Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.669)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ausschlussfrist des § 48 WEG zur Eintragung vereinbarter Öffnungsklauseln und Erwerberhaftung sollte verlängert werden, weil von der Möglichkeit entsprechender Grundbucheintragung mangels Problembewusstsein der Eigentümer:innen und Initiative von Verwaltung wenig Gebrauch gemacht wurde.

    • Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 11.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 19.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung des Hilfsmittelbegriffs zur Erhaltung etablierter Versorgungsstrukturen; effiziente Nutzung personeller Ressourcen im Gesundheitswesen durch Sicherstellung der Anwendung von Hilfsmitteln durch qualifiziertes Fachpersonal nach §15a Abs. 1 der nach §126 Abs. 1a zertifizierten Leistungserbringer; Vermeidung potentieller Interessenkonflikte bei der Ausweitung der Verordnungskompetenz von Pflegefachkräften.

    • Bereitgestellt von: Coloplast am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das SpoFöG des Bundes soll erstmalig die Sportförderung als Bundesaufgabe normieren und zudem die Förderung und Steuerung in die Hände einer unabhängigen Sportagentur legen. Die dvs wirkt darauf hin, dass im Bereich "Forschung & Entwicklung" die Universitäten/Hochschulen verantwortlich sind. Die Aspekte von sportwissenschaftlicher Beratung, Wissensmanagement sowie F&E sollen gemeinsam mit den OSPe und den Hochschulen/Universitäten geleistet werden. Zudem plädiert die dvs dafür, dass es für die gesellschaftliche Verwurzelung unabdingbar ist, dass tägliche Bewegung im Kindesalter stattfinden muss. In den Schulen muss durch universitär ausgebildete Sportlehrkräfte Sportunterricht abgehalten werden und neue Talente werden hierdurch gefunden und gefördert.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14499 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf die geplante Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung REACH im Rahmen der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ (CSS). Konkret soll erreicht werden, dass die Kommission ihr angekündigtes Vorhaben zur Vereinfachung von REACH umsetzt, insbesondere mit Blick auf die regulatorische Belastung der Industrie. Zudem wird angestrebt, dass künftige Stoffbewertungen und regulatorische Maßnahmen weiterhin risikobasiert und auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen. Eine pauschale Ausweitung des generischen Risikomanagementansatzes (GRA) soll verhindert werden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2793 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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