Stellungnahmen/Gutachten
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18.740 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.740)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate
Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Lohnsteuerklassenkombination III/V und Einführung einer Individualbesteuerung
Aktuell setzt das Steuerrecht in Ehen immer noch starke Anreize für das sogenannte Ernährermodell bzw. das Zuverdienermodell aus (meist männlichem) Hauptverdiener und „Zuverdienerin“. Um die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Ehefrauen zu fördern, fordern wir die Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V und die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Lohnsteuerklassenkombination III/V und Einführung einer Individualbesteuerung
Aktuell setzt das Steuerrecht in Ehen immer noch starke Anreize für das sogenannte Ernährermodell bzw. das Zuverdienermodell aus (meist männlichem) Hauptverdiener und „Zuverdienerin“. Um die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Ehefrauen zu fördern, fordern wir die Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III/V und die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung einer ungleichen Arbeitsteilung vor Trennung bei einer Unterhaltsrechtsreform
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Verteilung der Lasten in Trennungsfamilien muss sich an der Arbeitsteilung in der vorangegangenen Paarfamilie orientieren, um zu fairen Ergebnissen zu kommen. Das bedeutet konkret, unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der vorherigen Betreuungsarrangements zu berücksichtigen. Die partnerschaftliche Betreuung gemeinsamer Kinder vor Trennung und Scheidung muss dringend wirksam gefördert werden, damit sie auch danach funktionieren kann.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung einer ungleichen Arbeitsteilung vor Trennung bei einer Unterhaltsrechtsreform
Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. Die Verteilung der Lasten in Trennungsfamilien muss sich an der Arbeitsteilung in der vorangegangenen Paarfamilie orientieren, um zu fairen Ergebnissen zu kommen. Das bedeutet konkret, unterschiedliche Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der vorherigen Betreuungsarrangements zu berücksichtigen. Die partnerschaftliche Betreuung gemeinsamer Kinder vor Trennung und Scheidung muss dringend wirksam gefördert werden, damit sie auch danach funktionieren kann.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Haushaltsmittel für Gleichstellung und das Schließen der Sorgelücke
Es müssen mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zur Verfügung gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Haushaltsmittel für Gleichstellung und das Schließen der Sorgelücke
Es müssen mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zur Verfügung gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
-
18.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MKS-Impfverordnung (MKS-ImpfV)
Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
29.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687
Die Kommission plant eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687 durch SANTE 2432/2023. Der VDF setzt sich für eine praxisgerechte Behandlung von Schlachtbetrieben im Unterschied zu sonstigen tierhaltenden Betrieben, insbesondere Zucht- und Mastbetrieben, im Tiergesundheitsrecht ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
20.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687
Die Kommission plant eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687 durch SANTE 2432/2023. Der VDF setzt sich für eine praxisgerechte Behandlung von Schlachtbetrieben im Unterschied zu sonstigen tierhaltenden Betrieben, insbesondere Zucht- und Mastbetrieben, im Tiergesundheitsrecht ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
06.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beitrag zu Regierungsverhandlungen
Handreichung zur zielgenaueren Formulierung
- Bereitgestellt von: Rolls-Royce Int. Ltd. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung
Ziel des VDF ist eine praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung, die zusätzliche Belastungen für die Erzeugungskette Fleisch in Deutschland minimiert. Daher setzt sich der VDF dafür ein, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem betroffenen Wirtschaftsbereichen erfolgt.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung
Ziel des VDF ist eine praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung, die zusätzliche Belastungen für die Erzeugungskette Fleisch in Deutschland minimiert. Daher setzt sich der VDF dafür ein, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem betroffenen Wirtschaftsbereichen erfolgt.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, Gesundheitsförderung und Prävention
Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Monetäre Leistungen für Kinder und Familien weiterentwickeln
Es sollte eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen einheitlich, nachvollziehbar und bedarfsgerecht berechnet werden. Dafür ist ein schlüssiges und konsistentes Verfahren zu entwickeln. Ebenso sind die Bedarfe von Trennungsfamilien zu bestimmen. Der Deutsche Verein spricht sich zudem für die Bündelung derzeitiger kindbezogener, pauschal bemessener Einzelleistungen aus. Bestehende Schnittstellen zwischen den Systemen insbesondere des Sozial-, Unterhalts- und Steuerrechts müssen gut gestaltet werden. Die Möglichkeit einer digitalen Beantragung und Bearbeitung der Leistungen sollte sicherzustellt werden, automatische Auszahlungen sind zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freiwilligendienste sollten ausgebaut und die berufsbezogenen Anerkennungsmöglichkeiten gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsvereinfachungen im SGB II voranbringen
Die vertikale Einkommensanrechnung in der Bedarfsgemeinschaft, verbunden mit einer Fiktionsregelung für dadurch nicht hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaftsmitglieder, sollte eingeführt werden. Die Schnittstelle zum Kindergeld ist zu harmonisieren. Es besteht Handlungsbedarf beim Kindergeldübertrag im Grundsicherungsrecht. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen sollte vereinfacht werden. Die Freibetragsregeln sollten dabei so gestaltet werden, dass der Anreiz zur Aufnahme von Vollzeitarbeitsverhältnissen gestärkt wird, Einstiegsmöglichkeiten in geringem Beschäftigungsumfang aber erhalten bleiben. Der Gesetzgeber sollte den Begriff der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung mit festen Kriterien hinterlegen. Bedarfe für Seh- und Hörhilfen sollten im SGB V geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sanktionen im SGB II verantwortungsbewusst handhaben
Der Deutsche Verein spricht sich für Regelungen im SGB II aus, die eine verhältnismäßige, individualisierte und rechtssichere Praxis von Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gewährleisten. Bewertungsmaßstab hierzu sind die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Aufgaben- und Zielstellung des SGB II sowie die Bewährung der Regelungen in der Praxis. Leistungskürzungen innerhalb eines existenzsichernden Leistungssystems erfordern eine verantwortungsbewusste Handhabung. Individuelles Fördern und Fordern erfordert eine Auseinandersetzung mit Ursachen von Pflichtverletzungen und passgenaue Eingliederungsstrategien. Es ist auch Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen hierfür sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sozialhilfe fortentwickeln, vereinfachen und entbürokratisieren
Die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII sollten in ein neues Lebensunterhaltskapitel zusammengeführt werden. Rechtsvereinfachungen im SGB XII sollten erfolgen, z.B. Aufnahme einer Bagatellgrenze ins SGB XII, bis zu der ein Wechsel ins Wohngeld nicht erforderlich wird; Schaffung einer differenzierten Regelung der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen im SGB XII, um Nachteile für Leistungsbeziehende, z.B. durch Wegfallen von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Wohngeld, zu vermeiden; Einführung vereinfachter Antragstellung sowie grundsätzliche Möglichkeit der vorläufigen Leistungsgewährung; Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere zur Vereinfachung und Klarstellung bzgl. der Anwendung der Frei- und Absetzbeträge.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: