliche Interesse an einer staatlichen Migrationskontrolle kann den Eingriff in das in Art. 8 Abs. 1 GRCh normierte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und den faktischen Ausschluss von der in Art. 35 GRCh garantierten medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge nicht rechtfertigen. Die Meldepflicht trägt nicht zur Aufdeckung und Beendigung irregulärer Aufenthalte bei, sondern konterkariert lediglich den Primärzweck der Datenerhebung, namentlich die Gewährleistung einer existenzsichernden Gesundheitsversorgung.

    • Bereitgestellt von: Aktionsbündnis gegen AIDS am 30.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
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