Stellungnahmen/Gutachten
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741 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (741)
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzlich muss aus Bitkom-Sicht bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf geachtet werden, dass eine Schwarzfallfestigkeit oder -robustheit nur dort eingefordert wird, wo diese technisch notwendig und operationell handhabbar ist. Der Netznutzen hat bei sämtlichen Regelungen im Vordergrund zu stehen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.10.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der zunehmende Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen stellt den Strommarkt vor neue Herausforderungen. Dafür stehen vier Handlungsfelder (Flexibilitäten, lokale Signale, Kapazitäten und die Finanzierung der erneuerbaren Energien) in der Diskussion. Bei der Gestaltung des Marktrahmens sollten kleine und mittelgroße Marktakteure wie die Energiegenossenschaften sowie dezentrale Lösungen besonders berücksichtigt werden. Ein unkomplizierter Finanzierungsrahmen sollte die Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Projekten auf Grundlage von realen Erzeugungswerten sicherstellen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wie könnte ein zukünftiger Strommarkt ausgestaltet werden, so dass fluktuierende Erneuerbare und flexible Residuallastdecker bestmöglich - heißt ressourcenschonend, klimaschonend, wirtschaftlich und netzentlastend den Strombedarf sicher decken können? Wie könnten Sektoren sinnvoll miteinander gekoppelt werden, so dass ein in Gänze resilientes und zukunftsfähiges (zukünftig klimaneutrales) Energiesystem entstehen kann und wo ist der Platz der Kraft-Wärme-Kopplung dabei?
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Strommarktdesign der Zukunft
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Adressatenkreis:
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05.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Direktvermarktung auch für Anlagen unter 25 kWp attraktiv machen (und für alle Anlagen ermöglichen), statt Zwang einzuführen, der dieses Marktsegment ausbremsen würde - Kompensationsmechanismus für Zeiten negativer Strompreise + entfallender Förderung einführen, Mengenabsicherung als kurzfristige Maßnahme einführen - Absenkung der Steuerbarpflicht unter 25 kWp verschieben, bis die dafür nötige Technik vorhanden und praxiserprobt ist; stattdessen Großspeicher ausbauen, um überschüssige Strommengen zu nutzen - Netzanschluss: Verbindlichen Rahmen für Netzbetreiber einführen
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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29.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der Grundlage der Branchenkonsultation in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ein Konzeptpapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“ vorgelegt. Hier geht es um vier Regelungsbereiche: Investitionen in Erneuerbare Energien, Investitionen in steuerbare Kapazitäten, Lokale Signale und Flexibilisierung der Nachfrage. LichtBlick setzt sich für eine behutsame Weiterentwicklung der aktuellen Erneuerbaren-Förderung, eine Absicherungspflicht für Lieferanten anstelle eine Kapazitätsmarktes sowie eine systematische Digitalisierung und Flexibilisierung des Strommarktes ein. Weiterhin will LichtBlick das Stromnetz-Management zentralisieren und die Grundversorgung wettbewerblich gestalten.
- Bereitgestellt von: LichtBlick SE am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturschutzfachliche Mindestkriterien bei PV Freiflächenanlagen, Umsetzung EEG
Zur Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-FFA müssen zahlreiche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt werden, dazu gehören bei den Kriterien im Speziellen (§ 37 Absatz 1a EEG) sowie Ergänzung des §12 PflSchG Absatz 2 um Freiflächenanlagen
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 10.09.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BWO will Stellung dazu nähmen wie die Nationale Ausgestaltung des Net Zero Industry Act sein könnte.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 07.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 284/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates: Netto-Null-Technologien strategisch stärken - Wertschöpfung durch klimaneutrale Technologien in Deutschland mit "Net Zero Valleys" sichern und zusätzlich schaffen
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BR-Drs. 284/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung des Smart-Meter-Rollouts
Geräte, die in ausgewählten Partnerländern bereits eine Zulassung haben, sollten auch in Deutschland eingesetzt werden können. In kleineren Haushalten sollten auch Geräte installiert werden dürfen, die eine Abriegelung oder eine netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Das BSI sollte nur grundlegende Anforderungen für die Zertifizierung von Smart Metern festlegen. Hersteller sollten auf dieser Basis selbst zertifizieren können. Die Eichfrist für moderne Messeinrichtungen sollte von 8 auf 16 Jahre verdoppelt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lieferkette ab Auslieferung sollte an die Messstellenbetreiber übertragen werden. Stromanbieter sollten alle vorhandenen Verbrauchsdaten auf Wunsch unmittelbar gegen Entschädigung von gMSB abrufen können.
- Bereitgestellt von: Smart-Meter-Initiative am 11.07.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: