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248 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WPG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (248)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren Kommunen, mit..., ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und..., ...Wärmenetzbetreiber sollten in das WPG überführt, Vorgaben zum...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind die Konsequenzen ..., ...sein sollte. Dies sollte im WPG nachträglich eingeräumt..., ...Gasnetz-Stilllegungsplänen sollte im WPG ergänzt werden, damit sich..., ...Rahmen der Konsultation zum WPG vorgeschlagen, ein unverzügliches..., ... Ergänzung von § 28 (5) WPG eingeführt werden, damit..., ...Wasserstoff nach § 33 ( 3) WPG erfolgt zu spät. Folgend..., ...schlagen vor, auch hier das WPG durch eine entsprechende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...mehreren Gesetzen (GEG, WPG, RED III) niedergeschlagen..., ... Umsetzbarkeit von GEG, WPG, RED III sowie prospektiv...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aspekte durch das GEG und WPG sind zu berücksichtigen..., ...erfolgreiche Umsetzung des GEG und WPG eingesetzt werden.   ..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ermöglichen 9. Anpassung..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG Ein unmittelbares gesetzliches..., ...gesetzlichen Vorgaben nach GEG und WPG ist erforderlich. Dies ..., ...explizit mit Bezug zu GEG/WPG. Alternativ: Möglichkeit..., ...Dekarbonisierungspflichten nach WPG unterliegen. 9. Anpassung..., ...Anforderungen aus dem GEG/WPG entgegen. Das ergibt sich..., ...den Vorgaben aus dem GEG/WPG ist nicht ersichtlich, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) wird von der WPK als Körperschaft..., ...einzelne Wirtschaftsprüfer und WPG sowie umfassender Sanktionsrahmen..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine WPG bis zu einer Million Euro..., ...Berufsangehörigen und der WPG Berufsgerichtliche Entscheidungen..., ...einzelne Wirtschaftsprüfer und WPG sowie einen umfassenden..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine WPG bis zu einer Million Euro..., ...Berufsangehörigen und der WPG. Wir weisen darauf hin..., ...Maßnahmen in den einzelnen WPG konkret näher ausgestaltet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf 50 % zu erhöhen (§ 2 WPG). Zum Fernwärmegipfel im..., ...Nr. 1 i. V. m. § 71b) und WPG (§§ 29 ff.) beweisen. Es..., ...Darüber hinaus hat § 29 Abs. 7 WPG diese Abwägungsentscheidung..., ...Dekarbonisierungsanforderungen nach § 29 WPG nicht einhält. Einer zusätzlichen und dem § 29 Abs. 7 WPG widersprechenden Regelung..., ...Übrigen verdrängt § 29 Abs. 7 WPG als Parlamentsgesetz ohnehin...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Forderungen zielen darauf ab, eine effektive und pragmatische Umsetzung der EPBD in Deutschland zu ermöglichen und die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu steigern. Der gefundene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden, um klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Bei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Wohngebäudebestand sollte auf Anreize für eine effektive Umsetzung gesetzt werden und nicht auf verbindliche Vorgaben. Die Mindesteffizienzstandards sollten für den gesamten Wohngebäudebestand gelten, um flächendeckende Verbesserungen zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
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