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72 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Reform der Notfallversorgung"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (72)
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Eine funktionierende Notfall- und Akutversorgung ist zentral für das Gesundheitssystem. Zwar ist das System aus ärztlichem Bereitschaftsdienst, Krankenhaus-Notaufnahmen und Rettungsdienst gut ausgebaut, jedoch unzureichend vernetzt. Fehlende Steuerung und parallele Anlaufstellen (116117 und 112) führen häufig zu Fehlzuweisungen und zur Überlastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen. Regionale Verbesserungen bestehen, sind aber uneinheitlich. Der Rettungsdienst übernimmt zunehmend medizinische Aufgaben, ist rechtlich jedoch nur als Transportleistung abgebildet. Ziel der Reform ist eine bundesweit einheitliche, integrierte und bedarfsgerechte Notfallversorgung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer hochwertigen Notfallversorgung betr. des Ref.Entw. des BMG Notfall-Gesetz
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) erachtet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Neuregelung der Notfallversorgung als grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Dennoch bedarf es einer fachlichen Anpassung sowie einer finanziell realistischen Ausgestaltung um eine evidenzbasierte und nachhaltig finanzierte Notfallversorgung sicherzustellen bei der die Patientensicherheit im Fokus steht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland
Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland, insbesondere durch eine optimale Vernetzung der Leitstellen, boden- und luftgebundenen Rettungsdiensten und Krankenhäusern. Die Vorteile der Luftrettung - Schnelligkeit zum Einsatzort und in die Klinik, hohe Kompetenz und modernste Ausstattung - sollen in kritischen medizinischen Notlagen effektiv zum Einsatz kommen.
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 11.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Einbindung Hebammen in die Notfallversorgung und den Rettungsdienst
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 14.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Notfallreform sollte zeitlich und inhaltlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krankenhausreform beschlossen werden. Dabei ist auf eine konsistente Einbindung der bestehenden Notfallstufen sowie der zukünftigen Koordinierungsfunktion zu achten. Die derzeit bestehende große Unsicherheit für die Krankenhäuser über die zukünftige Ausrichtung stellt ein großes Risiko für die Sicherung der flächendeckenden Versorgung dar.
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 23.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Einbindung Hebammen in die Notfallversorgung und den Rettungsdienst
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des Gesetzesentwurfes zur Reform der Notfallversorgung: Aufnahme des Fachgebietes der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie als relevante Fachabteilung in die Notfallversorgung von akut psychisch und psychosomatisch Erkrankter telemedizinische Anbindung von Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizinund Psychotherapie an das INZ bei Standorten, die keine Fachabteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufweisen
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 03.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: