Regelungsvorhaben

Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Angegeben von:
Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) (R003839) am 19.12.2025

Beschreibung:
Das BMLEH beabsichtigt eine Änderung des nationalen GAP-Strategieplans für 2026, und dazu eine Anpassung der Durchführungsvorschriften zur Konditionalität umzusetzen. Davon betroffen sind die Vorschriften für Standards zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), dabei insbesondere auch die Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (GLÖZ 6). Ziel ist es, mit der Schwarzbrache eine Option im Rahmen einer integrierten Bekämpfungsstrategie zu schaffen, um der weiteren Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade sowie der durch sie übertragenen Krankheitserreger entgegenzuwirken. Die UNIKA steht hinter der Zielsetzung des BMLEH. Jeder Landwirt muss unbürokratischen die Möglichkeit zur Umsetzung der Schwarzbrache bekommen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.10.2025 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512190024 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.09.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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