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439 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GWB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (439)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2024

      • 10.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eigentlich dem Kartellrecht des GWB anvertraut ist. Dort finden..., ...der Begründung zur 11. GWB-Novelle192 wird auf eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, die Eckpunkte unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit zu einer verbindlichen Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und in den anstehenden Strukturreformen des Gesundheitswesens fest zu verankern. Ein solcher Rahmen ist die zentrale Voraus- setzung für die dringend erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Gesundheitswesen. Es formuliert keinen abschließenden Maßnahmenplan, sondern benennt die wesentlichen Handlungsbedarfe, strukturellen Voraussetzungen und strategischen Leitlinien. Die Eckpunkte benennen Handlungsbedarfe in 9 zentralen Bereichen: Governance, Prävention und Versorgungsplanung, ambulante, pflegerische und stationäre Versorgung, Arzneimittel, Medizinprodukte, Abfallreduktion, Transport und Digitalisierung.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 09.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beschaffung ■ Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO), ■ Lieferkettensorgfaltspflicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit Investitionen in die CO2-Abscheidung und Speicherung und/oder Nutzung wirtschaftlich werden, bedarf es eines regulierten Marktes für Negativemissionen. Trotz Markterlösen ist eine vorübergehende Finanzierungslücke zu erwarten, die über eine Förderung geschlossen werden muss. Zudem wird die zeitnahe Planung und Finanzierung einer CO2-Infrastruktur für den Transport der abgeschiedenen CO2-Mengen benötigt.

    • Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.06.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ........... Gegebenenfalls GWB............ Gesetz gegen..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterteilen. Beide Rechtsbereiche..., ...leitungsgebundenem Gas in § 29 GWB konkretisiert. Entsprechend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vergaberechtliche Regelungen auf die auf die Etablierung grüner Leitmärkte ausrichten, u.a. durch Verbindliche Vorgaben für die Verwendung CO2-reduzierter Produkte und Verankerung neuer Vorgaben in der Vergabepraxis über entsprechende amtliche Orientierungshilfen; Erweiterung der „Nachhaltigkeitsliste“ um CO2-reduzierte Stahlprodukte; Erweiterung der Vorgabe zur Einbeziehung umweltbezogener Aspekte (§ 120a GWB n.F.) um die verpflichtende Berücksichtigung von Nicht-Preis-Kriterien (Kreislauffähigkeit der verwendeten Materialien und Gegenwert der CO2-Reduktion) anhand eines objektiven und zertifizierbaren sowie mit dem EU-Recht kompatiblen Standards; Schaffung europäische grüner Leitmärkte mit Local Content Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...angelehnt an § 32 Abs. 3 GWB – stärkt die Effektivität...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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