Stellungnahmen/Gutachten
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18.740 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.740)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industriefreundliche Reformierung von CBAM
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung und Weiterentwicklung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), um einen effektiven Schutz der Exportwirtschaft und des Binnenmarkts sicherzustellen. Dabei soll insbesondere ein Ausgleichsmechanismus für exportierte Produkte etabliert werden, der vergleichbar mit der Strompreiskompensation funktioniert. Zudem wird angestrebt, CBAM so auszugestalten, dass Importe aus Ländern ohne vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen adäquat belastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Carbon Leakage zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bereitstellung eines unterstützenden Rahmens für das chemische Recycling
Als Spezialchemieunternehmen unterstützen wir alle Technologien zum Kunststoffrecycling. Evonik unterstützt die Einführung von Massenbilanzen gemäß Fuel Use Exempt als Berechnungsmethode für den Anteil chemisch recycelter Polymere. Der vorliegende Entwurf des SUPDIA muss angenommen werden, kann jedoch nicht als Blaupause dienen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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06.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz
Gesetzentwurf über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird begrüßt
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Im Rahmen der Fortschreibung und des Neuerlasses der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist es zu redaktionellen und regulatorischen Unstimmigkeiten gekommen, die eine Überarbeitung der FZV erfordern. Dies betrifft zunächst die Regelungen zur automatisierten Bekanntgabe von Entscheidungen der Zulassungsbehörde im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (§§ 23 und 25 FZV), die nach ihrer derzeitigen Konzeption im Widerspruch zu § 43 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie zum Fachkonzept stehen. Diesen Widerspruch gilt es, durch eine Neuregelung der Bekanntgabe im automatisierten Verfahren aufzulösen. Weitere Unstimmigkeiten betreffen die Anlagen der FZV.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: