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18.485 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.485)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkung der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) unter REACH
Die Beschränkung der Stoffgruppe der PFAS hat zum Ziel, die Emissionen von PFAS um 95% zu senken, in dem Herstellung, Import und Anwendung von PFAS verboten werden sollen. In Verwendungen, wo zunächst keinen Alternativen verfügbar sind, gibt es Übergangsfristen.
- Bereitgestellt von: Forum Umwelt und Entwicklung am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkung der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) unter REACH
Die Beschränkung der Stoffgruppe der PFAS hat zum Ziel, die Emissionen von PFAS um 95% zu senken, in dem Herstellung, Import und Anwendung von PFAS verboten werden sollen. In Verwendungen, wo zunächst keinen Alternativen verfügbar sind, gibt es Übergangsfristen.
- Bereitgestellt von: Forum Umwelt und Entwicklung am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Exportverbot für in Deutschland verbotene Pestizide
Über eine Verordnung im bestehenden Pflanzenschutzgesetz sollte ein Ausfuhrverbot für in Deutschland verbotene Pestizidwirkstoffe in Drittländer erwirkt werden.
- Bereitgestellt von: Forum Umwelt und Entwicklung am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Exportverbot für in Deutschland verbotene Pestizide
Über eine Verordnung im bestehenden Pflanzenschutzgesetz sollte ein Ausfuhrverbot für in Deutschland verbotene Pestizidwirkstoffe in Drittländer erwirkt werden.
- Bereitgestellt von: Forum Umwelt und Entwicklung am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 der Parteien
Ausarbeitung der Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2025
- Bereitgestellt von: Forum Umwelt und Entwicklung am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 der Parteien
Ausarbeitung der Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2025
- Bereitgestellt von: Forum Umwelt und Entwicklung am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 der Parteien
Ausarbeitung der Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2025
- Bereitgestellt von: Forum Umwelt und Entwicklung am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der KOM für Quickfix CSDR zur Verkürzung des Abwicklungs-Zeitraums auf T + 1
Unterstützung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Verkürzung des Abwicklungszeitraums in der CSDR auf T + 1
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir begrüßen die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Insbesondere unterstützten wir die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Darüber hinaus treten wir für weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente ein.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für bezahlbares Bauen und Wohnen. Positionen zur Bundestagswahl 2025.
Wir beziehen mit Blick auf die BTW 2025 und die anstehende Legislaturperiode Position. Wir empfehlen eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Versorgung mit Wohnraum zu erhöhen und den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern. Vorgeschlagen werden Änderungen in folgenden Politikfeldern: 1. Stärkerer Fokus auf Wohneigentumsbildung als Wohnraumschaffer; 2. Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau; 3. Selbstgenutztes Wohneigentum als festen Bestandteil der Altersvorsorge etablieren; 4. Grunderwerbsteuer zum Instrument der Wohneigentumsförderung machen; 5. Bauland mobilisieren und Bauen erleichtern – aber auch: Leerstand vermeiden, Regionen stärken; 6. Nachhaltigkeit im Gebäudesektor – ökologisch und sozial; 7. EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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07.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Ernährungsstrategie der Bundesregierung und präventiver Ansätze
DANK setzt sich im Rahmen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung für verbindliche Maßnahmen der Verhältnisprävention ein und spricht sich daher für steuerliche Maßnahmen, konkret eine Herstellerabgabe auf gesüßte Getränke, aus. Im Gegenzug sollen Obst, Gemüse und Hülsenfürchte von der Mehrwertsteuer befreit werden. Diese Regelung fehlt in der Ernährungsstrategie. DANK möchte Nachbesserungen erreichen. Verankert werden sollen auch verbindliche Regelungen zum Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen 2025 Forderungen für eine inklusive Arbeitswelt
In unserer Position skizzieren wir konkrete Maßnahmen, um die UN-BRK konsequent umzusetzen: Transformation der Werkstätten für behinderte Menschen, einschließlich fairen Löhnen in Werkstätten, erleichterte Übergänge in den regulären Arbeitsmarkt und gezielte Unterstützung für Betriebe. Wir bitten, diese Forderungen in die Koalitionsverhandlungen einzubeziehen.
- Bereitgestellt von: Sozialhelden e. V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es handelt sich um ein Positionspapier zum Themenfeld der männlichen Opfer häuslicher Gewalt. Es bündelt fachliche Informationen aus Wissenschaft und Forschung sowie rechtliche Bewertungen europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Art.
- Bereitgestellt von: Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Holistische Überprüfung des aufsichtlichen Rahmenwerks
Nach der Finanzkrise wurde die bankaufsichtsrechtliche Regulierung durch mehrere Bankenpakete stetig erweitert. Der Gesetzgeber hat in Art. 518c CRR eine Überprüfung des Rahmenwerks auf Angemessenheit vorgesehen. Dies bietet zugleich die Möglichkeit, Teile des Regelwerks zu überarbeiten, unbeabsichtigte Folgen wie Redundanzen bei der Risikoerfassung oder Investitionshemmnisse durch die Abzugspflicht von Softwareinvestitionen abzubauen. Auch können Übergangsregelungen verstetigt werden, etwa die Behandlung von Reverse Repos im NSFR oder die Beibehaltung bestimmter Risikogewichte. Das Ziel sollte es sein, Mikro- und makroprudenzielle Vorgaben sowie das Abwicklungsregime konsistent zu verbinden und dadurch die Effizienz zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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03.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hier geht es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" festgelegten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt, zur Verbesserung und zum Ausbau des Gewaltschutzes sowie zur Förderung der Gewaltprävention und der präventiven Täterarbeit, insbesondere im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit Blick auf die im Frühsommer 2024 verabschiedete EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt empfehlen wir dringend, zeitnah einen Referentenentwurf vorzulegen und männliche Betroffene von häuslicher Gewalt in den Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes einzubeziehen, um den sekundärrechtlichen Mindestvorgaben der EU und den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines BMF-Schreiben zum Datenaustausch nach § 39 Absatz 4 Nummer 4 und Absatz 4a EStG
Das BMF hat ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dem BZSt und den Arbeitgebern entworfen. Die entsprechenden Regelungen zum Verfahren, das zum 01.01.2026 startet, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert. Die AWV hat dieses Thema in ihren Fachgremien intensiv diskutiert und bereits 2017 ein Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ veröffentlicht. Die AWV begrüßt, das mit dem BMF-Schreiben bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Es wird angeregt, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
- Bereitgestellt von: AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
-
20.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Carbon-Management-Strategie und damit verbundene Gesetze und Regelungen
Heidelberg Materials benötigt für die fristgerechte Umsetzung von (teils aus dem EU-Innovationsfonds geförderten) CCS-Projekten in Deutschland zeitnah Rechtssicherheit vor allem für den Transport und die Speicherung von CO2 und ist zudem auf die Rechts- und Planungssicherheit für zukünftige Transport- und Speicherbetreiber angewiesen, damit diese Infrastrukturen bauen und betreiben. Die Carbon-Management-Strategie und ihre Umsetzung über konkrete Regelungsvorhaben ist zudem von großer Bedeutung für die Bedingungen der zukünftigen Nutzung von CO2 und Projekte im Bereich Carbon Capture and Utilisation (CCU).
- Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung von Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe (wie Zement)
Die Schaffung von Leitmärken für einen schnelleren Markthochlauf "grüner" Produkte ist in Ergänzung zu staatlichen Investitionsförderprogrammen ein wesentliches Instrument, um die Wirtschaftlichkeit der Industrietransformation sicherzustellen und Investitionen in klimafreundliche Produktion zu beschleunigen. Heidelberg Materials hat sich 2022/2023 am Stakeholder-Dialog grüne Leitmärkte des BMWK beteiligt und wird die Umsetzung in konkrete Instrumente in seiner Interessensvertretungstätigkeit begleiten. Ansatzpunkte beschreibt das BMWK in seinem Konzept: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Klimaschutz/leitmaerkte-fuer-klimafreundliche-grundstoffe.pdf?__blob=publicationFile&v=12
- Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderrichtline Klimaschutzverträge
Federführend durch das BMWK (heute: BMWE) wurde in der 20. Legislaturperiode das Förderinstrument der Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) entwickelt. Derzeit befindet sich im BMWE ein zweites Gebotsverfahren in Planung, mit dem auch CCU/S-Projekte gefördert werden sollen. Heidelberg Materials hält Klimaschutzverträge/CO2-Differenzverträge für erforderlich und setzt sich für einen baldigen Start des Gebotsverfahrens ein.
- Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge - FRL KSV
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung der Förderung von queerfeindlichen Trägern in der Entwicklungszusammenarbeit
Deutsche Steuermittel gingen über die Bundesregierung an die katholische Kirche in Afrika, die mit ihrer Lobbyarbeit eine Politik vor Ort unterstütze, die gegen die Menschenrechte lesbischer, schwuler, bisexueller, trans* und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Menschen (LSBTIQ*) gerichtet ist. Es muss möglichst verhindert werden, dass EZ-Gelder für queerfeindliche Zwecke genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Hirschfeld-Eddy-Stiftung am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission
Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: