Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.740)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung und Weiterentwicklung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), um einen effektiven Schutz der Exportwirtschaft und des Binnenmarkts sicherzustellen. Dabei soll insbesondere ein Ausgleichsmechanismus für exportierte Produkte etabliert werden, der vergleichbar mit der Strompreiskompensation funktioniert. Zudem wird angestrebt, CBAM so auszugestalten, dass Importe aus Ländern ohne vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen adäquat belastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Carbon Leakage zu verhindern.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante EU-Einstufung von MMA als atemwegssensibilisierend wird von der chemischen Industrie als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt angesehen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine Verschiebung des Beschlusses zu erreichen, um eine erneute Prüfung aller relevanten Daten sicherzustellen. Die Industrie möchte verhindern, dass durch eine nicht fundierte Einstufung gravierende negative Folgen für die Produktion und Wertschöpfungskette von MMA entstehen, die für zahlreiche Branchen (Automobil, Bau, Maschinenbau, Luftfahrt, Verteidigung, Gesundheitswesen) von hoher Bedeutung ist. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit und ökonomische Resilienz des Chemie- und Pharmastandorts Deutschland gewahrt werden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Vorschläge zum Nachhaltigkeits-Omnibus sind ein erster Lichtblick. Die bereits in Brüssel getroffenen Entscheidungen sind erste wichtige Schritte, um die Regulierungsflut bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) - zumindest teilweise - einzudämmen. Langfristig müssen Pflichten auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Für die Industrie ist die überbordende Bürokratie zu einem der größten Probleme im internationalen Wettbewerb geworden. Die Bundesregierung muss Maßnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU will mit ihrer aktuellen Initiative „Boosting Biotechnology and Biomanufacturing“ die Biotechnologie in Europa kraftvoll unterstützen. Ein richtiger und überfälliger Schritt! Umso unverständlicher, dass parallel die Einführung eines Grenzwertes für rekombinante DNA biotechnologisch optimierter mikrobieller Produktionsstämme in Fermentationsprodukten für Lebens- und Futtermittel droht. Die Bundesregierung soll sich für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Biotechnologie einsetzen. Optimierte Mikroorganismen sollten entsprechend der möglichen Risiken für Gesundheit und Umwelt klassifiziert werden. Sind die Risiken umfangreicher, unterliegt das entsprechende mikrobielle Produkt einem höheren Registrierungsaufwand und strengeren Zulassungsauflage.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nutzung von digitalen Sequenzinformationen ist essentiell für die Entwicklung moderner gentechnischer Verfahren. Wir plädieren für ein weltweites Fondsmodell, um die Ursprungsländer von genetischen Ressourcen adäquat zu entschädigen. Dabei müssen Rechtssicherheit, die Höhe der Zahlungen und die Wettbewerbssicherheit gewährleistet sein.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reduktion und Vereinheitlichung der Unfallursachen: Weniger, klarere und bundeseinheitlich definierte Kategorien, um Datenqualität und Präventionsmöglichkeiten zu verbessern. Praxisnahe Kategorisierung von Verletzten: Einführung der Kategorie „MAIS 3+“ für schwerstverletzte Personen sowie generelle Überarbeitung der Verletztenkategorien, um tatsächliche Verletzungsschwere abzubilden und EU-Standards zu entsprechen. Erfassung von Fußgängeralleinunfällen: Aufnahme von Unfällen ohne Kfz-Beteiligung in die Statistik, um Untererfassung zu vermeiden und präventive wie reaktive Maßnahmen für den

    • Bereitgestellt von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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