Stellungnahmen/Gutachten
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385 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WPG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (385)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes Referentenentwurf
Der Verband zielt darauf ab die Erneuerbare WÄrme zu stärken, speziell in Bezug auf die kleine Wärmeplanung und weitere Neuerungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Die Wärmeplanung ist..., ...nicht zu hemmen (§ 18 Abs. 2 WPG-E) Die Wärmeplanung ist..., ...Kleine Wärmeplanung (§ 22a WPG-E) Der BEE begrüßt grundsätzlich..., ... Ausgestaltung des § 22a WPG-E das Risiko, dass das ..., ...Wärmenetzgebieten (§22a Abs. 1 & 2 WPG-E) Der BEE möchte ausdrücklich..., ... § 22a Absatz 2 Nummer 3 WPG-E genannten Anhaltspunkte..., ...streichen Der in §§30, 31 WPG angelegte Biomassedeckel..., ...deshalb mit der laufenden WPG-Novelle ge-strichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Mit dem o.g. Gesetz wird eine „kleine” Wärmeplanung zur Prozesserleichterung in kleinen Kommunen eingeführt. Die EnBW unterbreitet Vorschläge im Sinne einer praktikableren Umsetzung, wie z.B. dass die Novelle auch gezielt genutzt werden sollte, um die Beteiligung der Energiewirtschaft nicht nur beizubehalten, sondern ausdrücklich zu stärken und rechtlich klar abzusichern.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 08.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Akteure nach § 7 Ab-satz 2 WPG nicht ausreichend und muss..., ...Beteiligten gemäß § 7 Absatz 2 WPG erfolgen. Die Beteiligung..., ...in § 10 Absätzen 1 und 3 WPG-E, wonach die im Rahmen..., ...Neufassung des § 10 Absatz 5 WPG-E als wichtigen Schritt..., ...Ergänzung von § 10 Abs. 5 WPG Satz 1vor: „...soweit dies..., ...Wärmeplanungsdaten) nach § 10 Abs. 5 WPG erhalten. Zu §18 Absatz..., ... nicht, warum hierauf im WPG Bezug genommen wird und..., ...ist. Hierfür gibt es nach WPG mehrere Möglichkeiten und..., ...zum bestehenden §18 Abs. 1 WPG ist zu begrüßen und sollte..., ...Wasserstoffnetzaus-baugebiet nach § 18 WPG von der planungsverantwortlichen..., ...Wärmepläne von den weiteren nach WPG verpflichteten Kommunen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität der Wärmeplanung
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Wärmeplanung nach § 22a WPG-E in ihrer derzeitigen ..., ..., insbesondere des § 22a WPG-E, „knapp 90 Prozent aller..., ...Beteiligung (vgl. § 22a, Abs. 5 WPG-E) weitgehend ausgeschlossen..., ...dezentrale Versorgung (§ 22a WPG-E) Nach § 22a Abs. 1 soll..., ...Nichtanwendung (§§ 14 bis 22 WPG-E) § 22a Abs. 1 sieht ..., ...gerade jene Elemente, die im WPG die fachliche Systematik..., ...Planungsgrundlagen (§ 22a WPG-E i. V. m. § 10 und Anlage..., ...Fehlsteuerungsrisiko (§ 22a, Abs. 3 & 4 WPG-E) § 22a Abs. 3 und Abs..., ...Qualität (§ 22a, Abs. 5 WPG-E) § 22a Abs. 5 sieht ..., ... zu unverbindlich (§ 21a WPG-E) Die Einführung der ..., ...Wärmewende unterschätzen (§ 25 WPG-E) § 25 Abs. 1 soll künftig..., ...Wärmeplanung nach § 22a WPG-E. Die Entlastung kleiner..., ...Wärmeplanung gemäß § 4, Abs. 5 WPG-E für mehrere Gemeindegebiete..., ...sollten im § 22a, Abs. 5 WPG-E erhalten bleiben. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 23.07.2025
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Adressatenkreis:
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22.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grubengas-Wärme im GEG analog WPG regeln Nachdem in 2023 das WPG grundlegend neu gefasst..., ...Inkonsistenzen zwischen WPG und dem seitdem nicht mehr..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG gehen. In diesem Zusammenhang..., ...Fernwärmenetze einzahlt, wie dies im WPG aber bereits vorgesehen..., ...wird. • Nach § 3 Abs. 2 WPG ist Wärme, die aus Grubengas..., ...gleichgestellt. Diese im WPG im Jahr 2023 vorgenommene...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme für die Anhörung zum Entwurf der Anpassung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stellungnahme zur Verbändeanhörung legt die Position des DV zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes dar und bringt fachliche Empfehlungen in den Gesetzgebungsprozess ein. Sie bewertet insbesondere geplante Vereinfachungen der kommunalen Wärmeplanung, hebt Chancen, wie mehr Rechtssicherheit bei Daten, hervor und weist auf Risiken hin wie mögliche Schwächung der strategischen Steuerungswirkung durch die „kleine Wärmeplanung“. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Wärmeplanung als zentralem Instrument der Wärmewende zu sichern, einen praxistauglichen Rahmen zu fördern und Fehlanreize in Umsetzung und Förderung zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...22a Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird erstmals ein eigenständiges..., ...Wärmeplanung nach §§ 13–22 WPG, insbesondere von der umfassenden..., ...Instrumenten Bereits das geltende WPG verfügt mit der Eignungsprüfung nach § 14 WPG über ein Instrument, das..., ...Darüber hinaus sieht § 22 WPG bereits vereinfachte Verfahren..., ... Wärmeplanung nach § 22a WPG, die eine bislang stark..., ...hinterfragen, ob mit § 22a WPG ein zusätzliches bundeseinheitliches..., ...formale Optionalität des § 22a WPG unterlaufen und die fachlich..., ...Mehrere Klarstellungen des WPG Referentenentwurfs, wie..., ...werten. Werden Änderungen im WPG vorgezo-gen beschlossen..., ...zeitgleiche Verabschiedung von WPG Novelle und GModG zwingend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: bessere Rahmenbedingungen für dezentrale Lösungen schaffen
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Der vorliegende Gesetzentwurf greift mit dem Ziel des Bürokratieabbaus ein wichtiges Anliegen auf, droht jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung die Wärmewende fahrlässig ausbremsen. Um die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität zu erhalten, fordert Greenpeace den Gesetzgeber zu folgenden weitreichenden Nachbesserungen u.a. Fossile Lock-ins konsequent verhindern sowie gesetzliche Kohärenz sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) Stellung zu nehmen. Grundsätzlich..., ...Gebäudesanierung umgesetzt wird. Die WPG-Novelle kann nur dann eine..., ...inhaltlichen Konsequenzen der WPG-Novelle verlässlich abzuschätzen..., ...positiven Ansätze der EnWG- und WPG-Novellen kämen nicht zum..., ... 22a Abs. 2 Nr. 3 und 4 WPG vorgesehene Option, Prüfgebiete..., ...ist das Erreichen der im WPG verankerten Dekarbonisierungsziele..., ...Die positiven Ansätze der WPG- und EnWG-Novellen dürfen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren Kommunen, mit..., ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und..., ...Wärmenetzbetreiber sollten in das WPG überführt, Vorgaben zum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 12.11.2025
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Adressatenkreis:
-
12.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Wärmepla-nungsgesetz (WPG) von 2023 dar. Durch diese..., ...24 Monate zuvor durch das WPG erhalten hatte, wieder ..., ...Status, den das Gru-bengas im WPG im Jahr 2023 erhalten hat..., ...Status, den Grubengaswärme im WPG erhalten hat? Welche (..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG, die im Koalitionsvertrag..., ...noch nicht mit dem neuen WPG syn-chronisiert. • Berücksichtigung..., ...• Analog der Regelung im WPG von 2023: Gleichstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fokussierung der Wärmewende auf die kosteneffiziente Transformation der Infrastrukturen
Fokussieren der Novelle Sinne einer kosteneffizienten und kundenfreundlichen Wärmewende und Effizienz bei Umbau der Infrastrukturen.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 03.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Veröffentlichungspflichten nach § 32 WPG praxisgerecht ausgestalten..., ...derlei zu vermeiden, sollten WPG und BEW besser aufeinander..., ...werden. Problem: Das WPG verpflichtet Betreiber ..., ...wird, enthält § 32 Abs. 2 WPG heute eine Ausnahmeregelung..., ...aktuellen Novelle wird der § 32 WPG ange-passt. In Abs. 1 wird..., ...Ausnahmeregelung des § 32 Abs. 2 WPG fallen, dann eine Veröffentlichung..., ...mit den Anforderungen des WPG zu verzahnen. Die vorge-sehene..., ... in § 32 Absatz 2 Satz 2 WPG (Ziffer 14 b) gelöst werden..., ...zwischen den Vorgaben des WPG und den Verfahrensabläufen..., ...Transparenzanforde-rungen des WPG zu beeinträchtigen ...
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Zu Regelungsvorhaben: