Stellungnahmen/Gutachten
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18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.640)
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)
- Nachbesserungen bei Regelungen, die sich auf das EnWG beziehen. - Unbürokratische und handhabbare Lösung bei der Bewertung kritischer Komponenten. - Klare und maximale Verzahnung mit dem KRITIS-DachG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert, bei der Festlegung der Preise und Bedingungen für den Zugang Dritter zum geförderten Gigabitnetz auf Vorleistungsebene wirtschaftlich tragfähige und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass bei der endgültigen Ausgestaltung der Preisfestlegungen auch die Positionen der betroffenen Marktakteure berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Novellierung des Vergaberechts ("Vergabestransformationspaket") soll ein allgemeiner Vorrang von Open Source Software und offenen Standards bei der Beschaffung und Entwicklung von digitalen Lösungen und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Schaffung von CHN als APN Rolle
Schaffung von CHN als APN Rolle
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Gesetzesregelung zur ambulanten Pflege
Künftig geplante Gesetzesregelungen zur ambulanten Pflege: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Gesetzesregelung zur Primärversorgung
Künftig geplante Gesetzesregelungen zur Primärversorgung: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Versorgung durch das KHVVG
insbesondere der Aspekt Ambulantisierung & sektorenübergreifende Versorgung
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Gesetzesregelung zur Primärversorgung inkl. CHN und Gesundheitsregionen
Künftig geplante Gesetzesregelungen zur Primärversorgung inkl. CHN und Gesundheitsregionen
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Versorgung von Patient:innen durch das Gesundheitsversorgungsstärkegesetz
Gesundheitskioske, Kommunale Medizinische Versorgungszentren, Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung, Kooperation von medizinischen, pflegerischen und sozialberatenden Fachkräften
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung soll gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV
Homöopathische Arzneimittel müssen als Satzungsleistungen beibehalten werden. Homöopathische Mittel dürfen nicht ungerechtfertigt anders als andere verschreibungsfreie Arzneimittel behandelt werden. Rund 62 % der Bevölkerung wünschen eine GKV-Erstattung für Homöopathika, was die Notwendigkeit unterstreicht. Der Zugang zu Satzungsleistungen muss gewahrt bleiben, um negativen Folgen wie der verstärkten Inanspruchnahme privater Krankenversicherungen vorzubeugen und so bedarfsgerechte Ansätze zu erhalten. Der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel würde die Versicherten erheblich benachteiligen. Daher müssen sie in die Satzungsleistungen der GKV integriert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.11.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV
Homöopathische Arzneimittel müssen als Satzungsleistungen beibehalten werden. Homöopathische Mittel dürfen nicht ungerechtfertigt anders als andere verschreibungsfreie Arzneimittel behandelt werden. Rund 62 % der Bevölkerung wünschen eine GKV-Erstattung für Homöopathika, was die Notwendigkeit unterstreicht. Der Zugang zu Satzungsleistungen muss gewahrt bleiben, um negativen Folgen wie der verstärkten Inanspruchnahme privater Krankenversicherungen vorzubeugen und so bedarfsgerechte Ansätze zu erhalten. Der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel würde die Versicherten erheblich benachteiligen. Daher müssen sie in die Satzungsleistungen der GKV integriert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.11.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
-
06.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
-
06.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024
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Adressatenkreis:
-
06.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutsch-Brasilianisches Atomabkommen
1975 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Brasilien ein Atomabkommen zum Aufbau einer Atomwirtschaft. Wir setzen uns für eine Aufkündigung dieses Abkommens ein. Wir fordern konkret, dass die aktuelle Prüfung durch die Bundesregierung zur Kündigung des Atomabkommens führt und die Bundesrepublik Deutschland ihre bisherige Zulieferrolle für das brasilianische Atomprogramm aufgibt.
- Bereitgestellt von: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. am 02.12.2024
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Adressatenkreis:
-
17.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutsch-Brasilianisches Atomabkommen
1975 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Brasilien ein Atomabkommen zum Aufbau einer Atomwirtschaft. Wir setzen uns für eine Aufkündigung dieses Abkommens ein. Wir fordern konkret, dass die aktuelle Prüfung durch die Bundesregierung zur Kündigung des Atomabkommens führt und die Bundesrepublik Deutschland ihre bisherige Zulieferrolle für das brasilianische Atomprogramm aufgibt.
- Bereitgestellt von: Brasilien Initiative Berlin am 02.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Die Ursachen der Probleme und Probleme in der Akut- und Notfallsversorgung selbst müssen klar benannt werden, um diese Probleme durch eine Gesetzesänderung lösen zu können. Auch Ziele müssen klar formuliert und messbar umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Patientensicherheit am 02.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit
Das GHG wird vom APS grundsätzlich positiv gewertet. Vier konkrete Punkte werden ergänzt: Sichere Datenübertragung, Faktor geschlechtsspezifische Medizin, Gesundheitsförderung durch KK (mit Verweis auf §25b SGB V-E) und Vorsorge Bonus. Zudem darf der Präventionsgedanke nicht alleinig mit Statinen verankert werden, sondern auch andere präventive Behandlungsmöglichkeiten nach neuestem Wissensstand müssen eingeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Patientensicherheit am 02.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Bundeswaldgesetzes
Novellierung des Bundeswaldgesetzes
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer am 02.12.2024
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Adressatenkreis:
-
29.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: