Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
22.251 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche ohne Suchbegriff gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.251)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung einer Wasserstoffhaftungsverordnung
Es geht um die Ausgestaltung einer Verordnung nach § 28n EnWG zur Haftung von Wasserstoffnetzbetreibern. Ziel ist, ein eigenständiges Haftungsregime für das Wasserstoffkernnetz zu schaffen, das die besonderen technischen und marktlichen Risiken der Hochlaufphase berücksichtigt. EFET Deutschland setzt sich für eine faire Risikoverteilung zwischen Netzbetreibern, Händlern und Abnehmern ein, um Investitions- und Vertragssicherheit zu fördern und den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/261 in Deutschland
Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/261 in Deutschland, die den Ausstieg aus russischen Gasimporten regelt. EFET Deutschland unterstützt die Ziele der Verordnung, weist aber auf praktische Herausforderungen für Behörden und Importeure hin. Der Verband bittet um zeitnahe Klärung, welche Behörde die Vorabgenehmigungen für Gaslieferungen erteilt und wie mit LNG-Lieferungen verfahren wird, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat genehmigt wurden. Ziel ist eine pragmatische Regelung zur Anerkennung bestehender Genehmigungen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ein offener Branchendialog ist wichtig, um transparente Regeln zu schaffen, Unsicherheiten zu vermeiden und Investitionen in dringend benötigte Flexibilität zu fördern. Die Energiehändler bringen sich sehr gern in diesen Prozess ein. Zu den Überlegungen der ÜNB im Systemstabilitätsbericht 2025 zu deterministischen Leistungsbilanzabweichungen und Rampenvorgaben übersenden wir dem BMWE ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier. Darin wird Unterstützung geäußert für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität im Strommarkt durch marktbasierte Ansätze und Lösungen skizziert. Zusätzliche technische Auflagen und Einschränkungen beim Marktzugang lehnt der Verband hingegen ab.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Hinblick auf das Treffen der Energieminister bekräftigt EFET D seine Unterstützung für die Sicherung bezahlbarer Energie und die Stärkung Europas’ Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Förderung sauberer Energie. Es gibt keine neue Strompreiskrise; Preisunterschiede zu anderen Regionen resultieren vor allem aus höheren Erdgaspreisen, nicht aus dem Strommarktdesign. Die Grenzkostenpreisbildung bleibt der effizienteste Mechanismus, da sie kostengünstige Erzeugung priorisiert und Investitionen sichert. Eingriffe oder Markttrennungen könnten Kosten erhöhen und Investoren verunsichern. Die Wettbewerbsfähigkeit und Energiesicherheit Europas beruhen auf einem starken, marktbasierten EU-Emissionshandelssystem. Deutschland sollte dieses System weiter unterstützen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In einem Schreiben an die Bundesregierung zum bevorstehenden EU-Rat, äußert der Verband seine Unterstützung zu Bemühungen, bezahlbare Energie für Haushalte und Industrie zu sichern. Das Ziel von Bundesregierung und Kommission, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Übergang zu sauberer Energie voranzutreiben, teilt EFET D und appelliert an die Bundesregierung, die marktbasierten Preisbildungsmechanismen zu schützen und Entlastungsmaßnahmen klar davon zu trennen. Deutschland sollte das bewährte Energiemarktdesign und das EU-Emissionshandelssystem weiter unterstützen, um Versorgungssicherheit, stabile Preise und verlässliche Investitionen zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes als „Familienstartzeit“ stark. Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei aufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten und zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von derzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden. Im weiteren setzt sich die eaf für die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit ein.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Ziels einer unbürokratischen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung
Die Beibehaltung der derzeit etablierten, bewährten und verlässlichen flächendeckenden Versorgungsstrukturen für Arzneimittel sowie die weitere Ausgestaltung bürokratischer und regulatorischer Anforderungen sollten im Sinne des gesundheitspolitischen Ziels der Entbürokratisierung vermieden werden, um die nachhaltige bzw. langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente, unbürokratische bzw. einfachere Umschreibung von Führerscheinen.
Effiziente, unbürokratische und vereinfachte Umschreibung von Drittstaatenführerscheinen im Zusammenhang mit dem Führen von Elektrofahrzeugen bis 4,25t.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer freiwilligen Anrechenbarkeit von SAF auf die THG-Quote
Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für eine freiwillige Anrechnung von SAF auf die THG‑Quote.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Richtlinie über Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen
Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger oder den tatsächlichen Anforderungen im Pannenhilfsfall nicht genügender Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: