Stellungnahmen/Gutachten
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333 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (333)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...Häufig handelt es sich um Gewalt im sozialen Nahraum, z.B..., ...geschlechts-spezifischer Gewalt. Der bff: Bundesverband..., ... Ziel, den Schutz gewaltbetroffener Personen und deren..., ...https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/..., ...die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils oder..., ...Kindes und des von der Gewalt betroffenen Elternteils..., ... muss dafür ein Gewaltschutzverfahren anhängig sein oder eine Gewaltschutzanordnung zwischen den (..., ... des gewaltbetroffenen Elternteils möglichst..., ... Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Für ..., ... Gewaltschutzverfahren gezwungen würden..., ...211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren wegen Partnerschaftsgewalt..., ...in Bezug auf häusliche Gewalt und damit verbundene Gewaltdynamiken..., ... häuslicher Gewalt nur solche Verfahrensbeistände..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-)Partnerschaften..., ...Gericht in Fällen von Partnerschaftsgewalt die gewaltbetroffene..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-) ..., ... Verantwortung für die Gewalt übernimmt, eine Gewaltverzichtserklärung..., ...bv-bff.de | www.frauen-gegen-gewalt.de...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist es, den Referentenentwurf, der aus dem Eckpunktepapier des des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt entstehen soll, aus zivilgesellschaftlicher Sicht nachzubessern.
- Bereitgestellt von: Das NETTZ gGmbH am 03.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums..., ...dass sich das BMJ gegen digitale Gewalt engagieren möchte..., ...wir vollständig. Digitale Gewalt und der Anwendungsbereich..., ...essentiell, den Begriff digitale Gewalt detaillierter ..., ...unterschiedliche Formen von digitaler Gewalt auf. Der digitale..., ...Durchsetzungsrechte der Betroffenen von digitaler Gewalt einsetzt, ist..., ...Gesetz zum Schutz vor digitalen Persönlichkeitsrechts..., ...vergessen werden, dass digitale Anonymität und Pseudonymität..., ...sich möglichst frei im Digitalen auszutauschen – ein ..., ...Entwicklung von technischen und digitalen Produkten die Sicherheit..., ...Digitalisierung: Elektronische und digitale Tools auch für Gerichte..., ...sinnvoll und zeitgemäß. Digitale Formulare sollten dort..., ...einzelnen Phänomene von digitaler Gewalt. Entsprechende..., ...stärkere Wahrnehmung von digitaler Gewalt in der Bevölkerung..., ...werden. Betroffene von digitaler Gewalt sollen ein kostenfreies..., ...effektive Maßnahmen gegen digitale Gewalt und damit zusammenhängende..., ...Netz. Sie fördert die digitale Zivilcourage, forscht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...Häufig handelt es sich um Gewalt im sozialen Nahraum, z.B..., ...geschlechts-spezifischer Gewalt. Der bff: Bundesverband..., ... Ziel, den Schutz gewaltbetroffener Personen und deren..., ...https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/..., ...die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils oder..., ...Kindes und des von der Gewalt betroffenen Elternteils..., ... muss dafür ein Gewaltschutzverfahren anhängig sein oder eine Gewaltschutzanordnung zwischen den (..., ... des gewaltbetroffenen Elternteils möglichst..., ... Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Für ..., ... Gewaltschutzverfahren gezwungen würden..., ...211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren wegen Partnerschaftsgewalt..., ...in Bezug auf häusliche Gewalt und damit verbundene Gewaltdynamiken..., ... häuslicher Gewalt nur solche Verfahrensbeistände..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-)Partnerschaften..., ...Gericht in Fällen von Partnerschaftsgewalt die gewaltbetroffene..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-) ..., ... Verantwortung für die Gewalt übernimmt, eine Gewaltverzichtserklärung..., ...bv-bff.de | www.frauen-gegen-gewalt.de...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen - Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. - Gewaltschutz/Opferschutz im Aufenthaltsrecht - Strategie der Bundesregierung gegen Gewalt - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt - Reform Gewaltschutzgesetz - Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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08.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Titel der Bundesgesetze
...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AUSZUG) 1. Umfassender Gewaltschutz für Frauen mit Migrationsgeschichte..., ...Für den umfassenden Gewaltschutz von Frauen mit Migrationsgeschichte..., ...Festhalten an einer gewalttätigen Beziehung nötigt. ..., ...körperliche oder psychische Gewalt glaubhaft zu machen, muss..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet ..., ...besonders vulnerable von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...vulnerable Gruppen von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen..., ...Aufenthaltstitel für von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffene Frauen und ..., ...sich selbst aktiv vor digitaler Überwachung schützen..., ... jede*r ein Recht auf digitale Privatsphäre hat, auch..., ... im Bereich häuslicher Gewalt erproben und einsetzen..., ... auf, im Sinne des Gewaltschutzes Modellprojekte für die technische und digitale Überwachung von Tätern..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt Der Deutsche Frauenrat..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt für besonders vulnerable..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt als Priorität auf der ..., ...zur Prävention dieser Gewaltform umgesetzt werden. ..., ...Hassrede und queerfeindlicher Gewalt im digitalen Raum zu ergreifen..., ...Online-Hetze und anderen Formen digitaler Gewalt müssen entschieden...
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Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...Gewaltschutzgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung der für das Gesetz gegen digitale Gewalt vorgesehenen richterlichen Accountsperren
HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...körperlicher, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind..., ...Häufig handelt es sich um Gewalt im sozialen Nahraum, z.B..., ...geschlechts-spezifischer Gewalt. Der bff: Bundesverband..., ...wieder auf, dass Partnerschaftsgewalt in vielen Fällen..., ...https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/..., ...einem gewaltgeprägten Lebensumfeld umfasst..., ...dass nicht nur direkte Gewalt gegen das Kind, sondern..., ...Aufwachsen in einem gewaltgeprägten Lebensumfeld eine..., ...Mit-)Erleben häuslicher Gewalt ergeben, sind in Nr. 11..., ...umfassend ermittelt wird, ob Gewalt im Sinne des Gewaltschutzgesetzes..., ... nach Gewaltschutzgesetz gestellt hat. Viele..., ... Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Für ..., ...ist bekanntermaßen bei Gewalt im sozialen Nahraum die..., ...Schritt hin zu mehr Gewaltschutz für Betroffene von Partnerschaftsgewalt. Der bff begrüßt..., ... vor Gewalt und Gefährdung ihrer körperlichen..., ... Gewalt und Stalking in (Ex-) ..., ... Verantwortung für die Gewalt übernimmt, eine Gewaltverzichtserklärung..., ...Umgangsrechtsentscheidungen bei häuslicher Gewalt. Änderung des Gewaltschutzgesetzes..., ...bv-bff.de | www.frauen-gegen-gewalt.de...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein..., ...geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts..., ...besonders drastisch bei digitaler Gewalt: Mit 17.193 weiblichen..., ...hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren..., ... Fallgruppen häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und ..., ...Täterarbeit und die Bekämpfung digitaler Gewalt hingegen begrüßt..., ...Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz dar und sind, soweit..., ... Gewalt) als eigenständige Gewaltformen..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, ..., ... Gewalt, die von zunehmender Bedeutung..., ... umfasst diese Gewaltform nicht eindeutig. ..., ... von den diversen Gewalthandlungen nach § 2 erfasst...., ...Kostenbeiträge der gewaltbetroffenen Person zu erheben..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt muss den Gewaltbetroffenen..., ... Gewalt (EG-TFV (2008)6) eine ..., ...Unterstützung des gewaltbetroffenen Elternteils, die..., ...Darüber hinaus kann Gewaltschutz nur gelingen, wenn ..., ... dürfen Gewaltbetroffene nicht länger hingehalten..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt in Anspruch zu nehmen...., ...FDP „Entschlossen gegen digitale Gewalt: Deepfakes und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewalthilfegesetz - Einrichtung eines Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein..., ...geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts..., ...besonders drastisch bei digitaler Gewalt: Mit 17.193 weiblichen..., ...hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren..., ... Fallgruppen häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und ..., ... an den umfassenden Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention..., ... Gewalt) als eigenständige Gewaltformen..., ...geschlechtsspezifische Gewalt als „körperliche, sexuelle..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, ..., ... Gewalt, die von zunehmender Bedeutung..., ... umfasst diese Gewaltform nicht eindeutig. Anders..., ... von den diversen Gewalthandlungen nach § 2 erfasst...., ...werden, können von der Partnergewalt betroffen sein und..., ...Kostenbeiträge der gewaltbetroffenen Person zu erheben..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt muss den Gewaltbetroffenen..., ... Gewalt (EG-TFV (2008)6) eine ..., ...Unterstützung des gewaltbetroffenen Elternteils, die..., ...Darüber hinaus kann Gewaltschutz nur gelingen, wenn ..., ...[5] dürfen Gewaltbetroffene nicht länger hingehalten..., ... Schutz vor häuslicher Gewalt in Anspruch zu nehmen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Einführung eines Gewalthilfegesetzes zur Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person: Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei ewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet ein Angebotsnetz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Verbesserung des Anerkennungsverfahrens für die Träger, Ausweitung der Übergangsfrist, Verbesserung des Schutzes über aktuelle Gefährdungslagen hinaus, bessere Synchronisierung mit dem Kindschaftsrecht, Aufstockung des Mittelansatzes inklusive der Investitionskosten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt BT-Drs. 20/14025 Antrag..., ... Fraktion der CDU/CSU Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen..., ... der Fraktion der FDP Gewalt gegen Frauen entschieden..., ...Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul- Konvention umsetzen - Gewalt-hilfegesetz jetzt beschließen..., ...angestrebt, dass Betroffene von Gewalt einen niedrigschwelligen..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen und ihre..., ... an eine aktuelle Gewaltgefährdung gekoppelt. Dies schließt..., ...über die Obhut der gewaltbetroffenen Person, teils durch..., ... Gewalt ge-recht zu werden. Angesichts..., ...sicherzustellen, dass von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder..., ...die Türen der Gewaltschutzeinrichtungen verlässlich ..., ... Die Anträge der FDP „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen..., ... der CDU/CSU-Fraktion „Gewalt ge-gen Frauen wirksam ..., ... massiven Anstieg von digitaler Gewalt, Prävention- ..., ... Fällen von häuslicher Gewalt. 4 Der von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Antrag „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämp-fen..., ...Betreibern, Konzepte gegen digitale Gewalt vorzulegen (II..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam zu begegnen, wie..., ... umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen...
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Zu Regelungsvorhaben: