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18.638 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.638)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine zügige Verabschiedung und gezielte Anpassungen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes ein. Ziel ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure und Wasserstoffinfrastruktur sowie die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Refinanzierung von Investitionen im Wasserstoffhochlauf auf marktwirtschaftlicher Basis.
- Bereitgestellt von: MorGen Energy AG am 12.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Durch die Zunahme an Orphan Drugs, Gen- und Zelltherapien und dem Trend zur Präzisionsmedizin stoßen die klassischen Pfade der Evidenzgenerierung häufiger an ihre Grenzen. Für solche Therapien braucht es ein offeneres und flexibleres AMNOG.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess
Bei zugelassenen Orphan Drugs wird der Zusatznutzen im Rahmen des AMNOG als belegt anerkannt, solange eine jährliche Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die ATSE setzt sich dafür ein, diese Umsatzschwelle ganz abzuschaffen bzw. sie zumindest auf 50 Millionen Euro - und damit auf den Stand von vor dem GKV-FinStG - anzuheben. Zudem sollte die Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises erfolgen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ATSE setzt sich dafür ein, die Marktexklusivität bei Orphan Drugs nicht zu verkürzen. Auch eine Konditionalität zur Erlangung der „alten“ Marktexklusivität von zehn Jahren hält die ATSE für nicht zielführend. Darüber hinaus hält die ATSE eine rechtsverbindliche Definition eines „hohen ungedeckten medizinischen Bedarfs“ („high unmet medical need“ (HUMN)) für keine wirksame Lösung, um die Entwicklung neuer Orphan Drugs zu fördern. Auch eine Verknüpfung von Zugangsanforderungen mit Innovationsanreizen wird den Zugang von Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln nicht verbessern, ebenso wenig wie die Einführung einer „Global Orphan Marketing Authorization (GOMA)”.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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28.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ATSE setzt sich dafür ein, die Marktexklusivität bei Orphan Drugs nicht zu verkürzen. Auch eine Konditionalität zur Erlangung der „alten“ Marktexklusivität von zehn Jahren hält die ATSE für nicht zielführend. Darüber hinaus hält die ATSE eine rechtsverbindliche Definition eines „hohen ungedeckten medizinischen Bedarfs“ („high unmet medical need“ (HUMN)) für keine wirksame Lösung, um die Entwicklung neuer Orphan Drugs zu fördern. Auch eine Verknüpfung von Zugangsanforderungen mit Innovationsanreizen wird den Zugang von Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln nicht verbessern, ebenso wenig wie die Einführung einer „Global Orphan Marketing Authorization (GOMA)”.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II
Wir stellen uns gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Kriterien der Additionaliät und der Korrelation im Delegated Act der RED II für erneuerbare Gase nichtorganischen Ursprungs (RFNBOs) und betonen, dass gerade die Einhaltung des Additionalitätskriteriums ein zentraler Bestandteil für die langfristige Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Energiewende in Deutschland, aber auch weltweit ist. Wir appelieren daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen und parallel dazu Maßnahmen zu ergreifen, die den schnellen und effizienten Ausbau zusätzlicher erneuerbarer Energiekapazitäten ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Transparenzgesetz, KHVVG, Wissenschaftsgesetz, weitere Gesetzesvorhaben des BMG
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Lebendorganspende-Reform Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Medizinforschungsgesetz Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Krankenhaustransparenzgesetz Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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08.11.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 11.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Bauprojekten, Schaffung praxistauglicher Kriterien und Sicherstellung einer ganzheitlichen Umsetzung aus Sicht der Architekten.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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16.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Geriatrie fordert im Rahmen des GVSG eine stärkere Einbindung der Rehabilitation in die Arbeit des G-BA, indem bisherige Stellungnahmerechte von Reha-Verbänden zu Mitberatungs- und Stimmrechten ausgebaut werden. Ziel ist, die Bedeutung der Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ angesichts des demografischen Wandels angemessen abzubilden und eine fachgerechte Versorgung sicherzustellen. Zudem soll den einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften bei qualitätssichernden Richtlinien des G-BA ein verbindliches Stellungnahmerecht eingeräumt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 11.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.11.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung rechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten ausländischer Staatsschulden in Restrukturierungen
Die Neueinführung eines entsprechenden Gesetzes soll die vergleichbare Beteiligung insbesondere privater Gläubiger an internationalen Restrukturierungen ausländischer Staatsschulden verbessern und so dazu beitragen, internationale Restrukturierungsverfahren fairer und effizienter zu gestalten. Dazu soll die gesetzliche Einklagbarkeit und Vollstreckbarkeit von Forderungen gegenüber ausländischen Staaten auf den Umfang internationaler Restrukturierungen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung e. V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
-
29.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung rechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten ausländischer Staatsschulden in Restrukturierungen
Die Neueinführung eines entsprechenden Gesetzes soll die vergleichbare Beteiligung insbesondere privater Gläubiger an internationalen Restrukturierungen ausländischer Staatsschulden verbessern und so dazu beitragen, internationale Restrukturierungsverfahren fairer und effizienter zu gestalten. Dazu soll die gesetzliche Einklagbarkeit und Vollstreckbarkeit von Forderungen gegenüber ausländischen Staaten auf den Umfang internationaler Restrukturierungen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung e. V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
-
26.09.2024
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung rechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten ausländischer Staatsschulden in Restrukturierungen
Die Neueinführung eines entsprechenden Gesetzes soll die vergleichbare Beteiligung insbesondere privater Gläubiger an internationalen Restrukturierungen ausländischer Staatsschulden verbessern und so dazu beitragen, internationale Restrukturierungsverfahren fairer und effizienter zu gestalten. Dazu soll die gesetzliche Einklagbarkeit und Vollstreckbarkeit von Forderungen gegenüber ausländischen Staaten auf den Umfang internationaler Restrukturierungen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung e. V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
-
11.10.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung rechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten ausländischer Staatsschulden in Restrukturierungen
Die Neueinführung eines entsprechenden Gesetzes soll die vergleichbare Beteiligung insbesondere privater Gläubiger an internationalen Restrukturierungen ausländischer Staatsschulden verbessern und so dazu beitragen, internationale Restrukturierungsverfahren fairer und effizienter zu gestalten. Dazu soll die gesetzliche Einklagbarkeit und Vollstreckbarkeit von Forderungen gegenüber ausländischen Staaten auf den Umfang internationaler Restrukturierungen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung e. V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
-
29.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung rechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten ausländischer Staatsschulden in Restrukturierungen
Die Neueinführung eines entsprechenden Gesetzes soll die vergleichbare Beteiligung insbesondere privater Gläubiger an internationalen Restrukturierungen ausländischer Staatsschulden verbessern und so dazu beitragen, internationale Restrukturierungsverfahren fairer und effizienter zu gestalten. Dazu soll die gesetzliche Einklagbarkeit und Vollstreckbarkeit von Forderungen gegenüber ausländischen Staaten auf den Umfang internationaler Restrukturierungen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung e. V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
-
24.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Schuldenumwandlungsfazilität
Reform der deutschen Schuldenumwandlungsfazilität (siehe Haushaltsvermerk Nr. 3 der FZ-Einnahmetitel in Kap. 2301 Tit. 166 01 und Tit. 186 01)
- Bereitgestellt von: erlassjahr.de - Entwicklung braucht Entschuldung e. V. am 11.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMZ): Modalitäten der Bundesregierung zur Umsetzung von FZ-Schuldenumwandlungen
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Adressatenkreis:
-
23.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Global Fund to fight AID, Tuberculosis and Malaria
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Düngegesetznovellierung muss eine Grundlage zur wirksamen Reduktion von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen und der Rahmen für eine verlässliche, verursachergerechte Düngepolitik geschaffen werden. Wir fordern den Gesetzgebungsprozess im Vermittlungsausschuss fortzusetzen und eine verursachergerechte Grundlage zur Reduktion der in der Landwirtschaft entstehenden Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu schaffen, die der EU-Kommission versprochene Monitoringverordnung zügig auf den Weg zu bringen, Preissteigerungen für Trinkwasser durch wirksame düngepolitische Maßnahmen zu vermeiden, ein verlässliches, verursachergerechtes und bürokratiearmes Düngerecht auf den Weg zu bringen sowie eine bundesweit einheitliche Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8658
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
-
BT-Drs. 20/8658
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Klarstellung des Steuerfortentwicklungsgesetz
Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Klärung auf gesetzlicher Ebene, dass die politische Betätigung als Mittel zur Verwirklichung, d.h. innerhalb der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke, zulässig ist. Wir plädieren dafür, das im AEAO unklar formulierte „Hintergrund“-Kriterium gesetzgeberisch klarzustellen und abzubilden. Diese gesetzliche Klarstellung macht aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn sie die politische Betätigung als wesentliches Instrument zur Zweckverfolgung ausdrücklich anerkennt; dies sollte so auch in der Begründung zum Ausdruck kommen. Wenn darüber kein Konsens innerhalb der Regierungskoalition hergestellt werden kann, sollten die bestehenden AEAO-Regelungen beibehalten und somit auf eine gesetzliche Klarstellung verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Maßnahmen für den Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen umsetzen
Wir fordern konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Fünf-Punkte Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen (EDCs). Es muss ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, in dem konkrete Ziele, Aktivitäten, Zeitvorgaben und handelnde Akteur*innen benannt werden und der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Die BR muss sich dafür einsetzen, dass EDCs auf europäischer Ebene schneller und effizienter identifiziert und reguliert werden, einschließlich im Pestizid und Biozidrecht unter Mitberücksichtigung verdächtiger EDCs. Auf internationaler Ebene fordern wir die Einführung von Gefahrenklassen für EDC im GHS und Herstellung von Transparenz über die Verwendung von EDCs in der gesamten Wertschöpfungskette.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9390
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen
-
BT-Drs. 20/9390
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens die Streichung des § 246e aus der Novelle des Baugesetzbuchs. Die Bewältigung der Wohnungskrise in Deutschland erfordert effektive und zielgerichtete wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformen. Der § 246e leistet keinen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, er dient als Türöffner für Bodenspekulation auf Kosten der Allgemeinheit und stellt eine Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung sowie einen Angriff auf kommunale Selbstverwaltung und demokratische Planungskultur dar.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimafreundliche Ausgestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Gestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes im Sinne eines klima- und ressourcenschonenden Energiesystems der Zukunft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare Energien-Richtlinie dazu auf, am Ausstieg aus der Förderung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen festzuhalten. Für in Deutschland getankten Agrokraftstoff werden riesige Mengen Düngemittel, Pestizide und fossile Rohstoffe eingesetzt. Aus unserer Sicht ist es daher nicht zu rechtfertigen, Agrokraftstoffe weiter zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, sie sofort von der Anrechenbarkeit auf die Treibhausgasminderungsquote auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II
Wir stellen uns gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Kriterien der Additionaliät und der Korrelation im Delegated Act der RED II für erneuerbare Gase nichtorganischen Ursprungs (RFNBOs) und betonen, dass gerade die Einhaltung des Additionalitätskriteriums ein zentraler Bestandteil für die langfristige Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Energiewende in Deutschland, aber auch weltweit ist. Wir appelieren daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen und parallel dazu Maßnahmen zu ergreifen, die den schnellen und effizienten Ausbau zusätzlicher erneuerbarer Energiekapazitäten ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung von Bahngrundstücken, Bahnanlagen und Gleisen
Die gemeinsame Verbändeinitiative verfolgt das Ziel, dass der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur "Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes" abgelehnt wird. Andernfalls wäre zu befürchten, dass Bahnanlagen und Gleise zweckentfremdet werden und damit in Zukunft nicht mehr für den Ausbau des Schienennetzes, unter anderem für die Reaktivierung von Strecken und für die Bereitstellung weiterer Angebote im Eisenbahnverkehr zur Verfügung stehen werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
-
BT-Drs. 20/13358
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Tariftreuegesetzes
1. Befürwortung des Bundes-Tariftreuegesetzes als unverzichtbares Instrument zur Beseitigung unfairer Wettbewerbsnachteile für tarifgebundene Unternehmen bei Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie zur Bekämpfung von Lohndumping. 2. Forderung nach einer Ausweitung des Anwendungsbereiches über Aufträge und Konzessionen im engeren gesetzlichen Sinne hinaus auf alle öffentlich finanzierten Sach- und Dienstleistungen hinaus (z.B. auch Sozial- und Arbeitsmarktdienstleistungen nach Zuwendungs- und Zulassungsrecht). 3. Vorschlag, dass als Referenztarifvertrag nach dem Bundes-Tariftreuegesetz neben Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgeber ("Haustarifverträge") zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 11.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: