Stellungnahmen/Gutachten
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220 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KAGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (220)
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung der Anlage- und Auszahlmöglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten bei allen externen Durchführungswegen ein. Zudem werben wir für die flexible Ausgestaltung der Leistungsphase.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...13 b) aa) AnlV auf § 261 KAGB In § 2 Abs. 1 Nr. 13 b..., ...nach § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB („Beteiligungen an Unternehmen..., ...jedoch § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB („Anteile oder Aktien an..., ...Anlagebedingungen nach § 284 KAGB Bezug genommen, allerdings..., ...des § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB („Beteiligungen an ÖPP..., ...Spezial-AIF nach § 284 KAGB, die als Anlage i.S.d. ..., ... Spezial-AIF nach § 284 KAGB, die gleichzeitig für §...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Standortfördergesetzes (StoFöG) 2025
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt es, dass die Bundesregierung, dem Koalitionsvertrag entsprechend, mehr Spielraum für private Investitionen in Erneuerbare Energien und dazugehörige Infrastrukturen schaffen will. Neben der als positiv gewerteten erhöhten Investitionsmöglichkeiten und der Rechtssicherheit, konzentriert sich die Arbeit des BEEs u.a. auf die folgenden Punkte: - Eine Ausweitung des Schwarmfinanzierungs-Privileg - Die Entkopplung der Infrastruktur-Quote von der Immobilienquote und die Schaffung einer eigenständige Quote für Infrastruktur - Eine Verschlankung der Melde-, Dokumentations- und Reportingpflichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen..., ...Investmentsteuergesetz, im KAGB sowie im Vermögensanlagengesetz..., ...Erneuerbare Energien (§ 231 KAGB) begrüßen wir ausdrücklich..., ...gemeinsamen Anlagequote (§ 260 KAGB) geführt. Für Erneuerbare..., ...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Fondsmarktstärkungsgesetz
Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
- Bereitgestellt von: Auricher Werte GmbH am 06.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 491/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 491/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB — aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
- Bereitgestellt von: Auricher Werte GmbH am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB - aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
Die Versicherer regen an, die mit dem Gesetzentwurf verfolgten wichtigen Ziele, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur für private Investitionen, in Deutschland zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ZuFinG II, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-Investiti..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Neufassung des § 231 Abs 3 KAGB wird mehrfach der Begriff..., ...Klarstellung in § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wie setzen uns für vereinfachte Korrekturverfahren bei Feststellungserklärungen, eine Vereinfachung für Steuererklärungen bei steuerbefreiten Anlegern und die dauerhafte Gültigkeit bei Statusbescheinigungen ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AIFM-Richtlinie sowie am deutschen KAGB anlehnt und nicht nur die..., ...nach § 1 Absatz 8 und 9 KAGB durch eine im Inland ansässige..., ...Sinne des § 1 Absatz 14 KAGB, eine im Inland ansässige..., ...Auslagerungsunterneh- men nach § 36 KAGB begründet für das Investmentvermögen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge mit Lösungsmöglichkeiten für etwaige zukünftige Regulierungsvorhaben, die es Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die als EU-Zweigniederlassungen organisiert sind, ermöglichen, Kryptowertpapierregisterführungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Rücknahme von Kryptofondsanteilen nach § 3 KryptoFAV zu erbringen. Vor dem Hintergrund, dass EU-Zweigniederlassungen aufgrund ihrer Organisationsform keine eigenständige Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung nach KWG erhalten können, sollte eine Lösung gefunden werden, die diese Marktteilnehmer im Vergleich zu Marktteilnehmern mit Sitz in Deutschland nicht diskriminiert. Hierzu fasst der VAB die vier Ansätze zusammen, die in der Diskussion sind.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die in Deutschland als..., ... für Verwahrstellen iSd KAGB Sollte es nicht möglich..., ...Verwahrstellenaufsicht der BaFin nach dem KAGB unterliegen, wären wir ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einordnung von Kreditfonds ist misslungen. Weiterhin gibt es keine eigene Quote für Infrastruktur. Die Beteiligungsquoten und Regelungen zum Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen müssen modifiziert werden. Der Zugang zu Nicht-EU-Fonds ist nur sehr bedingt möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Fondsaufsichtsrecht (KAGB), werden nun wichtige Schritte..., ...Ausschluss von nach § 44 KAGB registrierten Verwaltungsgesellschaften..., ...Nach § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E (Diskussionsentwurf InfraFörderG..., ...hinaus sieht § 231 Abs. 3 KAGB vor, dass zukünftig nicht..., ... 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB investieren. Anteile an..., ...gem. § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E investieren, sind somit..., ... Spezial-AIF gem. § 284 KAGB auch den offenen Spezial-AIF gem. § 282 KAGB aufzunehmen, da mittlerweile..., ...anlegerschützenden – Vorgaben des KAGB gelten. Es wäre begrüßenswert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Zukunftsfinanzierungsgesetz II
Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende..., ...Absatz 1 InvStG auf das KAGB verweist, besteht die Möglichkeit..., ... 1 Absatz 19 Nummer 23a KAGB besteht Rechtsunsicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderungsgesetz weiter denken
Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
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Adressatenkreis:
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26.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds..., ...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-In..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Klarstellung im neuen § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderungsgesetz weiter denken
Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds..., ...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-In..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Klarstellung im neuen § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...Widerrufsrecht zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Gesetzesentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG)
Vorschläge zur Anerkennung des europäischen Passes für die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten iSd MiFID II und zum regulatorischen Umgang mit MiFID II-Finanzinstrumenten in Gestalt von Security Token; Vorschlag zur Einführung einer Ausnahmeregelung für Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für die Kryptofondsanteilregisterführung nach KryptoFAV; Bitte um Klarstellungen in Bezug zur Verordnung EU) 2023/1113 (sog. Geldtransferverordnung).
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 26.03.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verwahrstellen im Sinne des KAGB aufzunehmen, das u.E. nach..., ...Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die in Deutsch¬land als..., ...wahr¬stellentätigkeit iSd KAGB ist auf Grundlage der aktuellen..., ...Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnis¬pflicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...Widerrufsrecht zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema- ..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ... 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema-tisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...Widerrufsrecht zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 14.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema- ..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema-tisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...Widerrufsrecht zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema-tisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema-tisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...Widerrufsrecht zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben: