Stellungnahmen/Gutachten
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22.946 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.946)
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit sind nur mit CCUS zu erreichen.
Es ist wichtig, das Carbon Management grenzüberschreitend zu betrachten und weiterzu entwickeln, um Bezahlbarkeit und Planbarkeit für Unternehmen sicherzustellen. Technische Standards und Normen sind schnellstens zu erarbeiten, um die Qualität und Markttauglichkeit der eingesetzten Technologien, aber auch des leitungsgebundenen Transports zu gewährleisten. Für den CO2-Transport ist der Aufbau einer zusätzlichen leitungsgebundenen Infrastruktur und Speicheroptionen an Land erforderlich.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 633/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 633/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Farbenpluralität und Technologieoffenheit beim Einsatz von Wasserstoff berücksichtigen.
Es ist dringend notwendig, die weitere Planung anzugehen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verteilnetze festzulegen. Bei der Umsetzung der Renewable Energy Directive III (RED III) in nationales Recht bis Mitte 2025 ist es wichtig, weiterhin technologieoffen und farbenplural vorzugehen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
differenzierte Behandlung von Automatenkassen im Rahmen der geplanten Registrierkassenpflicht.
Der Schwerpunkt der aktuellen Interessenvertretung sind praxisgerechte Regelungen in den Bereichen Verpackung und Entsorgung, Lebensmittelkennzeichnung, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sowie fiskale Datenauslesung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Banken
Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken hängt maßgeblich von einem funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ab. Derzeit verhindern nationale Fragmentierungen die Hebung von Skaleneffekten und erschweren eine effiziente Finanzierung zentraler Zukunftsfelder in Europa. Wir setzen uns daher für weitere Integrationsschritte ein, insbesondere für eine stärkere Anwendung von Regulierung auf konsolidierter Ebene, eine Harmonisierung makroprudenzieller Vorgaben, verlässliche Rahmenbedingungen für Kreditvergabe sowie die Vollendung der Bankenunion durch ein europäisches Einlagensicherungssystem. Ziel ist ein effizienter, wettbewerbsfähiger und integrierter europäischer Bankenmarkt.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 11.06.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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08.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Banken
Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken hängt maßgeblich von einem funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ab. Derzeit verhindern nationale Fragmentierungen die Hebung von Skaleneffekten und erschweren eine effiziente Finanzierung zentraler Zukunftsfelder in Europa. Wir setzen uns daher für weitere Integrationsschritte ein, insbesondere für eine stärkere Anwendung von Regulierung auf konsolidierter Ebene, eine Harmonisierung makroprudenzieller Vorgaben, verlässliche Rahmenbedingungen für Kreditvergabe sowie die Vollendung der Bankenunion durch ein europäisches Einlagensicherungssystem. Ziel ist ein effizienter, wettbewerbsfähiger und integrierter europäischer Bankenmarkt.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 11.06.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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08.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Industrieemmissionsrichtlinie in deutsches Recht als 1:1-Umsetzung
Die IED muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der Interessensvertretung ist es, dass die IED genauso umgesetzt wird wie sie auf Brüsseler Ebene beschlossen wurde.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 11.06.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EnWG: Folgeregelung zu Kundenanlage
Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2793
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: