Stellungnahmen/Gutachten
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107 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (107)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ersatzlose Streichung des § 87 des Aufenthaltsgesetzes
Die Meldepflicht in § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG verletzt den Zweckbindungsgrundsatz in Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie die aufgrund der Durchführung von Unionsrecht anwendbaren Grundrechte der Betroffenen aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 35 GRCh. Das öffentliche Interesse an einer staatlichen Migrationskontrolle kann den Eingriff in das in Art. 8 Abs. 1 GRCh normierte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und den faktischen Ausschluss von der in Art. 35 GRCh garantierten medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge nicht rechtfertigen. Die Meldepflicht trägt nicht zur Aufdeckung und Beendigung irregulärer Aufenthalte bei, sondern konterkariert lediglich den Primärzweck der Datenerhebung, namentlich die Gewährleistung einer existenzsichernden Gesundheitsversorgung.
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis gegen AIDS am 30.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im nationalen Recht (insbesondere AsylG und AufenthG) aufgrund der GEAS-Reform
Neuregelung/ Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform u.a. durch: Pilotprojekt nur für Fälle, die unter das Asylgrenzverfahren fallen – bei besonderen Aufnahmezentren für Verfahren der Sekundärmigration Aufenthaltsdauer begrenzen und Einzelfallprüfung gesetzlich vorsehen – von weiteren Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz absehen - mildere als freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Betracht ziehen und Alternativen zur Haft gesetzlich regeln - Freiwilliger Ausreise immer Vorrang einräumen und stets ermöglichen - Asylverfahren an der Grenze nur in den verpflichtend geregelten Fällen - gesetzliche Verankerung des Monitoring-Mechanismus vornehmen - Bestimmung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten nur unter Beteiligung des Bundestags und des Bundesrats
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 04.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) -
BR-Drs. 553/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
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BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (12):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetzes a. Nr. 3 - § 1a AsylbLG-E Leistungsberechtigte..., ...Änderung in § 1a Absatz 6a AsylbLG-E soll eine neue Möglichkeit..., ...verzichten. b. Nr. 5 - § 3 AsylbLG-E Grundleistungen Mit..., ...Änderungen des § 2 Absatz 2a AsylbLG-E unterliegen Personen..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes § 4 Absatz 4 AsylbLG-E Leistungen bei Krankheit..., ...Mit der in § 4 Absatz 4 AsylbLG-E vorgeschlagenen Neuregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Migrationspolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2025
Lobbyinitiative an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Aufstellung der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik der BRD in der 21. Legislaturperiode
- Bereitgestellt von: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. am 28.02.2025
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 13 4. Zugang und Qualität..., ...Dublin-Fällen gemäß § 1 Abs. 4 AsylbLG. • Keine Verabschiedung..., ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bildet für Asylsuchende..., ...Sanktionssystem des § 1 a AsylbLG, hier insbesondere der..., ...Regelleistungen des § 3 AsylbLG ab 2025 Forderungen:..., ...o Streichung des § 1 a AsylbLG, da ein Sanktionssystem..., ...des Regelsatzes gem. § 3 AsylbLG auf das im SGB II festgelegte..., ...Leistungen nach §§ 4 und ggf. 6 AsylbLG nunmehr 36 Monate gewährt..., ...bei Krankheit nach § 4 AsylbLG vom Grundsatz nur die..., ...von Leistungen nach dem AsylbLG zumindest für traumatisierte..., ...deswegen, weil nach dem AsylbLG der Erhalt von Leistungen..., ... werden: (1) Statt § 4 AsylbLG sollte ein Zugang zu ..., ...Lebensunterhalt nach § 1a AsylbLG gekürzt wurden, muss ..., ...zu Leistungen nach § 6 AsylbLG gewährt werden. (3) Im AsylbLG muss eine Regelung geschaffen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht..., ... nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. Darüber hinaus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung § 87 AufenthG (Übermittlung an Ausländerbehörden)
Ersatzlose Streichung des §87 AufenthG, der die Übermittlungspflicht an Ausländerbehörden beinhaltet, da die geltende Übermittlungspflicht Menschen daran hindert, medizinische Versorgung aufzusuchen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aidshilfe am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewalthilfegesetz - Einrichtung eines Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Kinderschutzbund setzt sich politisch gegen Kinderarmut ein, sowohl im Bereich der bestehenden monetären Leistungssystems, bei der Infrastruktur für Kinder. Im Bereich der bestehenden monetären Leistungen fordert der Kinderschutzbund insbesondere armutsfeste Leistungshöhen der Bürgergeldregelsätze, eine Neuberechnung des sächlichen Existenzminimums für Kinder, eine große Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes sowieso eine Überführung von Kindern aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die regulären Leistungssysteme. Im Bereich der Infrastruktur fordert der Kinderschutzbund bessere und verbindliche bundesweite Standards, ein erhöhtes Engagement des Bundes zum Ausbau der Infrastruktur vor Ort, sowie bessere Zugänge zu den Leistungen für armutsbetroffene Kinder.
- Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 13.08.2024
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Adressatenkreis:
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09.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung einer Bezahlkarte im AsylbLG. Dem Kinderschutzbund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration von Geflüchteten fördern
Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. Die Kosten tragen die..., ...ihr Einkommen gemäß § 7 AsylbLG auf die Leistungen angerechnet..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des SGB II, des SGB..., ...existenzsichernden Leistungen nach dem AsylbLG oder dem SGB II. Zugleich..., ...Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II erfolgen.11..., ...erfolgt ein Wechsel vom AsylbLG ins SGB II. Dieser führt..., ...Zuständigkeit: Statt der nach § 10 AsylbLG zuständigen Leistungsbehörde..., ...die im Rechtskreis des AsylbLG nicht enthalten sind.13..., ...umgekehrt vom SGB II ins AsylbLG. 12 Ausführlich Deutscher..., ...Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG oder § 16d SGB II zu ..., ...Aufenthaltsstatus – Ansprüche nach dem AsylbLG.34 Die außerbetriebliche..., ...Grundleistungsbezug nach dem AsylbLG kann im erforderlich ..., ...Voraussetzungen des § 6 AsylbLG in Betracht kommen. Bei..., ...die Besonderheiten des AsylbLG zu berücksichtigen.41..., ...des SGB XII und nach dem AsylblG, ergänzend auch Sozialversicherungsleistungen..., ...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einrichtung deines Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
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Zu Regelungsvorhaben: