Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.955)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.

    • Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10001 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenbedingungen der Klärschlammverordnung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029. Hierzu gehören insbesondere eine Verschiebung bzw. stufenweise Ausgestaltung der Rückgewinnungspflichten entsprechend der tatsächlichen Verfügbarkeit marktreifer Technologien und Verarbeitungskapazitäten, die Schaffung rechtlicher Klarstellungen zur Gebührenfähigkeit entsprechender Investitionen, der Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie die Einführung staatlich flankierter Förder- und Marktanreizmechanismen für die Phosphorrückgewinnung.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 26.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übersendung und Einbringung von Ergebnissen einer bundesweiten Buergermeisterbefragung im Hinblick auf die Ausgestaltung der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2027), insbesondere zu kommunalen Rahmenbedingungen fuer den Ausbau erneuerbarer Energien und zur Inanspruchnahme bestehender Beteiligungsinstrumente (z. B. Paragraf 6 EEG).

    • Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übersendung und Einbringung von Ergebnissen einer bundesweiten Bürgermeisterbefragung im Hinblick auf das geplante Netzpaket und weitere Maßnahmen zum Ausbau der Stromnetzinfrastruktur, insbesondere zuNetzanschlussbedingungen sowie Herausforderungen bei der kommunalen Umsetzung der Energiewende.

    • Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahren
    • Adressatenkreis:
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