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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.640)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Internationale, wettbewerbsfähige Energiepreise sind zentral für Deutschlands wirtschaftlichen Erfolg, die Industrie und die Elektromobilität. Die Komplexität des Energiesystems muss sinken. Zur Dekarbonisierung müssen steigender Strombedarf der Industrie und die Umstellung auf Wasserstoff bewältigt werden. Investitionen erfordern Planungssicherheit bzgl. Verfügbarkeit, Kosten und Qualität der Energieträger. Die Energietransformation braucht einfache Regelungen und standardisierte Rechtsrahmen. Die BMW Group steht für Technologieoffenheit und ein resilientes Energiesystem. Für einen verlässlichen Wasserstoffhochlauf sind Anreize für Produzenten, niedrige Bezugskosten und verbindliche Lieferzusagen nötig. Langfristig soll ein liberalisierter Markt für CO2‑freien Wasserstoff entstehen.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Internationale, wettbewerbsfähige Energiepreise sind zentral für Deutschlands wirtschaftlichen Erfolg, die Industrie und die Elektromobilität. Die Komplexität des Energiesystems muss sinken. Zur Dekarbonisierung müssen steigender Strombedarf der Industrie und die Umstellung auf Wasserstoff bewältigt werden. Investitionen erfordern Planungssicherheit bzgl. Verfügbarkeit, Kosten und Qualität der Energieträger. Die Energietransformation braucht einfache Regelungen und standardisierte Rechtsrahmen. Die BMW Group steht für Technologieoffenheit und ein resilientes Energiesystem. Für einen verlässlichen Wasserstoffhochlauf sind Anreize für Produzenten, niedrige Bezugskosten und verbindliche Lieferzusagen nötig. Langfristig soll ein liberalisierter Markt für CO2‑freien Wasserstoff entstehen.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 08.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Anpassung gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen, um den Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies umfasst insbesondere die Entbürokratisierung von Vertrags- und Abrechnungsprozessen, die Reduzierung von Marktkommunikation, die Fokussierung auf relevante Zusatzleistungen, die Einführung einer verpflichtenden Festnetzanbindung für Messstellen sowie die EU-weite Harmonisierung technischer Vorgaben. Damit soll eine flächendeckende, effiziente und zukunftssichere Digitalisierung der Energienetze ermöglicht werden.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um langfristig zukunftsfähig zu sein, ist die Landwirtschaft auf Innovationen angewiesen, gerade im Bereich der Pflanzenzüchtung. Neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas ergänzen den Werkzeugkasten in der Züchtung und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Entwicklung widerstandsfähiger Pflanzen für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Eine Anwendung von neuen genomischen Techniken ist in Europa zeitnah zu ermöglichen. Die Anwendung der Methoden und so gezüchteter Pflanzen durch eine Vielzahl an Unternehmen muss durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMLEH beabsichtigt eine Änderung des nationalen GAP-Strategieplans für 2026, und dazu eine Anpassung der Durchführungsvorschriften zur Konditionalität umzusetzen. Davon betroffen sind die Vorschriften für Standards zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), dabei insbesondere auch die Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (GLÖZ 6). Ziel ist es, mit der Schwarzbrache eine Option im Rahmen einer integrierten Bekämpfungsstrategie zu schaffen, um der weiteren Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade sowie der durch sie übertragenen Krankheitserreger entgegenzuwirken. Die UNIKA steht hinter der Zielsetzung des BMLEH. Jeder Landwirt muss unbürokratischen die Möglichkeit zur Umsetzung der Schwarzbrache bekommen.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMLEH): Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 16.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMLEH beabsichtigt, die Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Die UNIKA steht hinter der Zielsetzung des BMLEH. Die Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung auf nationaler, wie europäischer Ebene ist auch aus UNIKA-Sicht eine zentrale Grundvoraussetzung, um Kartoffelernten mittel- und langfristig abzusichern und damit den Zugang zum Grundnahrungsmittel Kartoffel und den vielfältigen Produkten daraus zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutsche Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen und Chancen im Wandel der Arbeitswelt. Unternehmen wie auch Beschäftigte benötigen dringend mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung, um den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.Wir fordern von der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie bereits ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
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