Stellungnahmen/Gutachten
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44 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"CO2KostAufG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (44)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie eingrenzen in AVBFernwärme
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) unterstützen die Novellierung der AVBFernwärmeV zur Förderung erneuerbarer Wärme. Sie fordern besondere Entlastungen für Kleinstnetze (§3 Abs. 5 und 6) mit bis zu 300 Hausanschlüssen oder einer Wärmeabnahme von 6 MWh je Meter Fernwärmetrasse, um Bürgerenergieprojekte zu fördern. Zudem sollten Veröffentlichungspflichten (§1a) auf sinnvolle Angaben wie Netzverluste beschränkt und eigene Preisindizes für erneuerbare Energieträger wie Altholz oder Silomais geschaffen werden. Weitere Klarstellungen, etwa zur Ausgleichszahlung (§3 Abs. 5), sind notwendig.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) festgelegt und gelten..., ...Verpflichtungen aus dem CO2KostAufG zu belassen und in ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Berücksichtigung von TAB im Rahmen der Emissionshandelssysteme
Wir setzen uns dafür ein, dass Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen eine Einbeziehung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Emissionshandelssystemen (sowohl nationale als auch europäische) einen abfallwirtschaftlichen Nutzen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und auch einen Klimanutzen entfalten können. Solche Systeme müssen durch die betroffenen Anlagen umsetzbar sein und auch Aspekte hinsichtlich notwendiger Infrastruktur und marktwirtschaftlichen Regelungen zur aktiven Reduktion unvermeidbarer CO2-Emissionen durch Carbon Capture berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berichtspflichten TEHG, CO2KostAufG etc.). Neben der Umsetzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
Der VKU setzt sich daher für umfassende Technologieoffenheit für Wasserstoff, die Einbeziehung von KWK-Technologien in Hybridheizungen und die ersatzlose Streichung der Biomasse-Deckelung ein, um Flexibilität und Effizienz in der Wärmewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) sowie dem Bürgerlichen..., ...KWK-Anlagen im § 3 (4) Nr. 2 CO2KostAufG (analog zum GModG-E...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband Wohneigentum möchte den Referentenentwurf GModG im Sinne selbstnutzender Wohneigentümerinnen weiterentwickeln. Ziel ist es, dass Technologieoffenheit beim Heizungstausch mit verlässlicher Orientierung, wirksamer Beratung und sozialer Absicherung verbunden wird — und dass Eigentümerinnen langfristige Investitionsentscheidungen treffen können, ohne die zentralen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Risiken der Wärmewende allein zu tragen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Besonders relevant ist§ Sa CO2KostAufG-E in Verbindung mit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angekündigte Abschaffung bzw. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die "Abschaffung" des Heizungsgesetzes angekündigt.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 24.07.2026
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG-E) sollen Vermieter..., ...eingefügten § 5a Abs. 3 CO2KostAufG-E künftig jeweils hälftig..., ...Kostenaufteilungsregelungen in § 5a Abs. 3 CO2KostAufG-E (s.o.) hieran etwas...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen Koalitionsverhandlungen und der 21. Wahlperiode
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wärmeinfrastruktur
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Anpassung von GEG, CO2KostAufG und FFVAV die Bilanzierungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). 3.4. Einbauten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) muss dahingehend geändert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Korrektur fehlerhafter Werte für Flüssiggas in der EBeV 2030
Anpassung der fehlerhaft berechneten Emissionsfaktoren für Flüssiggas (LPG) zu Heizzwecken und der Dichte von Biopropan in der EBeV 2030 an die tatsächlichen physikalischen Werte zur Einhaltung der Vorgaben gem. CO2KostAufG.
- Bereitgestellt von: Primagas Energie GmbH am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, Kabinettsbeschluss 13.05.2026) im parlamentarischen Verfahren: (1) Anhebung der Bio-Treppe in § 43 Abs. 1 GModG auf 80 Prozent ab 2042 und 100 Prozent ab 2045; Ausdehnung der Bio-Treppe ab 2045 auf alle Öl- und Gasbestandsheizungen. (2) Streichung der Begrenzung auf 30 Prozent Brennstoffanteil in § 5a Abs. 3 Nr. 3 KostAufG. (3) 70-Prozent-Pauschale für Erhaltungsanteile bei § 43-Heizungen in § 559c BGB. (4) Mindest-Wärmepumpenanteil von 50 Prozent der Jahresheizarbeit für Hybridheizungen in § 43 Abs. 4 GModG. (5) Erweiterung der Vorbildfunktion in § 4 GModG auf behördlich oder sozial genutzte Gebäude. (6) Einschränkung der Wahlfreiheit in § 42 GModG für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des § 56 GModG zur Umsetzung der Gebäudeautomatisierungspflichten
Überarbeitung des § 56 GModG zum Schaffen eines Ausnahmetatbestandes für die Umsetzung der Gebäudeautomatisierungspflichten bei Heizungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 70 kw / zum Aufbau eines Systems zur Gebäudeautomatisierung
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mietrechtliche Flankierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Erstens: Einführung eines Technologieausgleichsfaktors in den §§ 556 ff. BGB. Für Mieter in Wohnungen mit nach Inkrafttreten des GModG eingebauten fossilen Heizungen begrenzen sich die umlagefähigen Brennstoffbezugskosten auf die Höhe der Kosten, die bei Anwendung des Stromdurchschnittspreises geteilt durch den Wert 3,0 anfielen; die Differenz trägt der Vermieter. Zweitens: Ausschluss fossiler Heizungsanlagen von der Modernisierungsumlage nach §§ 559 und 559e BGB beim Neueinbau. Drittens: Überführung der in § 71o GEG enthaltenen Halbierung der Modernisierungsumlage bei ineffizienten Wärmepumpen ins BGB mit Anhebung der Mindest-Jahresarbeitszahl auf 3,0.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz: EPBD-Potenziale nutzen, Planungssicherheit schaffen
Der ZVEI unterstützt die Zielsetzungen im Gebäudesektor zu Bezahlbarkeit, Effizienz, Resilienz und Klimaneutralität. Ziel ist, die 1:1 Umsetzung der EPBD, praxistaugliche Anforderungen an Gebäude und Produkte sowie die Realisierung der Einspar- und Effizienzpotenziale elektrischer und digitaler Technologien im Gebäude. Das GModG sowie die Änderungen des GEIG zusammen mit den Anpassungen des BGB und des CO 2KostAufG stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Wesentliche Neuerungen sind die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die Abschaffung der Anforderung zum Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen, die neue Anforderung zum Einsatz biogener Energieträger sowie die Energiekostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 11.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) soll das bisherige GEG ersetzen und dient auch der Überführung der EPBD-Vorgaben ins nationale Recht. Der BBS spricht sich dafür aus, den Aspekt der Gebäudeenergieeffizienz zu stärken, die steigende Nutzungskonkurrenz bei CO2-neutralen Energieträgern einzubeziehen und Fehlanreize zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
-
27.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben: